Hallo,
wir wollen gerne die Tochter meiner hier geheirateten Frau nachholen und fragen uns ob das so einfach ist, wie die Botschaft in dem Afrikanischen Heimatland sagte. Da gibt es doch bestimmt noch irgendwelche Fallstricke gibt. Ich glaube die Deutschen Behöärden werden da doch bestimmt noch irgendwas anzumerken haben.
Hat da einer Erfahrung? Kann da einer mal sein Wissen ausbreiten, der das schon mal erlebt hat.
Danke
Gruß Matthias
Da muss ein Antrag auf ein Familienzusammenführungs Visum in der zuständigen deutschen Vertetung ( Botschaft/Konsulat ) gestellt werden. ( Kind zur Mutter )Wenn noch etwas unklar sein sollte, sollten Sie sich hier anmelden : http://www.info4alien.de/ und dort Ihre Fragen stellen. In dem Forum schreiben Mitarbeiter div. Ausländerbehörden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas helfen. M.f.G. Manni
Hallo Matthias,
das wird sehr schwierig sein, da das Gesetzt nicht gut verfasst ist und man es leider biegt, wie es grad einem passt.
Du musst sehr gut verdienen, dann hast du gute Chancen. Wenn das nicht der Fall sein soll, kannst nur auf die Gnade der Ämter hoffen.
Wart ihr schon bei der deutschen Botschaft in Afrika?
Gruß
Hallo, es ist immer schwierig Stiefkinder nach Deutschland zu holen. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis richtet sich da nach § 32 AufenthG. Dies setzt erstmal voraus, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. In den afrikanischen Ländern gibt es das alleinige Sorgerecht wie in Deutschland jedoch nicht. Somit richtet sich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ín diesen Fällen nach § 32 Abs. 4 AufenthG. Hier muss die Ausländerbehörde dann prüfen, ob eine besondere Härte vorliegt. Hier prüft jede Ausländerbehörde nach anderen Maßstäben.
Darüber hinaus muss der Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft gesichert sein (Du, Deine Frau, evtl. gemeinsame Kinder und das Stiefkind).
Es ist daher ratsam, dass Ihr Euch an Eure Ausländerbehörde wendet und nachfragt, was alles zu veranlassen ist.
Viel Glück, Gruß Maike
Die Antwort kann Dir darauf das Einwohnermeldeamtgeben.
Hallo Matthias,
habe im Internet Folgendes gegoogled: Familienzusammenführung Afrika
eventuell findst Du in einem der links einen ähnlichen Fall wie Deinen.
Persönlich habe ich keinen Tipp für Dich.
MfG
Biggs
Hallo Matthias,
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, da keinerlei Erfahrungen. Kann mir aber nicht verstellen, dass das ein großes Problem sein könnte.
Würde Dir empfehlen, einen Anwalt zu kosultieren um mögliche administrative Fehler gegenüber den Behörden zu vermeiden. In München gibt es einen Verein(Karawane e.v.,gibt es auch in anderen Großstädten)der Migranten gegen einen Unkostenbeitrag, Rechtsberatung anbietet.
Viel Erfolg + liebe Grüße
Leo
Hallo Matthias,
da Sie die aus dem afrikanischen Land stammende Frau geheiratet haben, dürfte es in der Tat nicht sehr schwierig sein, das leibliche Kind Ihrer Ehefrau nach Deutschland zu holen. Das zuständige Ausländeramt (falls Ihre Ehfrau kein deutsche Staatsangehörigkeit hat) ist zuständig und dessen Angaben auch als glaubhaft anzusehen. Der Zuzug einer nichtdeutschen Person zu einer Person, die sich legitim in der Bundesrepublik aufhält, läuft unter Familienzusammenführung. Fragen Sie bitte nach und informieren Sie mich über den Stand der Dinge.
Mit freundlichen Grüßen
HanS W. Nilles
- Vorsitzender
pro integration Ausländerhilfe e. V. Duisburg
Hallo Matthias,
es tut mir leid, dass ich Dir nicht helfen kann. Über dieses Thema bin ich leider nicht informiert.
Viel Erfolg
LoewinElsa
hallo, sorry, keine erfahrung damit.
viel erfolg,
xana
… was ist jetzt eigentlich die konkrete Frage? Gefragt wird da ins Blaue hinein. Der Lebensunterhalt muss natürlich gesichert sein, ebenso das alleinige Sorgerecht.
alwosa
Hallo,
soweit das Kind noch klein (nicht erwachsen) und die Frau das Sorgerecht hat ist das kein Problem.
Gruß
herzlichen Dank für Ihre zum Familiennachzug.
Sollten Sie Schwierigkeiten mit den Behörden bekommen, bin ich gerne bereit Sie in der Angelegenheit zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-familienzusammenfuhrung.de
Also, Geburtsurkunde muß stimmen und wahrscheinlich muß ein Gentest gemacht werden,der von den dortigen behörden anerkannt ist. auf jeden fall sollten sie sich mit der dt.botschaft verständigen. viel erfolg