i,habe 2009 kindergeld bezogen.wohne nicht mehr zuhause, arbeite teilzeit(unter dem satz von 7500€jährlich),Problem:um kindergeld zu beziehen MUSS man ausbildungssuchend etc sein…was ich nicht wusste und zu keinerzeit auch nur anzweifelte das ich nicht berechtigt wäre kindergeld zu beziehen.JEtzt wolln die natürlich alles zurück.habe nie eine ausbildung angefangen oder ähnliches.wieviele bewerbungsunterlagen brauchen die denn als Beweismaterial damit das durchgeht und was ist mit psychischer Krankheit,Unfähigkeit zu SElbstständigkeit, PAnikattaken, depression, etc. Ärztebescheinigungen wenn es einfach nicht möglich war sich um irgendwas zu kümmern.wenn man wirklich wollte aber keine kraft fand…ich bin einfach nur wahnsinnig sauer und ärger mich ünber mich selbst das ich das nicht wusste.man hätte ja mal n paar bewerbungen versenden können usw.Habt ihr Ideen.anmerkungen?.Danke im vorraus…L.
Hallo.
also ein Kindergeldanspruch besteht eben nur, sofern ein Kind in Schul- oder Berufsausbildung steht. Oder sich eben um einen Schulplatz oder Ausbildungsplatz bemüht!
Sofern du dich im Jahr 2009 auch beworben hast, wirst du ja noch Unterlagen haben. Eben Absagenschreiben etc… Nur müssen die auch das ganze Jahr vorliegen.
Was ärztliche Sachen angeht, kann ich natürlich nicht viel sagen. Ggf ist ein Gutachten erforderlich…
Nur ganz ehrlich, wenn man aufgrund von Krankheiten ausserstande war, eine Ausbildung zu machen bzw. sich um eine Ausbildung zu bemühen, dann kann man doch auch nicht halbtags arbeiten, oder?
Also mein Gefühl sagt mir leider, du wirst wohl um eine Rückzahlung nicht herum kommen. Und da man Mitteilungspflichtig gegenüber der FAmilienkasse ist, muss du bzw. deine Eltern auch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
Viel Glück
juliatimlea