Kindergeldrückzahlung!

hallo, ich (22)habe heute einen brief bekommen, soll 3000,25€ Kindergeld zurückzahlen.
Grund:Im Dezember 2000 habe ich meine Lehrstelle verloren, mich dann erst im mai arbeitslos gemeldet. die Lehrstelle lief über das Arbeitsamt.Ich bekam ab Mai 2001 Sozialhilfe.Mir wurde das Kindergeld dann stets, bis zur Einstellung im juni 2003, mit angerechnet.
Ich habe 8 monate über meinen 21.Geburtstag Kindergeld weiterhin bezogen, da die Kindergeldkasse der Meinung war ich würde noch in der Ausbildung sein.
Kindergeldkasse und Arbeitsamt sind doch ein Amt, ich versteh nicht das meine Arbeitslosenmeldung nicht angekommen ist.
ich beziehe jetzt seit über 3 jahren Sozialhilfe, bin nun auch noch krank, d.h. werde so schnell nicht aus dem sozialhilfebezug rauskommen.
man unterstellt mir Steuerhinterziehung, aber ich habe nie ein Amt betrügen wollen. Mir wurde ja das Geld vom Sozialamt auch immer angerechnet, hatte also nie mehr wie mir zustand. die kindergeldkasse fordert das Geld sofort und grundsätzlich in voller höhe zurück.Will nun widerspruch einlegen, ich wusste doch auch n ciht als laie welche Pflichten ich habe, dachte mit der Arbeitslosenmeldung wäre alles geklärt.bin niemals im Stande 3000,25€ aufzubringen,könnte es höchstens mit einer Rate von 25€ abzahlen. Ist sowas möglich, muss ich eventuell in den Knast.Ich habe so eine Angst.

Liebe Grüße

hallo aileen,
ich habe dir dazu eine email geschrieben.

gruss
highspeed24

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in den Knast.Ich habe so eine Angst.

Liebe Grüße

Angst brauchst Du erst mal nicht haben.

Ein Anwalt wird an Deiner Sache keine Freude
haben, da Du ihn nicht bezahlen kannst und
Beratungsschein bzw. PKH einen Anwalt nicht
erfreuen…

Daher mein Rat :
Nehme umgehend Kontakt mit einer Organisation
auf und lasse Dir dort helfen.

Diakonisches Werk
Sozialdienst Katholischer Frauen
Arbeiterwohlfahrt.

Schau ins örtliche Telefonbuch
und frag Dich dann durch.

Hallo,

Du stehst hier nicht alleine da. Dies sind leider alltägliche Fälle. Nicht nur in Deinem Fall muss die Rückerstattung erfolgen, in vielen anderen Fällen erhalten Eltern Kindergeld, obwohl die Kinder durch die Überschreitung ihrer eigenen Einkommensgrenze bereits kein Kindergeld mehr erhalten dürfen.

Jeder Empfänger einer staatlichen Leistung weiss, dass er/sie Veränderungen in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht der zahlenden Stelle melden muss. Bei der Häufigkeit der Informationen durch Printmedien und Fernsehen ist jeder Rechtsstreit unnötig. Die Gerichte gehen zunehmend - und aus meiner Sicht zurecht - davon aus, dass sich jeder Bürger durch die täglichen Informationen so umfangreich informieren kann, dass der Einwand „etwas nicht gewusst zu haben“ nicht geltend gemacht werden kann.

Grundsätzlich wird in unserem Land - ich weiss auch, dass das nicht zutrifft - davon ausgegangen, dass mindestens jeder Haushalt eine Tageszeitung hat oder zumindest einmal täglich Nahcrichten hört.

Dies soll nun keine Rüge an Dich sein. Es soll aber aufzeigen, dass Deine Chancen bei Null sind, hier auf einen Verzicht hoffen zu können. Hier ist es umgehend notwendig mit der Zahlstelle Dich schriftlich in Verbindung zu setzen, Deine wirtschaftliche Lage darzulegen und eine Vereinbarung zu schliessen, wie diese Zahlung erstattet wird. Die KIndergeldkasse wird nicht verzichten. Im Gegenteil. Wenn Du Dich nicht rechtzeitig meldest und noch lange abklären willst, wer vielleicht helfen könnte, ist der Gerichtsvollzieher schneller an der Haustüre wie eine Zusage von irgendeiner kirchlichen Einrichtung. Versuche - bei allen schon vorhandenen Problemem - eine Ratenzahlung auf Miniumalbassis zu erreichen.

