Kinderkriminalität

Was passiert in Deutschland wenn ein Kind (unter 14 Jahre) auf einen Erwachsenen mit einem Stock (z.B.Baseballschläger) einprügelt?
Darf sich der Erwachsene angemessen wehren ohne dann in die Schublade Kindermissbrauch gesteckt zu werden?
In Brasilien sind solche Fälle schon sehr oft inklusive bewaffneter Raub vorgekommen. Was passiert wenn der Erwachsene dem Kind die Waffe mit Gewaltanwendung entreißen kann und kein Zeuge vor Ort ist?

Hallo,

theoretisch darf sich der erwachsene wehren, denn jeder hat eigentlich das Recht dazu.
In dem Fall zählt es doch eigentlich zu Notwehr, weil wer weiß wie lange der Junge auf den Erwachsenen einschlagen würde oder liege ich da falsch??

Grüße,
Stefan

Notwehr ist auch gegen Kinder möglich, allerdings eingeschränkt. Man muss sich also mehr zurückhalten als bei Erwachsenen. Das heißt nicht, dass man sich ernsthaft schädigen lassen muss.

Notwehr ist Notwehr, ob ggen Kinder oder gegen Erwachsene.

allerdings
eingeschränkt. Man muss sich also mehr zurückhalten als bei
Erwachsenen.

Wo steht das?
Das einzige was ich beachten muß, dass es erforderlich ist mich zu verteidigen.
Nach Deiner Aussage muß ich mich also bei einem 13 Jährigen, der mich mit einer Schußwaffe angreift, zurückhalten und darf mich nicht so wehren wie bei einem 15 jährigen

Gruß RS99

Wo steht das?

Das wird unter dem Stichwort „Gebotenheit“ behandelt (vgl. Wortlaut des § 32 StGB).

Das einzige was ich beachten muß, dass es erforderlich ist
mich zu verteidigen.

Nein, normative Grenzen ergeben sich im Rahmen der Gebotenheit.

Nach Deiner Aussage muß ich mich also bei einem 13 Jährigen,
der mich mit einer Schußwaffe angreift, zurückhalten und darf
mich nicht so wehren wie bei einem 15 jährigen

Überhaupt bei schuldlos Handelnden (Kindhäuser, StGB, Kommentar, § 32 Rn. 45).

Das wird unter dem Stichwort „Gebotenheit“ behandelt (vgl.
Wortlaut des § 32 StGB).

Notwehr darf nicht rechtsmißbräuchlich ausgeübt werden. Es können Umstände im Zusammenhang mit der Herbeiführung der Notwehrsituation oder Gesichtspunkte in der Person des Angreifers vorliegen, die eine schrankenlose Entfaltung des Notwehrrechts sozialethisch unvertretbar machen. In diesen Fällen hat der Angegriffene nach Möglichkeit zunächst auszuweichen, dann Schutzwehr und dananch erst Trutzwehr auszuüben.

Im Grunde hast du recht, aber im endstadium darf ich auch bei einem Kind Notwehr ausüben.

Im Grunde hast du recht, aber im endstadium darf ich auch bei
einem Kind Notwehr ausüben.

genau das hat m. doch bereits oben geschrieben ?

Man muss sich also mehr zurückhalten als bei Erwachsenen. Das heißt nicht, :dass man sich ernsthaft schädigen lassen muss.

also ein Baseballschläger ist eine gefährliche Waffe…auch ein in Anführungszeichen Dreizehnjähriger kann dich damit ersnthaft verletzen oder totschlagen…und das ist keine Fiktion…schau dir mal die Polizeiberichte der deutschen Großstädte durch…

von daher kein Grund zurückhalten zu sein…