Seit 1.1.2010 sind meine 2 Kinder in einem
Kinderheim untergebracht. Mein Kindergeld
wird direkt an das Jugendamt weitergeleitet.
Ferner muss ich 205 Euro Kostenbeitrag leisten.
Meine Lohnsteuerklasse ist 3. Mein Kinderfreitag: 2.0
Ich möchte eine Einkommenssteuererklärung für 2010
anfertigen.
Hierzu meine Fragen:
Ändert sich der Kinderfreibetrag?
Soll ich das Kindergeld nicht mehr angegeben?
Kann man Kinderheimunterbringung als Sonderausgaben
geltend machen?
Vielen Dank im voraus!
M.f.G.
T.Jost