Hallo Tigerin!
Tante Gurgel fand diese 2 links:
http://www.neuss.de/buergerservice/hilfestellungen/c…
Was müssen Sie tun?
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Wird der Antrag nur von einem Erziehungsberechtigen gestellt, so ist eine schriftliche Vollmacht des anderen vorzulegen.
In beiden Fällen haben sich die Erziehungsberechtigten durch Vorlage der Personalausweise/Reisepässe auszuweisen.
Sollte eine Sorgerechtsregelung getroffen sein, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses bzw. eines Reisepasses ist außerdem das Familienbuch bzw. Geburtsurkunde sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild mitzubringen.
Schreibkundige Kinder, insbesondere Kinder ab dem 10. Lebensjahr, müssen bei der Antragstellung zur Unterschriftsleistung anwesend sein.
Wird ein normaler Reisepass beantragt, muss ein Kind ab 6 Jahre auch Fingerabdrücke abgeben. Seit Einführung des neuen Reisepasses zum 01.11.2005 sind neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt.
Diese treffen auch für Kinderreisepässe zu.
Unter www.bundesdruckerei.de können Sie nähere Informationen über die Eigenschaft eines Passfotos einholen. Fotogeschäfte in der Stadt Neuss wurden über die Beschaffenheit der Passbilder ebenfalls informiert. Lediglich bei Säuglingen und Kleinkindern sind Abweichungen von den Qualitätskriterien der Passbilder zulässig.
Was tut Ihr Bürgeramt?
Liegen die Unterlagen für eine Neuausstellung bzw. Verlängerung vor, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt bzw. verlängert.
Was müssen Sie bezahlen?
Die Kosten für den Kinderreisepass betragen € 13,–, für einen möglichen Reisepass € 37,50. Änderungen und Verlängerungen von Kinderreisepässen kosten € 6,–.
Einreisebestimmungen Griechenland:
http://g08.de/griechenland/visum.php
Einreise ohne Visum
Eine Einreise ohne Visumszwang für einen Aufenthalt bis zu max. 3 Monaten (keine Arbeitsaufnahme), Nachweis ausreichender Geldmittel oder Rückreise bzw. Weiterreise Flugtickets oder Schiffspassagen sowie der erforderlichen Reisepapiere für das Zielland erforderlich:
Deutsche mit gültigem Reisepass, Familienpass, Personalausweis, Kinderausweis (als Nationalität muss „deutsch“ vermerkt sein) der Bundesrepublik Deutschland bzw. behelfsmässigem Personalausweis des Landes Berlin oder Kinderlichtbildbescheinigung des Landes Berlin ohne Rücksicht auf Zweck und Dauer des Aufenthalts.
Immer ein Visum benötigen Inhaber deutscher Reisepässe für Staatenlose und Inhaber deutscher Fremden-Pässe.