Kinderkrankengeld

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat ein krankes Kind und musste 5 Tage von der Arbeit zuhause bleiben um sein Kind zu pflegen. Der Arzt hat eine Bescheinigung ausgestellt das der Arbeitnehmer das kranke Kind betreuen muss.
Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.

Kann jemand was dazu sagen?

Mfg
Heiko

Hallo Heiko,

Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die
ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder
Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Nö, gerade andersherum wird ein Schuh draus.
„(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.“
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html

Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider
konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.

Insofern es keine andere vertragliche oder tarifvertragliche (oder sonstige) Regelung in der entsprechenden Firma gibt, besteht also „nur“ Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom AG.

MfG

Auch hallo.

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat ein krankes Kind und musste 5 Tage von
der Arbeit zuhause bleiben um sein Kind zu pflegen. Der Arzt
hat eine Bescheinigung ausgestellt das der Arbeitnehmer das
kranke Kind betreuen muss.
Nach meinen Informationen ist der Arbeitgeber verpflichtet die
ersten 5 Tage zu zahlen wenn dies nicht im Tarif oder
Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Allerdings ist der Arbeitgeber wohl anderer Meinung, leider
konnte ich bis jetzt im Internet nichts eindeutiges finden.

Wie wäre es mit arbeitsrecht.de - suche nach Krankengeld ?
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Das müsste teilweise helfen :wink:

mfg M.L.

o.t.
Hallöchen,

Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch ein Thema für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in die Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*

:wink:

MfG

Huhu!

Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch ein Thema
für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in die
Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*

Ich treffe Dich trotzdem!

Danke, aber ich lasse Freistellung und Sonderurlaub und all die Dinge, die einem zwar „frei“ geben, aber mit dem Urlaub an sich nix zu tun haben, aus der Urlaubs-FAQ raus!

Aber eine eigene FAQ dazu kommt auf meine ToDo-Liste (die immer länger wird)…

LG
Guido

Hallo an dieser Stelle.

Freistellungen und Sonderurlaub wäre vielleicht noch :ein Thema
für die FAQ? Könntest du Guido bitten das evtl. mit in :die
Urlaubs-FAQ aufzunehmen *michhintermBaumversteck*

Ich treffe Dich trotzdem!

*Aua* :smile:)

Danke, aber ich lasse Freistellung und Sonderurlaub und :all
die Dinge, die einem zwar „frei“ geben, aber mit dem :Urlaub an
sich nix zu tun haben, aus der Urlaubs-FAQ raus!

Okay, warum auch nicht :wink:

Aber eine eigene FAQ dazu kommt auf meine ToDo-Liste :frowning:die
immer länger wird)…

„Ich bin ein FAQ-Betreuer. Holt mich hier raus“

Immer dran denken: das soll keine Publikation für einen angehenden Juraprofessor mit Schwerpunkt Arbeitsrecht werden.

mfg M.L.

ps.: Eben wurde die FAQ:2006 freigegeben. Konstruktive (oder destruktive) Kommentare haben grünes Licht :wink:
Und bitte beachten, dass diese mit heisser Nadel gestrickt wurde…

Der Link bezieht sich auf das SGB und das tritt erst in kraft wenn das BGB ich galube §616 nicht zur Wirkung kommt.

mfg
heiko

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

ich hatte das hier gefunden was das gegenteil belegt:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo an dieser Stelle.

ich hatte das hier gefunden was das gegenteil belegt:

http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

…vom „09.09.2002“. Das könnte schon überholt sein :wink:
Aktueller wäre z.B. http://dejure.org/

mfg M.L.

ps.: Vika ausfüllen wäre nett um das Gegenüber besser einschätzen zu können :wink: