Kindergeldnachzahlung/BAT/Ortszuschlag/Verjährung

Herr X arbeitet seit vor 2000 im Öffentlichen Dienst.
Das Kindergeld wird ihm nicht vom AG ausgezahlt, sondern er bekommt es direkt von der Familienkasse.

Aufgrund eines BVG-Urteils Anfang 2005 und der darauffolgenden Änderung der Spielregeln bei der Familienkasse hat Herr X eine Nachzahlung von Kindergeld beantragt und sie auch an 14.9.05 für 2002 und 2003 mit einem neu festgesetzen Kindergeldbescheid bekommen.
(warum das Ganze funktioniert: Siehe http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm).

Den Bescheid hat Herr X Ende September mit der Bitte um Nachzahlung der Eigenheimzulage an das Finanzamt geschickt, und das funktionierte bei seinem FA reibungslos.

Er hat gleichzeitig seinen AG gebeten, den Ortszuschlag für 2002 und 2003 neu zu berechnen.
Im Dezember schreibt der AG, dass aufgrund § 37 BAT (Bund, Land) Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.

Frage 1:
Im § 37 BAT geht es gar nicht um Ausschlussfristen, sondern um Krankenbezüge. Ist der Brief des AG damit hinfällig?

Im § 70 BAT geht es dann tatsächlich darum, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.
(*laut denk:* Wenn jemand ein Kind Anfang 2005 bekommt und das dem AG erst Ende 2005 mitteilt, besteht gar keine Frage, dass da ein Anspruch verfällt. Dazu gibt es auch passende Urteile. (Finde gerade keinen Link) )

Frage 2: Bei Herrn X bestanden aber für 2002 und 2003 noch gar keine Ansprüche auf Kindergeld und zugehörigen Ortszuschlag.
Der Anspruch wurde erst aufgrund der Änderung der Verwaltungsvorschriften möglich.
Gilt in diesem Fall der § 70 denn auch?

Wenn nein, wie kann Herr X dem AG höflich (und zunächst vorsichtig), aber verständlich auf die Sprünge helfen?
Oder alternativ dazu: seinen Anspruch aufrecht halten und gemeinsam mit dem AG darauf warten, wie ähnlich gelagerte Streitfälle anderswo ausgehen?

Gruß JoKu

off topic
Hi!

Sag mal: Wie oft willst Du diese Frage denn in Zukunft noch stellen?
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

LG
Guido

Hi!

Sag mal: Wie oft willst Du diese Frage denn in Zukunft noch
stellen?

LG
Guido

Es ist nicht das selbe; nur ähnlich.
Die Fragen sind inzwischen präziser und geändert:

a) Wie ist mit einem Brief des AG umzugehen, der auf einen falschen Paragrafen verweist?

b) Gilt der § 70 BAT überhaupt für so einen Fall, in dem nicht der AN eine Frist vertrödelt hat, sondern eine Rechtsnorm nachträglich von BVG gekippt wurde?
Für diese Frage fehlt mir immer noch eine Antwort, oder hatte ich da was übersehen?

c) Wie geht der AN sinnvoll, aber ohne sich intensiv zu streiten mit dem AG um?

LG JoKu

Hi!

a) Wie ist mit einem Brief des AG umzugehen, der auf einen
falschen Paragrafen verweist?

Wenn sich ein Mensch verschreibt, sollte das als Irrtum akzeptiert werden! DASS es eine Ausschlussfrist gibt, ist ja unbestritten…

b) Gilt der § 70 BAT überhaupt für so einen Fall, in dem nicht
der AN eine Frist vertrödelt hat, sondern eine Rechtsnorm
nachträglich von BVG gekippt wurde?
Für diese Frage fehlt mir immer noch eine Antwort, oder hatte
ich da was übersehen?

Du hattest! Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es egal ist, ob der AN oder der Gesetzgeber etwas vertrödelt hat, da im Tarif nicht darauf eingegangen wird, WER hier schuldig sein muss!
Andere Leute sind da anderer Meinung - ich jedoch kann da einfach nichts anderes erkennen!

c) Wie geht der AN sinnvoll, aber ohne sich intensiv zu
streiten mit dem AG um?

Entweder ist der AN bereit, sich zu streiten, oder er lässt es sein! Streit muss ja nicht gleich Klage heißen! Ich würde erstmal den Betriebs-/Personalrat einschalten…

LG
Guido

Hi,

danke zunächst für Deine ausführliche Antwort!
Ich werde mal mit der Mitarbeitervertretung reden.
Hoffentlich kennen die noch jemanden, den sie fragen können.

Vielleicht hat hier im Forum auch noch jemand eine Idee.
Schaun wir mal. …

Beste Grüße
JoKu