Kinderkrankengeld

Folgende Situation:
Ehepaar X hat ein 3 Jahre altes Kind welches auf Grund einer Erkrankung für zwei Tage zu Hause bleiben muss und dort Betreuung braucht.
Die Mutter ist Beamte und in einer Behörde angestellt, demnach privat versichert.
Der Vater ist freiwillig gesetzlich versichert und verdient mehr, als die Ehefrau.
Deshalb ist das Kind beim Vater in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.

Der Vater bleibt nun zur Betreuung zu Hause.
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber besteht nicht.
Nun hat doch der Vater Anspruch auf das „Kinderkrankengeld“ der Krankenkasse, oder?

Die Kasse behauptet, sobald ein Erziehungsberechtigter privat versichert sei, erlösche der Anspruch auf „Kinderkrankengeld“!

Aber das „Kinderkrankengeld“ erhält doch der Versicherte, welcher mit dem Kind zu Hause bleibt.
Da das Kind beim VAter evrsichert ist, spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob die Mutter privat versichert ist oder nicht.

Sehe ich das richtig, oder gibt es irgendwo den Zusatz mit dieser privaten Versicherung?

Dodger

Sehe ich genauso.

Hier sind das Kind, der Hauptversicherte (Vater) (über den das Kind versichert ist) und die Person, die zu Hause bleibt(auch der Vater), gesetzlich versichert. Da muss die Kasse zahlen. Die Mutter kommt hier gar nicht vor. (Ein Beamter ist übrigens nicht angestellt.)

In jeder anderen Konstellation wirds schwierig bzw. ist Kulanz erforderlich.

Hallo,
die Kasse des Vaters muss zahlen, der Status der Mutter spielt keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Alles Quatsch. Der Vater (GKV) bleibt zu Hause. Er bekommt
dafür eine Art „Krankschreibung“. Dann besteht erst einmal
u.U. Lohnfortzahlung. Ansonsten leistet dann in Ihrem Fall die
GKV. Man muss denen auf die Füße treten.

Hallo,
das ist nicht nur eine gewagte Aussage, von wegen "alles Quatsch2, nein, die ist sogar falsch. Der Vater bekommt keine „Krankschreibung“, auch keine Art davon und der Arbeitgeber leistet auch keine Entgeltfortzahlung sondern die Kasse des Vaters tritt sofort mit der Leistung „Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ein.
Gruss
Czauderna