Kinderpornografie per Bluetooth - wie verhalten?

Hallo,

angenommen man erhält per Bluetoothschnittstelle auf einemal von Unbekannt ein Handyvideo übertragen, das unter den Begriff „Kinderpornografie“ fällt.
Da ja schon der Besitz von Kinderpornografie (zu recht!) strafbar ist möchte man einerseits ja nicht selbst eine Strafe aufgebrummt bekommen, andererseits ist ein sofortiges Löschen des Videos und ein Ignorieren des Vorgangs ja auch nicht gerade sinnvoll.

Wie also am besten reagieren?

Grüße von
Tinchen
(da lob ich mir mein asbachuralt Handy, das hat noch nicht mal ein Farbdisplay)

Hallo,

angenommen man erhält per Bluetoothschnittstelle auf einemal
von Unbekannt ein Handyvideo übertragen, das unter den Begriff
„Kinderpornografie“ fällt.
Da ja schon der Besitz von Kinderpornografie (zu recht!)
strafbar ist möchte man einerseits ja nicht selbst eine Strafe
aufgebrummt bekommen, andererseits ist ein sofortiges Löschen
des Videos und ein Ignorieren des Vorgangs ja auch nicht
gerade sinnvoll.

Wie also am besten reagieren?

Wo ist das Problem. Ich würde geradewegs mit dem Handy die Polizei anrufen und mitteilen wo ich bin, und was mir gerade passiert ist. Wenn die Jungs und Mädels auf Zack sind, kommen sie unauffällig vorbei und checken mal die Gegend ab, wer sich da auffällig mit seinem Handy beschäftigt.

Gruß vom Wiz

Wie also am besten reagieren?

Das Handy bei der Polizei abliefern, damit es hinsichtlich der BT-Verbindung ausgewertet und das Video gesichert werden kann, und eine Aussage dazu zu Protokoll geben.

Verständnisfrage
Hallo,

angenommen man erhält per Bluetoothschnittstelle auf einemal
von Unbekannt ein Handyvideo übertragen,

Muss man bei Bluetooth den Empfang nicht zulassen? Kann man jemand anders etwas ‚hinüberschieben‘, ohne dass der das will? Wenn der Empfang erst bestätigt werden muss - warum lässt man sich von Unbekannten überhaupt irgendwas zusenden?

Kann man auch schauen, was sich auf anderen Geräten befindet? Wenn nicht - wie lange soll die Polizei vor Ort denn mit einem Bluetoothhandy lauern, bis sie auch mal ein Video bekommt?

Hat ein Bluetoothgerät eine eindeutige Kennung (z.B. eine Gerätenummer), mit der es vom Empfänger identifiziert werden kann? Wenn das nicht gegeben ist, kannst Du absolut gar nichts unternehmen. Wie wolltest Du denn beweisen, woher das Video gekommen ist?

Ich denke, dass da höchstens erzieherische Massnahmen seitens der Eltern des Senders helfen könnten. Und ich befürchte, dass da wohl keine Massnahmen getroffen werden, weil die entsprechenden Eltern keinerlei Kontrolle über, vielleicht nicht mal ein Interesse an der Sache haben.

Gruß
loderunner

Hallo Wiz,

Wo ist das Problem. Ich würde geradewegs mit dem Handy die
Polizei anrufen und mitteilen wo ich bin, und was mir gerade
passiert ist. Wenn die Jungs und Mädels auf Zack sind, kommen
sie unauffällig vorbei und checken mal die Gegend ab, wer sich
da auffällig mit seinem Handy beschäftigt.

Soll man das Video löschen oder nicht?
(Bei zufälligem Surfen über entspr. Internetseiten wird z.B. ausdrücklich davor gewarnt irgendwas abzuspeichern, im Gegenteil: es sollten alle Zwischenspeicher etc. gelöscht werden).

Meine eigentliche Frage ist:
Wie geht deiner Erfahrung nach (?) das Verfahren gegen den Video-Empfänger wg. Besitz von Kinderpornografie vor Gericht aus?

Neugierige Grüße,
Tinchen

Hallo,

Soll man das Video löschen oder nicht?

Nein, in dem Fall, dass man die Sache sofort der Polizei meldet, und das Ding ja auch offensichtlich nicht willentlich so auf das Gerät gelangt ist (Besitz setzt einen Besitzwillen voraus, der in so einem Fall fehlt), muss man sich da keine Sorgen machen. Und nur das gespeicherte Video ist ein gutes Beweismittel. Peinlich nur, wenn man dann wochenlang mit dem Video auf dem Handy rumlaufen würde, und man dann etwas in Erklärungsnöte kommen würde, wenn man dann kontrolliert würde.

Meine eigentliche Frage ist:
Wie geht deiner Erfahrung nach (?) das Verfahren gegen den
Video-Empfänger wg. Besitz von Kinderpornografie vor Gericht
aus?

Wenn der plausibel nachweisen kann, dass ihm das Ding untergeschoben wurde, passiert gar nichts. Und ansonsten wird wegen eines einzelnen Videos vermutlich auch nicht viel passieren, wenn der Empfänger bestreitet das Ding mit Absicht empfangen zu haben. Richtig unangenehm wird es dann, wenn es da nicht nur um eine Datei geht, und man ggf. bei einer Hausdurchsuchung auch noch 100 CDs und randvolle Festplatten mit ähnlichem Material findet.

Gruß vom Wiz

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Soll man das Video löschen oder nicht?

