Kinderrechte

Welche finanziellen Mittel stehen eigentlich einem Kind in einem Kinderheim zu? Und welche Rechte haben diese Kinder? Ich habe nirgendwo etwas konkretes gefunden? Vielen Dank.

im jugendamt müsste es eine abteilung für heimunterbringung geben. die sollten bescheid wissen.
im bshg und bgb + kommentare kannst du selber auf die komplizierte suche gehen.
zur not musst du einen anwalt fragen, der sich mit unterhaltsgeschichten auskennt (familienrecht)
es ist sicher von vielen faktoren abhängig (alter, gibt es verwandte, die unterhaltspflichtig sind etc.)
viel erfolg

cordula

Welche finanziellen Mittel stehen
eigentlich einem Kind in einem Kinderheim
zu? Und welche Rechte haben diese Kinder?
Ich habe nirgendwo etwas konkretes
gefunden? Vielen Dank.

Welche finanziellen Mittel stehen
eigentlich einem Kind in einem Kinderheim
zu? Und welche Rechte haben diese Kinder?
Ich habe nirgendwo etwas konkretes
gefunden? Vielen Dank.

Geh mal zu Deinem zuständigen Jugendamt, bzw. zu dem Kollegen, der Dein Kind (?) untergebracht hat!
In der Regel bekommt ein Kind je nach Alter Taschengeld, Bekleidungsgeld und auf Antrag noch Nebenkosten, soweit diese nicht abgedeckt sind vom Tagessatz!
Die Frage nach den Rechten des Heimkindes ist zu allgemein gestellt! Was genau möchtest Du wissen?
Du kannst auch an mich direkt mailen!
Gruß, Renate

Och man, schon wieder einer, der ein und die selbe Frage in verschienede Bretter setzen muss.

Also:

Die Jugendämter zahlen zum einen Geld, je nach dem Tagespflegesatz des jeweiligen Heimes (darin sind enthalten: Essensgeld, Geld für Hygiene-,Putz- und Schulmaterial, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke…). Darüber hinaus bekommt ein Kind im Heim noch Taschengeld und Bekleidungsgeld.
Beide richten sich nach den Vorgaben des belegenden Jugendamtes und nach dem Alter des Kindes/Jugendlichen; daher kann ich dir keine ganz genauen Zahlen sagen. Vielleicht nur so viel: Das monatliche Taschengeld ist in der Regel, im Vergleich zu „Nicht-Heimkindern“, unverhältnismäßig hoch, wohingegen das Bekleidungsgeld lächerlich gering ist (da muss dann ein 16jähriger schon mal mit etwa 60 DM im Monat hinkommen).
Weitere Anschaffungen / Kostenübernahmen (z. B. Fahrrad, Klassenfahrten…) können gesondert beantragt werden.
Heimkinder haben die gleichen Rechte, wie andere Kinder auch - nur werden von dämlichen Gesetzgebern und SozialarbeiterInnen gerne die Elternrechte höher bewertet (wenn es z. B. um die Frage geht, in was für eine Einrichtung das Kind kommen soll, oder wenn es um Besuchsregelungen geht).
Sollten dir nun meine Antworten noch nicht ganz reichen -ich weiss nicht so genau, worauf du eigentlich hinaus willst- „mailde“
dich bei mir.

Gruß, Frank

Och man, schon wieder einer, der ein und
die selbe Frage in verschienede Bretter
setzen muss.

.

Heimkinder haben die gleichen Rechte, wie
andere Kinder auch - nur werden von
dämlichen Gesetzgebern und
SozialarbeiterInnen gerne die

Ich hoffe doch sehr, dass die Bezeichnung dämlich sich NUR auf den Gesetzgeber und NICHT auf SozialarberInnen bezieht, ich wäre damit nicht einverstanden, da ich zu diesem Berufsstand auch gehöre!!!;-((

Elternrechte höher bewertet (wenn es z.
B. um die Frage geht, in was für eine
Einrichtung das Kind kommen soll, oder
wenn es um Besuchsregelungen geht).

Gruß, Renate

Liebe Renate

Schön, dass du eine der Sozialarbeiterinnen bist, für die das Kindeswohl vor dem Elternwohl kommt. Ich weiss auch, dass es viele von deinem Schlage gibt - aber zu viele andere. Leider kann ich dir aus meiner Praxis dutzende von Fällen nennen, in denen sich (gerade bei Heimbelegungen)Sozialarbeiter gegen die Kinderinteressen entscheiden und dies mit kollidierenden Elternwünschen oder dem für Finanzen zuständigen Vorgesetzten entschuldigen.

Liebe Grüße, Frank

Liebe Renate

Schön, dass du eine der
Sozialarbeiterinnen bist, für die das
Kindeswohl vor dem Elternwohl kommt. Ich
weiss auch, dass es viele von deinem
Schlage gibt - aber zu viele andere.
Leider kann ich dir aus meiner Praxis
dutzende von Fällen nennen, in denen sich
(gerade bei Heimbelegungen)Sozialarbeiter
gegen die Kinderinteressen entscheiden
und dies mit kollidierenden
Elternwünschen

Leider gibt es aber auch genügend Eltern, denen ihr eigenes Wohl höher steht als das ihrer Kinder, und wer sind die Leidtragenden? Na, das beantwortet sich von selber! Ich habe da leider gerade zwei Fälle zu bearbeiten. In dem einen musste ich der sorgeberechtigten Mutter erst mal verdeutlichen, dass ein Besuch bei ihrem Kind und das damit verbundene Hilfeplan-Gespräch wichtiger sein sollte als bequem zu Hause zu bleiben, weil sie hätte mit dem Zug anreisen müssen, das war ihr zu umständlich. Leider hat sie die Augen ihres Kindes nicht gesehen! Die positiven Fortschritte ihres Kindes kann sie ebenfalls nicht entsprechend würdigen, es ist ein Jammer!
Im übrigen erschreckt es mich immer wieder, dass anstelle der erziehungsunfähigen Eltern immer die Kinder untergebracht werden müssen! Na gut, das ist jetzt vielleicht unsachlich, aber ich musste es mal loswerden!

Gruß,
Renate