Im Übrigen werden Kosten eines Anwaltes, die über die Beratung hinausgehen, wohl nicht übernommen werden. Der Vorgang ist von Dir selbst verschuldet und für selbstverschuldete Vorgänge gibt es im Zivilverfahren nur bei wenigen Ausnahmen Prozesskostenhilfe. Zudem ist Prozesskostenhilfe auch schon deshalb anzulehnen, weil keinerlei Erfolg in einem Rechtsstreit zu erwarten ist.

Gruss Günter

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde Dir das Kindergeld bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet? Du hast also vom SA, die um das KG verminderte Sozialhilfe bekommen und dann vom Arbeitsamt zusätzlich das Kindergeld bekommen?
Diese beiden Summen zusammen entsprachen in ihrer Gesamtheit also Deinem SH-Anspruch? Du hast einen Rechtsanpruch auf SH. Warum sollst Du was zurückzahlen, was das SA eingespart hat? Erkundige Dich bitte auch in dieser Richtung und laß Dir nicht voreilig Geld aus der Tasche ziehen, was Du ja auch offensichtlich nicht hast. Und keine Bange :wink: so schnell kommt man nicht in den Knast!
Viel Erfolg und alles Gute!
lg
lochnessi

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Hallo Günter,
warum muß sie das zurückzahlen? Sie hat das KG doch nicht ZUSÄTZLICH zu der SH erhalten; es wurde ihr doch an der SH in Abzug gebracht. D.h., das SA hat diese Summen doch bereits an ihrem Rechtsanpruch (SH) abgezogen. Indem sie das KG genommen hat, hat sie doch gesamt nicht mehr als den Sozialhilfe-Regelsatz bekommen. Wieso soll sie die Summe, die das SA damals eingespart hat, jetzt aus ihrer Tasche an die KG-Kasse zurückzahlen?
lg
lochnessi

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Hallo,

warum muß sie das zurückzahlen? Sie hat das KG doch nicht
ZUSÄTZLICH zu der SH erhalten; es wurde ihr doch an der SH in
Abzug gebracht.

ja, sie hat KG erhalten und es wurde bei der Sozialhilfe angerechnet. Da ihr das KG aber nicht zugestanden hat, hätte sie, wenn sie sich bei der Kindergeldkasse rechtzeitig gemeldet hätte zwar kein KG erhalten aber dafür hätte sie den Anteil der Verrechnung des Kindergeldes als Sozialhilfe erhalten. Wenn sie nun zurückzahlen muss, kommt eine kuriose Situation auf.

Ihr stand das KG nicht zu. Dafür stand ihr höhere Sozialhilfe zu. Nun will die Kindergeldkasse das überzahlte KG zurück. Das Sozialamt wird jedoch keinen einzigen Pfennig dieser Einsparungen zu erstatten haben. Und selbst wenn dies geschehen könnte, hätte unsere Mituserin plötzlich Geld und dieses wiederum würde auf Sozialhilfe angerechnet.

D.h., das SA hat diese Summen doch bereits an

ihrem Rechtsanpruch (SH) abgezogen. Indem sie das KG genommen
hat, hat sie doch gesamt nicht mehr als den
Sozialhilfe-Regelsatz bekommen. Wieso soll sie die Summe, die
das SA damals eingespart hat, jetzt aus ihrer Tasche an die
KG-Kasse zurückzahlen?

Ich habe vor relativ langer Zeit ein Jahr lang eine Abteilung eines Sozialamtes geleitet. Nach vier Wochen hatte ich nur einen Wunsch. Schnell weg, dieses Unrecht nicht unterstützen. Es verstösst auch gegen mein persönliches Empfinden, dass jemand etwas angerechnet erhält und wenn dies zurückgenommen wird und er gar zurückzahlen muss, wird der erlittene Nachteil nicht erstattet. Darauf kommt es aber nicht an.

Geltendes Recht ist, die Änderungen hätten gemeldet werden müssen, dann wäre das KG eingestellt worden und das Sozialamt hätte mehr bezahlen müssen. Nun wurde nicht gemeldet, es kam bei einer Prüfung heraus, die Kindergeldkasse will das Geld zurück und das Sozialamt interesiert es nicht, weil das Sozialamt ja nur die augenblickliche Lage und nicht die zurückliegende zu bewerten hat.