Du solltest auch den Verbindungsverlauf nicht löschen, damit die Seriennummer des Sende-Geräts einem später evtl sichergestellten Handy zugeordnet werden kann.

Hallo,

der Verständnisfrage kann ich mich nur anschliessen. Bei meinem Handy muss ich den Bluetooth-Empfang erst einmal aktivieren, dann bekomme ich noch Abfragen, ob ich die Dateien wirklich empfangen möchte, die ich entsprechend bestätigen muss. Ich bin nun nicht soooo versiert, aber spielt der Abstand von Handy zu Handy da nicht auch eine Rolle?

Kinderpornografie -> Polizei, das sollte eigentlich gar keine Frage sein.

Ich kann der Annahme, dass so ein Video „ganz zufällig“ und ohne dass der Empfänger das weiß, via Bluetooth übertragen wurde, nicht so ganz folgen?

Inwiefern der Empfänger belangt werden kann, weiss ich nicht. Wenn er aber gar nicht wusste, was ihm übertragen wurde??

Auf jeden Fall ist Kinderpornografie kein Spass!

Meiner Meinung nach könnte es schon „erzieherisch wertvoll“ sein, wenn jemand den Mut hat, ganz klar Stellung zu beziehen, anstatt das Video zu löschen.

Weggucken kann jeder und meiner Meinung nach tun das auch zu viele.

Liebe Grüße
usch

Hallo,
ich habe mich bei meinen Arbeitskollegen bzgl. Bluetooth mal schlau gemacht.

Bei meinem Handy muss ich den Bluetooth-Empfang erst einmal
aktivieren,

Richtig.

dann bekomme ich noch Abfragen, ob ich die Dateien
wirklich empfangen möchte, die ich entsprechend bestätigen
muss.

Richtig.
Und es kommt noch was dazu: der Sender muss sogar die Pin des Empfängers eingeben.

Ich bin nun nicht soooo versiert, aber spielt der
Abstand von Handy zu Handy da nicht auch eine Rolle?

Selbstverständlich. Bluetooth hat eine Reichweite von 20m.

Kinderpornografie -> Polizei, das sollte eigentlich gar
keine Frage sein.

Ja.

Ich kann der Annahme, dass so ein Video „ganz zufällig“ und
ohne dass der Empfänger das weiß, via Bluetooth übertragen
wurde, nicht so ganz folgen?

Ich auch nicht.
Ist wirklich die Frage, ob der Empfänger nicht wusste, was da kommt und damit nicht ganz unschuldig ist.

Inzwischen stellt sich mir die Sache so dar (reine Vermutung, vielleicht liege ich komplett falsch):
Auf dem Schulhof werden wild irgendwelche Daten hin- und hergeschoben. Damit das klappt, haben alle beteiligten Schüler (also vermutlich der größte Teil derer, die ein Bluetooth-Handy haben) ihr Gerät für den Empfang freigeschaltet und verwenden die gleiche Pin, so dass jeder alles an jeden senden kann. Nun werden wild irgendwelche Musikdateien und auch Minifilmchen aus dem Internet rumgeschickt. Selbstverständlich sind Pornos dabei besonders interessant.
Und eines Tages kommt Mama zu Hause dahinter, was da eigentlich auf dem Handy draufr ist. Und jetzt muss man erklären, wie das dahin gekommen ist. Und - welch Wunder - das war der große Unbekannte, und man hat da selbst natürlich keine Ahnung gehabt und…

Mein Vorschlag (wenn das so war, wie ich es vermute): die Datei sofort löschen (der Besitz derartiger Filmchen / Bilder ist schon strafbar) und die Lehrer informieren, damit diese nochmal im Unterricht darauf eingehen können.

Gruß
loderunner

Muss man bei Bluetooth den Empfang nicht zulassen? Kann man
jemand anders etwas ‚hinüberschieben‘, ohne dass der das will?
Wenn der Empfang erst bestätigt werden muss - warum lässt man
sich von Unbekannten überhaupt irgendwas zusenden?

Alles richtig, aber es gibt auch hier Sicherheitslücken (Stichworte wäre z.B. Bluejacking, Bluesnarfing).

Gruß,

Myriam

Hallo,

Alles richtig, aber es gibt auch hier Sicherheitslücken

das ist sicher richtig. Aber mal ehrlich: kannst Du Dir vorstellen, dass ein böser Kinderschänder sich auf einem Schulhof rumdrückt (wegen der kurzen Reichweite nicht anders machbar), um seine Filmchen auf Schülerhandys zu schieben?
Ich kann mir vieles perverses vorstellen, aber…
Gruß
loderunner

Auch hallo,

Alles richtig, aber es gibt auch hier Sicherheitslücken

das ist sicher richtig. Aber mal ehrlich: kannst Du Dir
vorstellen, dass ein böser Kinderschänder sich auf einem
Schulhof rumdrückt (wegen der kurzen Reichweite nicht anders
machbar), um seine Filmchen auf Schülerhandys zu schieben?
Ich kann mir vieles perverses vorstellen, aber…

warst nicht Du das, der mit dem Schulhof angefangen hat? Im Ursprungsposting kann ich so gar nichts davon entdecken.

Gruß, Karin

Hallo,

warst nicht Du das, der mit dem Schulhof angefangen hat? Im
Ursprungsposting kann ich so gar nichts davon entdecken.

Da hast Du völlig recht. Ich kann im Ursprungsposting genau genommen überhaupt keine relevanten Informationen entdecken.
Wäre doch schön, wenn sich die Posterin mal endlich zu weiteren Einzelheiten äußert, oder?
Gruß
loderunner