Kindermädchen: Was tun zur Legalisierung?

Hallo zusammen!

Kann mir jemand bei folgender Frage behilflich sein? In diversen Foren werden hierzu entweder sehr spezielle Beispiele besprochen und / oder die Einträge sind sehr viel älteren Datums - ich schätze, dass sich bis heute (= Mitte 2012) viel getan hat. Ich abstrahiere meine Anfrage, damit möglichst viele weitere Nutzer sich darin abgebildet finden:

Eine 28jährige Studentin, gesetzlich zum Studententarif krankenversichert (~ 80 Eur pro Monat), ohne Einkommen möchte gerne als Kindermädchen arbeiten. Dazu geht sie in das Haus der sie anstellenden Familie. Je nach Stundenzahl (ca. 10 bis 18 pro Woche) soll sie ca. 400 bis 700 Eur im Monat verdienen. Was müssen nun beide Parteien unternehmen, wenn sie dieses Arbeitsverhältnis formalisieren / legalisieren wollen?

Allgemein:

  • Um was für ein Arbeitsverhältnis handelt es sich?

Aus Sicht des Kindermädchens:

  • Wo muss sie was deklarieren? (Finanzamt? Krankenkasse? Minijobbörse?)
  • Welche Abgaben fallen an? Steuern müssen doch (bei Steuerklasse 1, Stand 2012) erst ab ca. 900 Eur Monatseinkommen gezahlt werden? Sozialversicherung? Pflegeversicherung? Rentenversicherung?
  • Welche Versicherungen muss / sollte sie zusätzlich abschließen? Haftpflichtversicherung? Unfallversicherung?
  • Wie passiert, wenn das Kindermädchen krank wird oder etwas in dem Haus beschädigt?

Aus Sicht der anstellenden Familie:

  • Wo muss sie was deklarieren? (Finanzamt? Minijobbörse?)
  • Welche Abgaben fallen für die Familie an? Steuern? Beiträge zu Versicherungen? (Sozialversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung)
  • Welche Vorteile hat die Familie davon? Sie darf die Ausgaben doch auf jeden Fall steuerlich geltend machen bei der Einkommensteuererklärung?

1000 Dank im Voraus! Wenn jemand Zeit und Muße hat, hier auf die Spiegelstriche einzugehen, würde mir das sehr weiterhelfen. Alternativ bin ich natürlich über Links zu verlässlichen Quellen dankbar!

Schöne Grüße!

unter http://www.familienfreund.de/web-fuer-dienstleister/… gibts valide Informationen und am Ende des Beitrages je nach Zielgruppe weitere Verweise

StudentIn: [http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10958/DE/1…](http://www.minijob-zentrale.de/lang_de/nn_10958/DE/1 AN/7 besonderheiten/4 studenten/InhaltsNav.html nnn=true)

Hallo,

also soweit ich weiß, muss sie auf alle Fälle eine Qualifizierung über das Jugendamt haben, so ist es zumindest, wenn man als Tagesmutter arbeitet. Ich kann alles leider nur aus der sicht einer Tagesmutter beantworten, da ich noch nicht Nanny war.

Ich würde als Familie vllt. ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater vereinbaren, gerade was die Sache mit der Lohnsteuer angeht. Dann würde ich vllt. mal bei der Bundesknappschaft anrufen, denn die ist - meine ich - für Minijobs zuständig.

Krankenversicherung sollte die Studentin vllt. mal bei ihrer Krankenversicherung anfragen.

Also Sie sehen, ich bin eigentlich der falsche Ansprechpartner.

Aber die Sache mit der Qualifizierung als Tagesmutter/Nanny würde ich schon beachten, denn es ist ja schon wichtig, dass die Betreuungsperson eine Qualifizierung hat. Selbst wenn eine Ausbildung zur Erzieherin o.ä. bereits stattgefunden hat, muss man diese Kurse beim Jugendamt besuchen. Sie sollte auch über das Jugendamt gemeldet sein, was ja dann die Absolvierung der Kurse voraussetzt, also ohne Qualifizierung keine Betreuung!!

Eine Haftpflichtversicherung sollte sie auf alle Fälle haben, genauso wie eine Unfallversicherung, die - meine ich - sogar vorgeschrieben ist.

Es tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann und wünsche Ihnen viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Marion Ostheimer

Hallo vielen Fragen - je nach dem kann man die Sachen verschieden lösen, je nach genauer Lage. Ich füge in die Frage die Antworten ein bei denen ich weiterhelfen kann :wink:

Eine 28jährige Studentin, gesetzlich zum Studententarif
krankenversichert (~ 80 Eur pro Monat), ohne Einkommen möchte
gerne als Kindermädchen arbeiten. Dazu geht sie in das Haus
der sie anstellenden Familie.

Je nach Stundenzahl (ca. 10 bis

18 pro Woche) soll sie ca. 400 bis 700 Eur im Monat verdienen.
Was müssen nun beide Parteien unternehmen, wenn sie dieses
Arbeitsverhältnis formalisieren / legalisieren wollen?

Wenn das Kindermädchen regelmäßig angestellt werden soll, ist es sicherlich gut wenn man einen Arbeitsvertrag abschließt. Dafür gibt es verschiedene Formulare kostenlos online (einfach mal googeln : Minijob Arbeitsvertrag etc)

Allgemein:

  • Um was für ein Arbeitsverhältnis handelt es sich?

