Kinderkrankengeld (Eltern getrennt)

Hallo,

könnte mal wieder was für unsere KK-Mitabeiter sein… *g*

Folgende Konstellation:

Kind, geboren 2000.
Eltern haben sich 2002 getrennt.
Mutter (noch) Studentin, Kindesvater Angestellter.
Da nie verheiratet (und weil die Mutter das so wollte und man als Vater kein Einspruchsrecht hat) - Kindesmutter hat das alleinige Sorgerecht.

Kindesmutter ist als Studentin selbst noch über ihre Eltern familienversichert.
Kindesvater erwerbstätig und gesetzlich krankenversichert - das hatte dann zur Folge, daß das Kind über den Vater (familien-)versichert wurde / werden mußte.

Kind ist im Durchschnitt 3 Tage pro Woche beim Vater, 4 Tage bei der Mutter.

Üblicherweise bleibt bei Erkrankung des Kindes die Mutter zu Hause, da ja Studentin.
Gab aber schon einige Situationen in der Vergangenheit (Mutter zum auswärtigen Praktikum oder Meß-Einsatz für Diplomarbeit, etc.) - bei denen die Pflege des erkrankten Kindes nicht von der Mutter übernommen werden konnte.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Hat der Kindesvater Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse?

Gruss,
Ralf

Hallo,
kurze Antwort - ja !

Gruss

Günter Czauderna