Leider,

Gruss Günter

hallo, ich (22)habe heute einen brief bekommen, soll 3000,25€
Kindergeld zurückzahlen.
Grund:Im Dezember 2000 habe ich meine Lehrstelle verloren,
mich dann erst im mai arbeitslos gemeldet. die Lehrstelle lief
über das Arbeitsamt.Ich bekam ab Mai 2001 Sozialhilfe.Mir
wurde das Kindergeld dann stets, bis zur Einstellung im juni
2003, mit angerechnet.
Ich habe 8 monate über meinen 21.Geburtstag Kindergeld
weiterhin bezogen, da die Kindergeldkasse der Meinung war ich
würde noch in der Ausbildung sein.
Kindergeldkasse und Arbeitsamt sind doch ein Amt, ich versteh
nicht das meine Arbeitslosenmeldung nicht angekommen ist.
ich beziehe jetzt seit über 3 jahren Sozialhilfe, bin nun auch
noch krank, d.h. werde so schnell nicht aus dem
sozialhilfebezug rauskommen.
man unterstellt mir Steuerhinterziehung, aber ich habe nie ein
Amt betrügen wollen. Mir wurde ja das Geld vom Sozialamt auch
immer angerechnet, hatte also nie mehr wie mir zustand. die
kindergeldkasse fordert das Geld sofort und grundsätzlich in
voller höhe zurück.Will nun widerspruch einlegen, ich wusste
doch auch n ciht als laie welche Pflichten ich habe, dachte
mit der Arbeitslosenmeldung wäre alles geklärt.bin niemals im
Stande 3000,25€ aufzubringen,könnte es höchstens mit einer
Rate von 25€ abzahlen. Ist sowas möglich, muss ich eventuell
in den Knast.Ich habe so eine Angst.

Ich halte das Abzahlen auf Raten für eine sehr schlechte Idee, die Dir auch Nachteile bringen kann. Wie Du schreibst, bekommst Du Hilfe zum Lebensunterhalt und diese Leistung stellt das absolute Existenzminimum dar. Wenn Du jetzt hingehst und Ratenzahlung leistest, dann heißt das für das Sozialamt, daß Du Gelder zweckentfremdest, denn es ist Hilfeempfängern nicht erlaubt, von der SH Altschulden zu begleichen. Die Begleichung von Schulden muß grundsätzlich erst erfolgen, wenn es Dir wirtschaftlich wieder besser geht. Wenn das SA erfährt, daß Du Gelder zweckentfremdest, dann können die Dir Unwirtschaftlichkeit vorwerfen und die Hilfe kürzen. Laß Dich hier nicht aufs Glatteis führen!!! Solange wie Du hilfebedürftig bist, muß Du GAR NICHTS abzahlen! Ich weiß, daß mich die Beamten hier am board dafür steinigen werden :smile: Mich hatte Deine „Angst“ berührt und von daher kann ich nicht zulassen, daß Du hier nur Ratschläge erhältst, die offensichtlich nur den Behörden dienen. Also Kopf hoch! Und so ganz rechtlos bist Du überhaupt nicht! Laß Dich nicht bange machen! Niemand kommt wegen Schulden ins Gefängnis und einen „Betrug“ muß man Dir erstmal nachweisen. Hättest Du jetzt SH genommen UND zusätzlich wissentlich noch das KG, dann sähe die Sache anders aus und ich würde Dir zu einem Rechtsanwalt raten, der sich im Sozialhilferecht auskennt. Erkundige Dich bei den Adressen, die ein anderer hier gepostet hat; halte ich für eine gute Idee.
Und überhaupt…da Dir das KG an Deiner SH abgezogen wurde und das SA diese Summe eingespart hat, stellt sich die Frage, wer überhaupt hier was zurückzahlen soll. So, und jetzt dürfen mich die Beamten steinigen…
lg
lochnessi

ja, sie hat KG erhalten und es wurde bei der Sozialhilfe
angerechnet. Da ihr das KG aber nicht zugestanden hat, hätte
sie, wenn sie sich bei der Kindergeldkasse rechtzeitig
gemeldet hätte zwar kein KG erhalten aber dafür hätte sie den
Anteil der Verrechnung des Kindergeldes als Sozialhilfe
erhalten. Wenn sie nun zurückzahlen muss, kommt eine kuriose
Situation auf.

Ihr stand das KG nicht zu. Dafür stand ihr höhere Sozialhilfe
zu. Nun will die Kindergeldkasse das überzahlte KG zurück. Das
Sozialamt wird jedoch keinen einzigen Pfennig dieser
Einsparungen zu erstatten haben. Und selbst wenn dies
geschehen könnte, hätte unsere Mituserin plötzlich Geld und
dieses wiederum würde auf Sozialhilfe angerechnet.

