eine kinderlose Frau ist verstorben und nun gilt meine Frage, ob irgendjemand einen sogenannten Pflichtteil einfordern kann.
Die nächsten Angehörigen sind Neffe und Nichte.
Das Testament besagt, dass der Neffe 50% und das erwachsene Kind (!) der Nichte die anderen 50% erben sollen.
Die Nichte der Erblasserin soll laut Testament leer ausgehen.
Kann die streitsüchtige Nichte der ihr verhassten Erblasserin einen Pflichtanteil einfordern, trotz Testament? Wie gesagt, das Testament überspringt sie und reicht die Hälfte des Erbes eine Generation weiter, also an die Großnichte der Erblasserin.
Kniffelig oder ganz einfach zu lösen? Ich blicke durch die Formulierungen leider nicht alle durch und komme daher zu keinem eindeutigen Urteil, bitte daher hier um Antwort.
Der Pflichtteilsgedanke hat nur die Abkömmlinge, die Eltern und den eventuell vorhandenen Ehepartner im Auge, damit diese nicht ganz leer ausgehen. Nichten oder Neffen und Andere sind nicht auch noch „schutzbedürftig“, denn eine solche Ausweitung würde den Testator noch mehr in seiner Testierfreiheit einschränken (die Freiheit, über sein erworbenes Vermögen möglichst uneingeschränkt nach seinem Willen zu verfügen). Hiergegen wird es sicher keine Argumente geben.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(bisher in 2.509 Tagen 1.777-mal Fragen beantwortet)
Vielen Dank für Ihre Mühe,
dank Ihrer bereits hier bei wer-weiss-was gegebenen Antworten zu anderen Fällen ist es mir bereits gelungen die Antwort: „Nein, im Falle eines Testaments bekommt nur die im Testament Begünstigten ein entsprechendes Erbe, Nichte hat keinerlei Pflichtanteilrechte am Erbe“.
Sie leisten hier sehr gute Arbeit, ich möchte Ihnen dafür besonders danken, denn viele, die diesbezüglich Fragen stellen sind meist - wie ich derzeit - durch den Tod eines Angehörigen, wie sagt man… „durch den Wind“.