Kinderkrankengeld oder Gehalt - wie läuft das?

Hallo!

Woher weiss ein Arbeitnehmer, ob er im Krankheitsfall des Kindes Lohnfortzahlung oder den Verdienstausfall von der Krankenkasse ersetzt bekommt?
Muss das im Arbeitsvertrag stehen? Oder kann der Arbeitgeber das bestimmen wie er will? Wie kann ein Arbeitnehmer das verbindlich feststellen?

Gemeint sind die 10 Tage pro Kalenderjahr, die einem gesetzlich krankenversichertem Arbeitgeber als Elternteil zustehen.

Angeblich müssten die ersten 5 Tage bezahlt werden vom AG, was man nicht wirklich glauben kann. Entweder ganz oder gar nicht?

Wer weiss was?

Vielen Dank und viele Grüße
Whitby

Hallo, massgebend ist der § 45 SGB V und dort folgendes :

(3) 1 Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht."

Das heisst, wenn nicht Tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt ist, muss der Arbeitgeber freistellen und die Kasse zahlen.
Gruss
Czauderna

vielen dank für die schnelle rückmeldung.

Das heisst, wenn nicht Tarif- oder arbeitsvertraglich
geregelt ist, muss der Arbeitgeber freistellen und die Kasse
zahlen.

wenn also weder im tarifvertrag noch im arbeitsvertrag schriftlich was dazu steht, MUSS der arbeitgeber zahlen und nicht die kasse.

sonnige grüße
whitby

Im Tarifvertrag steht …
Für die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder gilt § 45 SGB V mit der Maßgabe, dass § 616 BGB dabei nicht zur Anwendung kommt.

Also Krankengeld über die Krankenkasse und KEINE Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, oder?

Hallo,
ja, sehe ich so, obwohl das auch nicht gerade eine klare Aussage ist, den der §45 lässt ja beide Möglichkeiten zu, aber ich denke das
läuft auf Krankengeld durch die Kasse raus, was allerdings für den Betroffenen von Nachteil ist, denn Krankengeld ist niedriger als Nettoarbeitsentgelt.
Gruss
Czauderna

das ist es ja was verunsichert, dass $ 45 beides zulässt …

laut aussage der personalabteilung gibt es KEINE lohnfortzahlung.

es wurde jetzt mal direkt beim tarifregister angefragt. mal schauen was die dazu sagen. die sollten ihre tarife eigentlich „übersetzen“ können.

danke für die infos!

viele grüße
whitby

616 BGB wird ja ausgeschlossen
Hi!

ja, sehe ich so, obwohl das auch nicht gerade eine klare
Aussage ist, den der §45 lässt ja beide Möglichkeiten zu,

Für den AG ist nicht der § 45 SGB V der wichtige Teil im Vertrag, für ihn es wichtig, dass der § 616 BGB (der allein die Zahlungspflicht auslösen würde) hier abbedungen ist.

VG
Guido