habe bei einem bekannten, Kinderpornographische Bilder entdeckt, die Mädchen waren ca. 10 Jahre alt, wiederlich. Als ich ihn ansprach löschte er sofort alles, da ich ihm mit der Plizei drohte! Er meinte das wäre nicht von ihm und er weiss nicht wie das auf den Pc kam. Was soll ich bloß tun? Habe auch keinen Kontakt mehr zu ihm aber das kann ich doch nicht so stehen lassen oder?!
vielleicht die Frage eher dort stellen?
Hallo,
meiner persönlichen Meinung nach bist Du nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich verpflichtet diesen Umstand zur Anzeige zu bringen. Wie was auf seinen Rechner kam, das musst schließlich nicht Du klären - für so was gibt es Polizei und Staatsanwaltschaften.
Ich würde da kein Pardon kennen, egal bei wem ich so etwas entdecken würde. Schließlich ist Dein Bekannter nicht einfach ‚nur‘ bei rot über die Ampel gegangen oder auf der Autobahn 40 km/h zu schnell gefahren.
Grüße
Thorsten
Hallo,
meiner persönlichen Meinung nach bist Du nicht nur ethisch,
sondern auch rechtlich verpflichtet diesen Umstand zur Anzeige
zu bringen…
Nur wenn es wirklich ein Bekannter ist, sollte der „Bekannte“ jedoch ein Angehöriger sein, wo das Aussageverweigerungsrecht greift, muss die TE sich lediglich dem ethischen Problem stellen.
Nicolle
Hallo,
nein, das ist kein ethisches Problem, dem man sich stellen muss. Als Angehöriger darf man die Aussage verweigern, wenn man dies für richtig hält, um die Nähe zum Angehörigen über den Strafanspruch des Staates zu stellen. Man muss dies aber keineswegs, und niemand ist ethisch dazu verpflichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen, wenn er es für richtig erachtet auch einen Angehörigen aufgrund von Dingen die er selbst auch bei einem Angehörigen für strafwürdig hält, anzuzeigen.
Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob man - unabhängig von der Frage „Angehöriger“ - zur Anzeige schreiten will, oder lieber das Gespräch sucht, auf therapeutische Hilfen hinweist, und die Anzeige als Druckmittel nutzt, dass sich da jemand seinen Problemen stellt. Aber das muss natürlich jeder für sich aus der Situation heraus entscheiden.
Gruß vom Wiz
Abgesehen davon, dass ich deinen ethischen Ansatz durchaus teile, frage ich mich woher du die rechtliche Verpflichtung nimmst.
Meiner Meinung nach kommt das Delikt im Paragraphen 138 unseres Strafgesetzbuchs nicht wirklich vor - was man vielleicht bbedauern mag, aber nun mal so ist.
Gruss HighQ
Hallo,
egal ob Bekannter, Verwandter, Onkel, Vater oder sonstwas:
Das MUSS der Polizei übergeben werden!!! Bei mir landen ja auch nicht einfach so irgendwelche Pornos auf meinem PC.
LG
Servus, HighQ,
ja, ich weiß, es ist leider so. Aber (für den UP) jeder Download solcher Bilder gilt leider als Nachfrage, die das Angebot fördert. Klar, was dann anderen Kindern passiert.
Wenn UP also ein Gewissen hat, muß er das anzeigen.
Grüße
Manu
Welche Möglichkeiten gibt es denn grundsätzlich, wie solche porographischen Fotos auf den Rechner gelangen? Mal abgesehen von dem bewußten und wilklentlichen Abspeichern durch den Beklagten?
Ihr wisst ja, das jemand so lange als unschuldig anzusehen ist, bis ihm das gegenteil bewiesen wird. Also könnte es nicht sein dass er die Wahrheit sagt und die Bilder ohne sein Wissen - z.B. beim surfen im Netz - automatisch heruntergeladen und irgendwo auf dem Computer abgelegt wurden? Vielleicht hat er ja ohne es eigentlch zu wollen auf einen Link mit pornographischen Inhalt „geklickt“.
Man sollte vielleicht mal nachschauen, ob die Fotos beim TÄTER in einem bestimmten vom ihm persönlich angelegten Ordner abgelegt wurden. Dann läge es allerdings sehr Nahe, dass die Abspeicherung gewollt und bewusst erfolgte und dann wäre auich die Überlegung einer Anzeige angebracht.