Guten Tag,
meine Frau und ich sind seit einigen Monate getrennt, die Kinder 13 und 14 bei meiner Frau. Meine Frau ist Schweizerin und Vollinvalidin (Rente Pflegegeld sowie Kinderrente Schweiz). Zudem noch Pflegegeld und Kindergeld aus Deutschland, da wir alle in Deutschland Leben. Ich bin Selbständig. Nun soll ich Unterhalt bezahlen. Meine Frage ist nun ob die Schweizer Kinderrente hier in Deutschland auf die Düsseldorfer Tabelle angerechnet werden muss?