Kinderregelsatz ab 7 Jahren

Hallo! Ich bin ein alleinerziehender Vater von einer Tochter, die im Januar 7 wird! Zur Zeit beziehe ich ALG2 (Hartz 4). Meine Frage ist: Ist es richtig, dass man ab diesem Zeitpunkt, wo Sie 7 wird, weniger Geld fürs Kind bekommt? In meinem Falle wären es monatlich 80 Euro weniger und somit könnte ich meine Wohnung nicht mehr halten. Bedanke mich im Voraus für Antworten.

Es ergeben sich damit ab dem ersten Januar 2012 bei den Hartz 4 Regelsätzen folgende Änderungen:
Singles und Alleinerziehende (p.P.)aktuell: 364,00 EURab 2012: 374,00 EUR (+10 EUR)
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (p.P.):aktuell: 328,00 EURab 2012: 337,00 EUR (+9 EUR)
Kind ab 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahreaktuell: 291,00 EURab 01.01.2012: 299,00 EUR (+8 EUR)
Kind ab 14 Jahre bis einschließlich 17 Jahreaktuell: 287,00 EURab 01.01.2012: 287,00 EUR (keine Änderung)
Kind ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahreaktuell: 251,00 EURab 01.01.2012: 251,00 EUR (keine Änderung)
Kind bis einschließlich 5 Jahreaktuell: 215,00 EURab 01.01.2012: 219,00 EUR (+4 EUR)

Hallo Rebell8205,

Ab Januar gibt es bei den Regelleistungen für Kinder ab 7 Jahre nicht weniger.
Hier die Regelleistungssätze am 01. 01.2012

2011 2012
Alleinerziehende und Single 264.-- 274.–
Partner in der BG 328.-- 337.–
Kind 18-24 Jahre 291.-- 299.–
Kind 19-14 Jahre 287.-- 287.–
Kind 06-14 Jahre 251.-- 251.–
Kind 0- 5 Jahre 215.-- 219.–

Auch nach zu lesen unter [www.gegen-HartzIV.de.(HartzIV](http://www.gegen-HartzIV.de.(HartzIV) Forum)kannst du dich auch kostenlos anmelden und du bist immer auf dem neuesten Stand wenn es um HartzIV geht.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008

Guten Morgen,
nein, das ist nicht richtig. Du kannst ja mal im Internet schauen und Dir die bundesweiten Regelsätze aufrufen.
Deine Sorgen sind unberechtigt.
Grüße - Ernst

Hallo, das weiß ich leider nicht. Tut mir leid, aber Ihre Wohnungsmiete müsste an sich auf jeden Fall weiterhin von der Arge gesichert sein. Gehen Sie mal zu einem Anwalt und Ihnen steht auch Beratungshilfe zu. Auf ZDF Textseite 527 steht auch was über die Miete und daß zB Strom nicht raus gerechnet werden darf, wenn er bisher bezahlt wurde und die Arge darf nach meinem Gefühl dann auch für das Kind nicht einfach kürzen und Sie können doch auch dagegen argumentieren, daß sie soger mehr braucht, wenn sie älter wird und es soll doch mehr Förderung für Kinden geben statt weniger von der Politik her? Gehen Sie zu einem Anwalt und Beratungshilfeschein im Amtsgericht abholen in der Rechtsantragsstelle oder in Köln ist [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] auch sehr gut und nett. Alles Gute. Oder solche Beratungszentren wie KALZ Kölner Alosenzentrum können auch beraten und die Verbraucherbertaung auch. Oft wissen es auch schon die Rechtspflger im Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle. Ich meine nicht, daß die kürzen dürfen und Sie deshalb die Wohnung verlieren dürfen, weiß es abernicht genau. Alles Gute.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Danke sehr für die gute und schnelle Antwort!!!

Danke sehr für die gute und schnelle Antwort!!!.

Danke sehr für die gute und schnelle Antwort!!!..

Hallo,
der Regelsatz erhöht sich vom 6. zum 7. Lebensjahr von 215,-€ auf 251,-€. Somit bekommen Sie für Ihr Kind 36,-€/Monat mehr. Die Aussage, das Sozialgeld würde sich ggf. um 80,-€ verringern, ist schlichtweg falsch.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Hallo und guten Tag,
leider ist dies nicht mein Spezialgebiet.
Trotzdem weiterhin alles Gute.
HW

Hallo,

tut mir leid, aber von der materie habe ich keine Ahnung!

LG

M. Schmidt

Hallo, mir ist noch eingefallen, daß es doch für Kinder diese neuen Bildungsgutscheine geben soll, also eine besondere Förderung für Bereiche wie Musik, Sportvereine, Singen usw. und ich würde den auch an Ihrer Stelle in Anspruch nehmen und Ihr Kind optimal fördern und wirklich auch Instrumente erlernen lassen und Sport im Verein machen lassen und dem Amt sagen, daß das Geld kostet. Die Interessen werden mehr statt weniger mit 7 Jahren und die dürfen Ihnen kein Geld kürzen.

PS: 100,- Euro mehr stehen Ihnen doch glaube ich zu für das Kind als Bildungsgutschein für Musik und Sport usw. , wenn ich das richtig gehört habe. Bitte bei Anwalt erkundigen.