Hallöchen,
oder vorschlägt?
oder könnten?
Au ja, so wie der Typ mit dem Messer an der Straßenecke höflich vorschlägt, dass man seine Brieftasche auf den Boden legen und weitergehen könnte.
Wenn man sagt, „Sie machen das jetzt und berichten mir, dass Sie es getan haben ansonsten müssen wir wegen Ihrer Nichtkooperation weitere Maßnahmen einleiten“ - natürlich. Völlig unverpflichtender Vorschlag für eine Option …
und sagt, die Mutter müsse zur Gewalttheraphie.
oder wurde ihr die möglichkeit zu einer solchen aufgezeigt?
Einen Termin vergeben und sagen, „Sie müssen kommen, Punkt.“ - natürlich ist das „Aufzeigen einer Möglichkeit“.
Man kann natürlich Leuten auch jederzeit die Möglichkeit aufzeigen, dass sie die Brücke runterspringen könnten…
Frage: Wie verbindlich sind solche „Anweisungen“ einer Schulpsychologin?
gar nicht.
Damit ist die Kernfrage schon beantwortet.
Die Eltern erwähnen Klage wegen Amtsmissbrauch,
welches amtsdelikt (gilt die psychologin überhaupt als amtsträger) sollte denn hier vorliegen?
Gut, berechtigte Frage.
Verstoß gegen Art. 3 GG
warum das denn?
„Sie sind nicht in Deutschland geboren? Asiaten schlagen ja ihre Kinder. Deswegen müssen wir jetzt handeln.“
Sind solche Aussagen rassistisch und eine bewußte Benachteiligung aufgrund der Herkunft - oder nicht?
sowie unangemessenem Eingriff in die Privatsphäre.
und warum dieses?
Ist dies aussichtsreich?
nein. schlimmer: es bringt dem kind rein gar nichts.
Wow, also wenn man Lehrer ist, darf man Asiaten unter Generalverdacht der Kindesmisshandlung stellen und gezielt Kinder gegen ihre Eltern aufhetzen?
wenn sie das kind nicht schlagen:
der schulpsychologin gegenüber höflich bleiben, ihr engagement loben und ihr freundlich aber bestimmt versichern, daß ihr kind nicht geschlagen wird.
Und wenn die Psychologin nicht an einer „Versicherung“ interessiert ist, sondern einzig und allein, „Beweise“ dafür zu konstruieren, dass dies doch der Fall sei - um daraus weitere Berechtigungen für Eingriffe in die Privatsphäre der Familie (Kontrolle über Freizeitaktivitäten der Kinder) zu gewinnen?
weiterhin sollten sie sie - evtl über den schulleiter - zu konstruktiver zusammenarbeit auffordern, um gemeinsam herauszufinden, warum das kind solche behauptungen aufstellt.
Und wenn der Schulleiter den Begriff der „Behauptung“ längst hinter sich gelassen hat, sondern von einem Ist-Zustand spricht, welcher den angeblich erwiesenen Missbrauch als Grundvoraussetzung eines Dialogs sieht?
es sollte nicht der konflikt zwischen eltern und schule im fokus stehen, sondern das wohl des kindes.
Was, wenn die Eltern das Gefühl haben, dass es der Schule eben *nicht* um das Kindswohl geht, sondern um MACHT? Dass durch gezielte Fragen Zwietracht gesät wird und durch schlau formulierte psychologische Fragen den Eltern suggeriert wird, das Kind hasse sie?
Gruß,
Michael