Folgende Situation:
Ehepaar X hat ein 3 Jahre altes Kind welches auf Grund einer Erkrankung für zwei Tage zu Hause bleiben muss und dort Betreuung braucht.
Die Mutter ist Beamte und in einer Behörde angestellt, demnach privat versichert.
Der Vater ist freiwillig gesetzlich versichert und verdient mehr, als die Ehefrau.
Deshalb ist das Kind beim Vater in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.
Der Vater bleibt nun zur Betreuung zu Hause.
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber besteht nicht.
Nun hat doch der Vater Anspruch auf das „Kinderkrankengeld“ der Krankenkasse, oder?
Die Kasse behauptet, sobald ein Erziehungsberechtigter privat versichert sei, erlösche der Anspruch auf „Kinderkrankengeld“!
Aber das „Kinderkrankengeld“ erhält doch der Versicherte, welcher mit dem Kind zu Hause bleibt.
Da das Kind beim VAter evrsichert ist, spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob die Mutter privat versichert ist oder nicht.
Sehe ich das richtig, oder gibt es irgendwo den Zusatz mit dieser privaten Versicherung?
Dodger