ein Arbeitnehmer hat ein krankes Kind und musste 5 Tage von der Arbeit zuhause bleiben um sein Kind zu pflegen. Der Arzt hat eine Bescheinigung ausgestellt das der Arbeitnehmer das kranke Kind betreuen muss.
Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.
Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.
Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die
ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder
Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.
Nö, gerade andersherum wird ein Schuh draus.
„(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.“ http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html
Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider
konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.
Insofern es keine andere vertragliche oder tarifvertragliche (oder sonstige) Regelung in der entsprechenden Firma gibt, besteht also „nur“ Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom AG.
ein Arbeitnehmer hat ein krankes Kind und musste 5 Tage von
der Arbeit zuhause bleiben um sein Kind zu pflegen. Der Arzt
hat eine Bescheinigung ausgestellt das der Arbeitnehmer das
kranke Kind betreuen muss.
Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die
ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder
Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.
Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider
konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.
Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch ein Thema für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in die Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*
Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch ein Thema
für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in die
Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*
Ich treffe Dich trotzdem!
Danke, aber ich lasse Freistellung und Sonderurlaub und all die Dinge, die einem zwar „frei“ geben, aber mit dem Urlaub an sich nix zu tun haben, aus der Urlaubs-FAQ raus!
Aber eine eigene FAQ dazu kommt auf meine ToDo-Liste (die immer länger wird)…
Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch :ein Thema
für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in :die
Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*
Ich treffe Dich trotzdem!
*Aua* )
Danke, aber ich lasse Freistellung und Sonderurlaub und :all
die Dinge, die einem zwar „frei“ geben, aber mit dem :Urlaub an
sich nix zu tun haben, aus der Urlaubs-FAQ raus!
Okay, warum auch nicht
Aber eine eigene FAQ dazu kommt auf meine ToDo-Liste die
immer länger wird)…
„Ich bin ein FAQ-Betreuer. Holt mich hier raus“
Immer dran denken: das soll keine Publikation für einen angehenden Juraprofessor mit Schwerpunkt Arbeitsrecht werden.
mfg M.L.
ps.: Eben wurde die FAQ:2006 freigegeben. Konstruktive (oder destruktive) Kommentare haben grünes Licht
Und bitte beachten, dass diese mit heisser Nadel gestrickt wurde…