Um einen Minijob? Versteh die Frage nicht ganz.

Das einfachste und billigste ist, Ihr macht das auf 400 Euro Basis, also Minijob weil 1. habt Ihr Eltern nur Pauschalsteuer und 2. das Mädchen darf das Geld steuerfrei verdienen.
Wenn es in einem Monat mehr verdient würd ich das als Urlaub abfeiern, also in Monaten wo Ihr sie nicht braucht wie Weihnachten oder Sommerferien, einfach die 400 weiterzahlen obwohl Sie frei hat.
Wenn Ihr auf Dauer eher auf die 18 Stunden kommt, muß sie sich in jedem Fall eine Steuerkarte holen, und versteuern. Lohnt sich in keinem Fall für das Mädchen, ich kann mir nicht vorstellen daß das jemand macht bei dem Stundenlohn. Denn Sie hat dann alle Sozialabgaben und Ihr auch. Zudem wird ihr Bafög etc gestrichen oder zumindest gekürzt. Ich kann mir gut vorstellen daß Sie das in bekommt, sonst würd Sie ev, nicht nebenbei jobben.

Aus Sicht des Kindermädchens:

  • Wo muss sie was deklarieren? (Finanzamt? Krankenkasse?
    Minijobbörse?)

Einfach beim Arbeitsamt anrufen, die helfen da weiter.

  • Welche Abgaben fallen an? Steuern müssen doch (bei
    Steuerklasse 1, Stand 2012) erst ab ca. 900 Eur
    Monatseinkommen gezahlt werden? Sozialversicherung?
    Pflegeversicherung? Rentenversicherung?
  • Welche Versicherungen muss / sollte sie zusätzlich
    abschließen? Haftpflichtversicherung? Unfallversicherung?

Wenn sie eine Pflegeerlaubnis hat (würde ich in jedem Fall empfehlen, dann ist sie gesundheitlich und polizeilich überprüft ist sie kostenlos über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Haftpflicht muss sie selbst abschließen (oder Ihr für sie)

  • Wie passiert, wenn das Kindermädchen krank wird - da muß sie weiter bezahlt werden

oder etwas

in dem Haus beschädigt?

Da greift die Haftpflicht des Mädchens (abklären, einfach bei Versicherung anrufen)

Aus Sicht der anstellenden Familie:

  • Wo muss sie was deklarieren? (Finanzamt? Minijobbörse?)

Sie muß sich je nach Umfang ( wenn das festgelegt und vereinbart ist) maximal eine Steuerkarte besorgen, anmelden tut Ihr sie - siehe Arbeitsamt anrufen)

  • Welche Abgaben fallen für die Familie an? Steuern? Beiträge

Das kommt wieder auf den Umfang an siehe oben.

zu Versicherungen? (Sozialversicherung, Pflegeversicherung,
Rentenversicherung, Unfallversicherung)

  • Welche Vorteile hat die Familie davon? Sie darf die Ausgaben
    doch auf jeden Fall steuerlich geltend machen bei der
    Einkommensteuererklärung?

ja klar. Entweder als Haushaltsnahe Dienstleistung (wenn auch Hausarbeiten übernommen werden) oder als Kinderbetreuungskosten (ich glaube 2 /3 der Kosten . Maximal 4.500 Euro im Jahr?

1000 Dank im Voraus! Wenn jemand Zeit und Muße hat, hier auf
die Spiegelstriche einzugehen, würde mir das sehr
weiterhelfen. Alternativ bin ich natürlich über Links zu
verlässlichen Quellen dankbar!

Schöne Grüße!

http://www.google.de/#hl=de&output=search&sclient=ps…

Ich würde mich anwaltlich beraten lassen!
Auf jeden Fall muß der Job angemeldet werden und da wissen Anwälte für Arbeitsrecht bestens Bescheid

Hallo,
wer Kinder betreut, ab einer bestimmten Anzahl an Stunden pro Woche muss sich beim zuständigen Jugendamt melden. Sie ist eine Kinderfrau. Betreut im Haushalt der Eltern das Kind. Sie benötigt eine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt kann alle weiteren Fragen beantworten. LG, Melanie, Tagesmutter seit vielen Jahren.

Hallo,

bis 400,-- kann man bei der Minijobzentrale anmelden. Ist absolut unkompliziert. Privathaft würde ich bei der Vers. bzw. Makler erfragen und Unfall,kann ich nicht sagen. Müsste sie nicht eine Unfallvers. abschließen?

KV+RV sind ja mit dem Mini-Job abgedeckt. Darüberhinaus müsste wie bei jedem anderen Angestellten eine KV abgeschlossen werden. Würde ich ihre KV anrufen. Sie wäre ja Geringverdienerin.

Viele Grüße

Hallo,

ich nochmal. Also einfach bei der Unfallkasse deines Bundeslandes anmelden. Muss noch nicht mal der Name angegeben werden, sondern man bezahlt einen Betrag im Jahr gemessen an der Std.zahl und wenn was passieren sollte, werden die Kosten hierfür gedeckt.

Viele Grüße