Kinderlärm

ich bewohne mit meiner frau und meinen 2 kinder (2 und 4 1/2) jahre ein reihenhaus als eigentümer. auf der letzten eigentümerversammlung haben sich nachbarn über den kinderlärm am wochenende und in den mittagspausen beschwert.
kann / muß ich meinen kindern zu diesen zeiten das spielen verbieten und sie somit einschränken ? gibt es entsprechende rechtsprechung ?
für kurzfristige hilfe zu diesem thema wäre ich sehr dankbar !
ciao
CADDE

Hallo CADDE,
also zunächst einmal bin ich auch der Meinung, daß Du versuchen solltest, Dich mit Deinen Nachbarn gütlich zu einigen.
Anderenfalls wirst Du zwar voraussichtlich
Recht bekommen, aber Deine Nachbarn werden Dich dann wohl nicht angucken!

Die juristische Seite:
Nach ständiger Rechtsprechung ist Kinderlärm als „Lebensäußerung unvermeidbar“. Allerdings nicht nach 22:00 Uhr.
Wenn es sich nicht um „extremen“ Lärm (was auch immer das heißen mag) handelt, können die Kiddies auch sonntags und während der Mittagsruhe spielen.

Gruß
Robert

Mit Rechtsprechung allein kommst Du da nicht weiter. Irgendwie müßt ihr euch mit euren Nachbarn zusammenraufen. Und genau so, wie eure Kinder (nach gesundem Menschenverstand) das Recht haben, sich auszutoben, zu spielen usw., was nun mal auch mit Geräusch verbunden ist, ist das Recht des Nachbarn auf seinen Mittagschlaf doch deswegen nicht gleich Null! Deshalb meine ich, ist es durchaus für euch akzeptabel, wenn die Kinder eben mittags mal etwas leiser sein müssen. Ob das nun ganze zwei Stunden (13-15 Uhr) sein muß … Fragt doch mal den Nachbarn, wann er Mittagsschlaf macht!
Was mich persönlich auch stört: wenn ein Kind aus lauter Frust „sinnlosen“ Lärm macht. Meine Oma hatte das „Vergnügen“, daß das Kind der Familie über ihr, wenn es mal alleine bleiben mußte, stundenlang gegen die Heizungsrohre hämmerte. Da kommt Freude auf … Und das hat in meinen Augen auch nichts mehr mit kindlicher Entfaltung zu tun.
Aber um so etwas geht es bei euch ja sicher nicht, nehme ich an. Trotzdem empfinden andere Leute den Lärm von fremden Kindern viel eher als störend, als man selbst (und ihr sitzt ja auch „geschützt“ im Haus :wink:). Im Sinne eines friedlichen Miteinander kann man nicht nur einer Seite ihr volles Recht zugestehen. Ein generelles Lärm- und Spielverbot ist genauso Schwachsinn und egoistisch wie das andere Extrem.

Tschüssi

Cora

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ich bewohne mit meiner frau und meinen 2
kinder (2 und 4 1/2) jahre ein reihenhaus
als eigentümer. auf der letzten
eigentümerversammlung haben sich nachbarn
über den kinderlärm am wochenende und in
den mittagspausen beschwert.
kann / muß ich meinen kindern zu diesen
zeiten das spielen verbieten und sie
somit
einschränken ? gibt es entsprechende
rechtsprechung ?
für kurzfristige hilfe zu diesem thema
wäre ich sehr dankbar !
ciao
CADDE

Mit Rechtsprechung allein kommst Du da
nicht weiter. Irgendwie müßt ihr euch mit
euren Nachbarn zusammenraufen. Und genau
so, wie eure Kinder (nach gesundem
Menschenverstand) das Recht haben, sich
auszutoben, zu spielen usw., was nun mal
auch mit Geräusch verbunden ist, ist das
Recht des Nachbarn auf seinen Mittagschlaf
doch deswegen nicht gleich Null! Deshalb
meine ich, ist es durchaus für euch
akzeptabel, wenn die Kinder eben mittags
mal etwas leiser sein müssen. Ob das nun
ganze zwei Stunden (13-15 Uhr) sein muß
… Fragt doch mal den Nachbarn, wann er
Mittagsschlaf macht!
Was mich persönlich auch stört: wenn ein
Kind aus lauter Frust „sinnlosen“ Lärm
macht. Meine Oma hatte das „Vergnügen“,
daß das Kind der Familie über ihr, wenn es
mal alleine bleiben mußte, stundenlang
gegen die Heizungsrohre hämmerte. Da kommt
Freude auf … Und das hat in meinen Augen
auch nichts mehr mit kindlicher Entfaltung
zu tun.
Aber um so etwas geht es bei euch ja
sicher nicht, nehme ich an. Trotzdem
empfinden andere Leute den Lärm von
fremden Kindern viel eher als störend, als
man selbst (und ihr sitzt ja auch
„geschützt“ im Haus :wink:). Im Sinne eines
friedlichen Miteinander kann man nicht nur
einer Seite ihr volles Recht zugestehen.
Ein generelles Lärm- und Spielverbot ist
genauso Schwachsinn und egoistisch wie das
andere Extrem.

Tschüssi

Cora

Könnte Oma das Kind in der Abwesenheit der Mutter nicht mal zu sich nehmen?
Spiele, Geschichten vorlesen oder Ähnliches?

PiRo

  1. Mancher Anfang ist mit Lärm verbunden
  2. Kinderlärm ist Musik von Morgen.
    Um des Friedens willen halte Sie doch
    von 13 - 15 Uhr
    und ab 21 Uhr im Haus.
    Wie ist das bei den Nachbarn jetzt in der warmen Zeit mit Radio auf der Terasse hören
    oder beim Autowaschen?
    Das stört, weil ich ja einen ganz anderen Geschmack habe.
    PiRo

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Das kommt wohl darauf an, wie man „Lärm“ definiert. Während der Mittagsruhe in Garten laut schreien und toben macht schließlich anderen Lärm als in der Sandkiste buddeln oder im Haus Bauklötze aufzubauen. Und wie lange - brüllen Deine Kinder stundenlang oder rufen sie nur ab und zu mal nach Mama? Normales „Kindergeschrei“, also Tränen, Schmerz, Babygebrüll, ect. ist so weit ich weiß weitgehend erlaubt. Fragt doch mal bei einer Mieterberatung nach, der Lärm ist sicher gleich zu beurteilen, ob nun Eigentümer oder nicht.
Gruß Birgit

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