Kinderkrankentage LStkl. I

Ich bin alleinerziehend,meine Tochter ist 8 Jahre alt, mein Sohn 20 Jahre. Nun wurde mit mitgeteilt, dass ich aufgrund dessen, dass er noch bei mir lebt und arbeitet die Lohnsteuerklasse in I ändern muss. Aber ich bin doch nach wie vor alleinerziehend, es ändert sich doch deshalb nichts, nur weil mein erwachsenes Kind bei mir wohnt. Oder soll ich ihn deshalb etwa vor die Tür setzen??? Ich verstehe dieses System absolut nicht.
Ich habe eine Frage zu den Kinderkrankentagen. Mit Lohnsteuerklasse II stehen mir ja 20 Tage zu. Wie sieht das denn nun aus, wenn ich die Steuerklasse in I wechseln muss? Es hat sich ja nichts an der Gesamtsituation geändert oder muss dann der Bruder für seine Schwester beim Arbeitgeber krank feiern, weil wir ja jetzt steuerlich gleichgestellt werden, als ob mein Sohn mein neuer Lebensgefährte wäre und wie sieht es mit doppelten Festzuschüssen bei Zahnersatz, Schulbuchzuschüssen etc aus? Ist das von der Steuerklasse abhängig, heisst wird der Verdienst meines Sohnes mit angerechnet, wenn ich so etwas beantrage? Ich kann ja nicht verlangen, dass der Bruder für seine Schwester solche Dinge zahlen muss.

Guten Morgen,

tut mir leid, da kenne ich mich überhaupt nicht aus! Ich meine aber, dass ein Steuerberater darüber genau Auskunft geben kann! Anruf sollte genügen!

MfG
Friedrich Schneider

Hallo!
Es tut mir wahnsinnig leid aber ich kann dazu leider überhaupt keine Auskunft geben!