Hallo,
ich hätte eine Frage bezügl. der Rückzahlung von Kindergeld. Ein Kind hat 2009 mit 19 Jahren die Schule(Gymnasium) beendet und hat keine weiterführende Ausbildung innerhalb der 4 Monate Übergangszeit angefangen, sodass die Eltern jetzt 5 Monate Kindergeld zurückzahlen mussten, also 820 Euro. Bei der Einkommensteuererklärung von 2009, also das Jahr davor noch, wurde jedoch das Kindergeld berücksichtigt, dazu mussten die Eltern dem Finanzamt einen Nachweis über die gymnasiale Ausbildung erbringen. Das wurde gemacht und somit blieb auch deren Lohnsteuerklasse erhalten.
Die Frage ist nun folgende: Gibt es durch diese Rückzahlung des Kindergeldes nicht eine Neuberechnung der Einkommenssteuer? Der Sohn war ja bis Juli, also ein halbes Jahr auf der Schule, jetzt mussten Die Eltern 820 Euro Kindergeld zurückzahlen, aber verrechnet wurde ja die Einkommenssteuer mit dem Kindergeld. Vielen Dank für Antworten im Voraus.