Wieso hätte unsere Mituserin denn plötzlich Geld? Sie würde das Geld doch erst gar nicht erhalten; das würde ihr doch gar nicht zustehem, sondern der KG-Kasse. Es wäre doch eine reine „Verschiebesache“ zwischen dem SA und der KG-Kasse, woran unsere Mituserin in keinster Weise beteiligt wäre.

Ich habe vor relativ langer Zeit ein Jahr lang eine Abteilung
eines Sozialamtes geleitet. Nach vier Wochen hatte ich nur
einen Wunsch. Schnell weg, dieses Unrecht nicht unterstützen.
Es verstösst auch gegen mein persönliches Empfinden, dass
jemand etwas angerechnet erhält und wenn dies zurückgenommen
wird und er gar zurückzahlen muss, wird der erlittene Nachteil
nicht erstattet. Darauf kommt es aber nicht an.

Geltendes Recht ist, die Änderungen hätten gemeldet werden
müssen, dann wäre das KG eingestellt worden und das Sozialamt
hätte mehr bezahlen müssen. Nun wurde nicht gemeldet, es kam
bei einer Prüfung heraus, die Kindergeldkasse will das Geld
zurück und das Sozialamt interesiert es nicht, weil das
Sozialamt ja nur die augenblickliche Lage und nicht die
zurückliegende zu bewerten hat.

Leider,

Gruss Günter

Dann hilft unserer Mituserin nur eines:
Auf keinen Fall Ratenzahlungen zu leisten, weil ihr sonst das SA daraus einen Strick drehen kann und die Sache ruhen lassen, bis sich ihre wirtschaftliche Situation gebessert hat. Trotzdem wäre das dann immer noch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, weil das SA auf ihrem Rücken Gelder eingespart hat, die ihr zustanden. Denn ich gehe mal davon aus, daß sie in diese Sache so reingeschlittert ist ohne böse Absicht.

Hallo,

Ihr stand das KG nicht zu. Dafür stand ihr höhere Sozialhilfe
zu. Nun will die Kindergeldkasse das überzahlte KG zurück. Das
Sozialamt wird jedoch keinen einzigen Pfennig dieser
Einsparungen zu erstatten haben. Und selbst wenn dies
geschehen könnte, hätte unsere Mituserin plötzlich Geld und
dieses wiederum würde auf Sozialhilfe angerechnet.

Wieso hätte unsere Mituserin denn plötzlich Geld? Sie würde
das Geld doch erst gar nicht erhalten; das würde ihr doch gar
nicht zustehem, sondern der KG-Kasse. Es wäre doch eine reine
„Verschiebesache“ zwischen dem SA und der KG-Kasse, woran
unsere Mituserin in keinster Weise beteiligt wäre.

Wie ich hingewiesen habe „selbst wenn sie Geld erhalten würde“. Ich meinte theoretisch - in der Praxis läuft es so nicht - würde das Sozialamt die Differenzbeträge wegen dem angerechneten Kindergeld bei einer Rückzahlung erstatten, hätte die Userin nichts davon, weil das Sozialamt prompt dieses Geld als Einkommen anrechnen würde.

Ich habe vor relativ langer Zeit ein Jahr lang eine Abteilung
eines Sozialamtes geleitet. Nach vier Wochen hatte ich nur
einen Wunsch. Schnell weg, dieses Unrecht nicht unterstützen.
Es verstösst auch gegen mein persönliches Empfinden, dass
jemand etwas angerechnet erhält und wenn dies zurückgenommen
wird und er gar zurückzahlen muss, wird der erlittene Nachteil
nicht erstattet. Darauf kommt es aber nicht an.

Geltendes Recht ist, die Änderungen hätten gemeldet werden
müssen, dann wäre das KG eingestellt worden und das Sozialamt
hätte mehr bezahlen müssen. Nun wurde nicht gemeldet, es kam
bei einer Prüfung heraus, die Kindergeldkasse will das Geld
zurück und das Sozialamt interesiert es nicht, weil das
Sozialamt ja nur die augenblickliche Lage und nicht die
zurückliegende zu bewerten hat.

Leider,

Gruss Günter

Dann hilft unserer Mituserin nur eines:
Auf keinen Fall Ratenzahlungen zu leisten, weil ihr sonst das
SA daraus einen Strick drehen kann und die Sache ruhen lassen,
bis sich ihre wirtschaftliche Situation gebessert hat.
Trotzdem wäre das dann immer noch eine himmelschreiende
Ungerechtigkeit, weil das SA auf ihrem Rücken Gelder
eingespart hat, die ihr zustanden. Denn ich gehe mal davon
aus, daß sie in diese Sache so reingeschlittert ist ohne böse
Absicht.

Das ist aber leider so.

Gruss Günter