Kinderheimunterbringung Steuererklärung

Seit 1.1.2010 sind meine 2 Kinder in einem
Kinderheim untergebracht. Mein Kindergeld
wird direkt an das Jugendamt weitergeleitet.
Ferner muss ich 205 Euro Kostenbeitrag leisten.
Meine Lohnsteuerklasse ist 3. Mein Kinderfreitag: 2.0
Ich möchte eine Einkommenssteuererklärung für 2010
anfertigen.
Hierzu meine Fragen:
Ändert sich der Kinderfreibetrag?
Soll ich das Kindergeld nicht mehr angegeben?
Kann man Kinderheimunterbringung als Sonderausgaben
geltend machen?

Vielen Dank im voraus!
M.f.G.
T.Jost

Hallo Tobias Jost 7,
der Kinderfreibetrag ändert sich nicht und Kinderbetreuungskosten kannst im Formular Kind als Ausgaben angeben. Beim Kindergeld würd ich hinzuschreiben, daß dies gleich dem Jugendamt überwiesen wird.
Gruß gartehei

Hallo, und Danke ersteinmal für die prompte Antwort!
Die Kinderbetreungskosten(Kostenbeiträge für
die Jugendhilfemaßnahme an das Jugendamt)
müssen wohl als Sonderausgaben angegegen werden,
da die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.(?)

Gruß

Hallo,
zu dem Thema muss ich passen!
Gruss Hermann

hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

saludos, borito

Hallo Tobias Jost,
der Kinderfreibetrag ändert sich nicht.
Das Kindergeld muss (meines Wissens) nicht angegeben werden, da Sie es nicht bekommen.
Ob die Heimunterbringung als Sonderausgaben abgegeben kann ich leider nicht beantworten.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

wieso sollte sich der Kinderfreibetrag ändern?
Kindergeld muß man angeben.
Ob die Kinderheimunterbringung als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann, weiß ich nicht, ich denke aber daß man sie eher als Kinderbetreuungskosten geltend macht.

Viele Grüße

Paola

Trotzdem Danke!

Trotzdem Danke!

Hallo,
zu dem Thema muss ich passen!
Gruss Hermann

Vielen Dank!

Danke.