Hallo Experte,
ich hab mal eine Frage zum Thema Steuerrückforderung bzw. Kindergeldrückforderung, was ja grundsätzlich zum Steuerrecht zählt.
Ein Student bezieht sein Kindergeld selbst, d.h. die Kindergeldkasse überweist direkt auf das Konto des Studenten und fragt die Studienbelege direkt ohne Einbeziehung der Eltern bei ihm ab. der student hat zwischenzeitlich den Kontakt zu seinen Eltern komplett abgebrochen und ist der Kindergeldkasse den Studiennachweis schuldig geblieben. Nun fordert die Kindergeldkasse das zuviel gezahlte Kindergeld berechtigterweise zurück. Von dem Studenten das ausgezahlte Kindergeld und da es sich um eines von drei Kindern handelt von den Eltern die 2€ pro Kind und Monat für die anderen beiden Kinder. Soweit o.k., bezüglich der Rückforderung gegenüber den Eltern ist auch die Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt etc. An dem Anschreiben an die Eltern befindet sich aber auch ein Anhang, in dem auf die gesamte Rückforderungssumme hingewisen wird, welche natürlich durch eine Rückzahlung sowohl des Studenten als auch der Eltern aus der Welt geräumt werden kann. Die weiteren Ausführungen bezüglich strafrechtlicher Konsequenzen, prüfung einer schuldhaften oder nicht schuldhaften Pflichtverletzung der Eltern etc. wirken schon bedrohlich. Eine Rechtsbehelfsbelehrung zu dieser Anlage ist jedoch nicht gegeben.
Können in so einem Fall die Eltern für die Versäumnisse des Studenten zur rechenschaft gezogen werden?
Ändert sich etwas an dieser Verantwortlichkeit, falls die Eltern (entgegen ihrer Angabe in dem Antrag des Studenten, das Kindergeld selber zu beziehen) den Studenten in irgend einer Form finanziell unterstützt haben sollten (was aufgrund des Unterhalsrechts angemessen wäre)?
Dank und Gruß
Berti