Kindergeldhöhe

Hallo, zusammen -
wer weiss noch, wie hoch das Kindergeld im Jahre 1995 war? Wenn
nicht, wo kann ich diese Informationen nachlesen? Für eine schnelle
Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Viele Grüsse Harry

Hallo Harry,

guck mal hier:

http://www.nettoeinkommen.de/kinder.htm

Gruß

petz

Danke für die prompte Antwort, die mir sehr weiter geholfen hat.
Für mich steht aber noch eine weitere Frage bezüglich des Kinder-
geldes von damals im Raum und bin gespannt, ob diese von jemandem
auch beantwortet werden kann.
Also, bis 1995 war es so, daß das Kindergeld nur bis zum 16. Lebens-
jahr des Kindes bezahlt wurde, wenn das Kind zu diesem Zeitpunkt in
Ausbildung war und mehr verdient hatte, als der vorgeschriebene Höchst-
betrag. Dann in 1996 wurde dieses Gesetz geändert in der Form, daß
das Kindergeld bis zum 18. Lj bezahlt wird, ungeachtet dessen, ob das
eigene Einkommen durch die Ausbildung den vorgeschriebenen Höchstbe-
trag übersteigt.
Von dieser Gesetzesänderung erfuhr ich irgendwann in 1996 durch einen
Artikel in der Bild-Zeitung.
Kann sich irgendjemand an diese Gesetzesänderung erinnern bzw. zu
welchem Zeitpunkt diese Änderung erfolgte? Kann man evtl. bei der
Bild-Zeitung im Archiv nachschauen lassen, wann dieser entsprechende
Artikel erschienen ist?
MfG Harry

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Hallo Harry,

wofür ist das wichtig ?

Vielleicht kann dir geholfen werden, wenn man den Zusammenhang erfährt.

fragt

Petz

Hi Petz,
es geht mir um folgendes:smiley:urch Zufall bin ich im Internet auf ein
Urteil des BverfG, Beschluss vom 11.1.05 aufmerksam geworden. Zu
diesem Beschluss hat sich die Deutsche Handwerkszeitung in einem
Artikel geäußert, in dem es heißt: Auch diejenigen, die wegen zu
hoher Einkünfte ihrer volljährigen Kinder erst gar keinen Antrag
auf Kindergeld gestellt haben, dürfen „jetzt“ Anträge rückwirkend
bis zum Jahr 2001 stellen.
Bei mir geht es um meinen inzwischen volljährigen Sohn. Er wurde
im Sept. 1995 16 Jahre alt und weil er zu diesem Zeitpunkt in Be-
rufsausbildung war und damals mehr als den vorgeschriebenen Höchst-
betrag verdient hatte, endete für ihn nach den damaligen gesetzli-
chen Vorschriften der Kindergeldbezug. Irgendwann in 1996 stand ein
Artikel in der Bild-Zeitung, dass diesbezüglich des Kindergeldes
eine Änderung vorgenommen wurde in der Form, dass ungeachtet dessen
wie hoch das Einkommen des Kindes ist, das Kindergeld gezahlt wird
bis zum 18. Lebensjahr. Ich habe daraufhin erneut einen Antrag ge-
stellt und wieder das Kindergeld bekommen. Aber zwischen 9/95 bis
irgendwann in 1996 habe ich kein Kindergeld bekommen und deshalb auf-
grund des erwähnten Urteils im August d.J. erneut einen Antrag ge-
stellt. Dieser wurde aber abgelehnt mit der labidaren Begründung
„verjährt“. Ich möchte nun Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid
einlegen und brauche deshalb noch Informationen.
Kannst Du mir evtl. meine Fragen jezt beantworten?
MfG Harry

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

persönliche Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden.

Aber es ist schon so, wie es beschrieben wurde, verjährt ist verjährt.

Nicht umsonst wurde geschrieben, dass man nur noch bis 2001 rückwirkend Kindergeld beantragen kann.

Schade!

Gruß

petz