Kinderlose Witwe

Guten Tag,

gerne würde ich Ihr Fachwissen zu folgender Konstellation in Anspruch nehmen !

Meine kinderlose, verwitwete Tante (89) hat bisher kein Testament geschrieben.

Falls irgendwie wichtig:
Ihr vorverstorbener Ehemann war nur einmal - mit meiner Tante - verheiratet, hatte keinerlei Nachkommen, war Einzelkind - es gibt dort keinerlei Verwandtschaft mehr.

Nun:

Näheste lebende Angehörige der Tante sind:

Ihr Bruder (mein Vater)
Ich selbst (Sohn des o.g. Bruders mit zwei Kinder)
Meine Schwester (Tochter des o.g. Bruders mit einem Kind)
Meine Cousine (Tochter eines vorverstorbenen Halbbruders der Tante und meines Vaters mit einem Kind)

Falls meine Tante sich zu einem Testament durchringt, würde sie wohl meinen Vater als Alleinerben einsetzen wollen.

Mein Vater (der jüngere Bruder der o.g. Tante) ist aber kränker, als die Tante wahrhaben will und es ist nicht ausgeschlossen, dass er leider noch vor der Tante sterben wird !

Wie würden denn in diesem Fall die gesetzlichen Erbfolgekonstellationen aussehen ?

Falls die Tante wie oben beschrieben testiert - was trifft dann zu, falls mein Vater sie überlebt ? Was trifft zu, falls die Tante meinen Vater überlebt ?

Welche Pflichtteilsregelungen würden gesetzlich oder bei o.g. Testierung für beide genannten Möglichkeiten zutreffen ?

Viele Fragen - wie ich glaube, grosser Aufwand Ihrerseits, weshalb ich mich schon einmal sehr herzlich bedanke !

Liebe Grüsse
K.Sch.

Pflichtteilsrechte können nicht entstehen, da weder Abkömmlinge noch Eltern noch ein Ehepartner vorhanden sind.
Wenn der im Testament genannte Erbe vorverstirbt und kein E r s a t z erbe benannt worden ist, dann ist es hinsichtlich der Erbeinsetzung in der Regel gegenstands-los und es tritt die ges. Erbregelung ein. Erben werden dann die Kinder der Brüder (Quoten nach Stämmen: Geschwister müssen sich eine Stammquote teilen). Also: Ersatzeerben sollten immer genannt werden, und zwar deutlich und bestimmt.
M.f.G.
H.G.

Guten Abend !
Ich bedanke mich sehr für Ihre schnelle Antwort !

Wenn ich richtig verstehe, ist es also so:

Wenn nicht testiert wird oder der alleinig genannte Erbe vorverstirbt, dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein - richtig ?

Macht es eigentlich für die geschwister bei der gesetzlichen Erbfolge einen Unterschied, ob es Voll -oder Halbgeschwister sind ? Kommt es darauf an, ob das Halbgeschwister adoptiert war oder nicht !

Was gilt für die Kinder der vorverstorbenen Halbgeschwister bzw. deren Kinder ?

Im konkreten Fall ist es so, dass der vorverstorbene Halbbruder (geb. 1939) ein uneheliches Kind der verwitweten Mutter meiner Tante und meines vaters war. Dieses Kind wurde vom Erzeuger nie anerkannt oder adoptiert und trug als Familiennamen auch den Geburtsnamen der Mutter - anders als die Halbgeschwister(meine tante und mein Vater), die den Ehenamen der Mutter tragen/trugen. Dieser vorverstorbene Halbbruder hat eine Tochter, die ein Kind hat. Ist diese Tochter bzw. ihr Kind nun auf welcher Stufe in der gesetzlichen erbfolge ???

Konkret:
Ist die Tochter des vorverstorbenen Halbbruders („Halbcousine“ von mir)in der gesetzlichen Erbfolge auf einer Stufe mit dem echten Vollbruder der Tante (meinem vater) oder nicht ?

Oder anders gefragr:
Im Falle meine tante ohne Testament stirbt, erbt dann diese „Halbcousine“ als Tochter des vorverstorbenen Halbbruders (wie oben beschrieben) 50% und der Vollbruder (mein vater) die anderen 50% oder sind die Quoten anders ?

Und wie würde sich das verteilen, wenn der Vollbruder (mein Vater) vor der Tante stirbt - 50 % die „Halbcousine“ und 50 % die beiden Kinder des Vollbruders oder ganz anders ??

Ich durchschaue das nicht !

Vielen Dank für weitere Hilfe

Herzliche Grüsse
K. Schlump

guten Abend K. Schlump,
Ihre erste Frage ist zu bejahen.
Die zweite Erbordnung kommt hier infrage. Hinterläßt die besagte Tante nur einen Bruder und ein Kind des toten Halbbruders, dann erben der Bruder drei Viertel und das genannte Kind ein Viertel. An die Stelle des (unterstellt:smile: vorversterbenden Bruders treten dessen Abkömmlinge, die sich die genannte Quote teilen müssen. Nach Kopfzahl wird also nur innerhalb eines Stammes aufgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.855-mal Fragen beantwortet)