Kindern Immobilien schenken ? Welche Steuerlast ist zu erwarten?

Hallo,

ich möchte meinen Kindern Immobilien schenken. Kaufbeträge lagen zwischen 50 und 60 T Euro, Rendite ist etwa gleich. Verkerswerte lagen beim Kauf deutlich niedriger, etwas unter der Hälfte, aber das ist 5 bis 7 Jahre her, die Realpreise sind derweil merklich gestiegen.

Angenommen die Kinder nehmen nicht den Erbschaftsteuerfreibetrag in Anspruch, wie hoch würde die Schenkungssteuer ungefähr ausfallen?
Macht es ev. mehr Sinn, den Kindern die Immobilien zu verkaufen?

Konnte dazu leider nichts Brauchbares ergoogeln.

Danke für Tips, Paran

Die (eigenen) Kinder haben einen Schenkungsteuerfreibetrag von jeweils 400.000 Euro. Es werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre (taggenau) zusammengerechnet. Das ist auch bedeutsam für zukünftige Schenkungen bzw. und Erbfälle von derselben Person an dieselben Personen.

Sofern diese Freibeträge nicht überschritten werden, fällt eine Schenkungsteuer nicht an.

Grunderwerbsteuer entfällt ebenfalls, und das gleich aus zwei Gründen. Zum einen ist der Erwerb in gerader Linie steuerbefreit, den Fall haben wir hier. Zum anderen sind Vorgäng, die unter das Schenkungsteuergesetz fallen, ebenfalls steuerbefreit.

Umsatzsteuer fällt ebenfalls nicht an. Es fehlt an einem Leistungsaustausch zwischen Unternehmern.

Einkommensteuer sntsteht durch die Schenkung ebenfalls nicht, womöglich aber durch die Zurechnung der Grundstücke bei den Kindern. Jenachdem, was mit den Grundstücken gemacht wird, kann das Einkommensteuer auslösen.

Die Grundsteuer ist ab dem Jahr, welches der Schenkung folgt, dem neuen Eigentümer zuzurechnen.

Weitere Steuerarten fallen mir hier nicht ein.

Beim Verkauf erübrigen sich Ausführungen zur Grunderwerbsteuer. Umsatzsteuer fällt ebenfalls nicht an, da die Lieferung von Grundstücken steuerbefreit ist; eventuell ist es aber sinnvoll - sofern überhaupt möglich - auf die Umsatzsteuerfreiheit zu verzichten.

Bei der Einkommensteuer hängt es davon ab, was mit den Grundstücken wann wie gemacht wurde. Der Verkauf kann und bestimmten Konstellationen Steuern auslösen.

Der Gesetzgeber hat die hierfür zuständigen Normen nicht bei Google hinterlegt, sondern in den Einzelsteuergesetzen. Eventuell wäre ein Blick ins Gesetz aufschlussreicher gewesen.

Ich verstehe allerdings, dass man nicht genau weiß, wonach man suchen muss, wenn man die Kenntnisse nicht hat. Beispielsweise ist es nicht möglich, etwas darüber zu erfahren, wenn man

nimmt. Diese Möglichkeit besteht schlichtweg nicht.

Freibeträge für Kinder sind 400.000€.
Wenn sie den nicht in Anspruch nehmen wollen, nur 20.000€. Der Rest wird mit 30% versteuert.


ramses90

Hallo,

Vielen Dank, Eure Tips haben mir geholfen.

Eine blöde Frage noch:
Wenn die Kinder im Fall solcher Schenkung den Erbschaftsteuersatz in Anspruch nehmen müssen - gilt dieser dann auch noch bei der echten Erbschaft? Sollte man annehmen, aber bei Steuern verlasse ich mich lieber nicht auf Annahmen.

Gruß, Paran

Es ist wohl der Freibetrag gemeint.

Wie ich bereits schrieb, werden für Zwecke der Freibetragsberechnung die Erwerbe der letzten 10 Jahre einbezogen.

Stirbst du also nach mehr als 10 Jahren nach der Schenkung, ist der volle Freibetrag in der dann gültigen Fassung wieder da, sofern zwischenzeitlich nicht weitere Schenkungen erfolgten.

Hallo,

vielen Dank, alles klar.

Gruß, Paran

Doch doch, das hat der Gesetzgeber gemacht. Also nicht direkt bei Google hinterlegt, aber wenn man z. B. den Suchbegriff Schenkungsteuergesetz bei Google eingibt, ist unter den ersten Suchergebnissen gleich die aktuelle Version des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG).

Klar, wir wissen nicht, was die Leute so alles eingeben „bei Google“, um zu steuerlichen Informationen zu kommen… :sunglasses:

Mit freundlichen Grüßen

Ronald