Hallo!
Woher weiss ein Arbeitnehmer, ob er im Krankheitsfall des Kindes Lohnfortzahlung oder den Verdienstausfall von der Krankenkasse ersetzt bekommt?
Muss das im Arbeitsvertrag stehen? Oder kann der Arbeitgeber das bestimmen wie er will? Wie kann ein Arbeitnehmer das verbindlich feststellen?
Gemeint sind die 10 Tage pro Kalenderjahr, die einem gesetzlich krankenversichertem Arbeitgeber als Elternteil zustehen.
Angeblich müssten die ersten 5 Tage bezahlt werden vom AG, was man nicht wirklich glauben kann. Entweder ganz oder gar nicht?
Wer weiss was?
Vielen Dank und viele Grüße
Whitby