Kindersicherung

Hallo,
ist es richtig, dass ich ein Kind, welches jünger als 12 Jahre ist, aber größer als 1,50m, an einem beliebigen Sitz ohne Sitzerhöhung/Kindersitz im Fahrzeug befördern darf? Oder gilt es noch wie früher, dass man erst ab 12 Jahren vorne sitzen darf?

Wie sieht die Regelung in A und CH aus?

Sicherer ist es wohl normalerweise „hinten“, aber es gibt Fahrzeuge, bei denen der vordere Sitz auf Grund einer sehr hoch einstellbaren Sitzhöhenverstellung in Verbindung mit einem sehr niedrig einstellbaren Gurt meines Erachtens einen mindestens gleichwertigen Schutz bietet, da vorne sowohl Front- Seiten- und Kopfairbags zur Verfügung stehen, während hinten nur ein Kopfairbag besteht.
Zudem ließe sich bei dem Fahrzeugtyp der Vordersitz wirlich so weit nach hinten und oben verstellen, dass der Gurt optimal verlaufen würde und das Armaturenbrett in weite Ferne rückt.

Was sagt die Rechtslage?

Hallo!

ist es richtig, dass ich ein Kind, welches jünger als 12 Jahre
ist, aber größer als 1,50m, an einem beliebigen Sitz ohne
Sitzerhöhung/Kindersitz im Fahrzeug befördern darf?

Ja, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html

Oder gilt es noch wie früher, dass man erst ab 12 Jahren vorne
sitzen darf?

Es gibt keine Altersgrenze ab wann man vorne sitzen darf.

Wie sieht die Regelung in A und CH aus?

Keine Ahnung.

Sicherer ist es wohl normalerweise „hinten“, aber es gibt
Fahrzeuge, bei denen der vordere Sitz auf Grund einer sehr
hoch einstellbaren Sitzhöhenverstellung in Verbindung mit
einem sehr niedrig einstellbaren Gurt meines Erachtens einen
mindestens gleichwertigen Schutz bietet, da vorne sowohl
Front- Seiten- und Kopfairbags zur Verfügung stehen, während
hinten nur ein Kopfairbag besteht.

Das scheint der Gestzgeber so aber nicht zu sehen.

Zudem ließe sich bei dem Fahrzeugtyp der Vordersitz wirlich so
weit nach hinten und oben verstellen, dass der Gurt optimal
verlaufen würde und das Armaturenbrett in weite Ferne rückt.
Was sagt die Rechtslage?

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden“
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html

Ist doch eindeutig oder?

Gruß
Stefan

Oder gilt es noch wie früher, dass man erst ab 12 Jahren vorne
sitzen darf?

Es gibt keine Altersgrenze ab wann man vorne sitzen darf.

Wie sieht die Regelung in A und CH aus?

Keine Ahnung.

Sicherer ist es wohl normalerweise „hinten“, aber es gibt
Fahrzeuge, bei denen der vordere Sitz auf Grund einer sehr
hoch einstellbaren Sitzhöhenverstellung in Verbindung mit
einem sehr niedrig einstellbaren Gurt meines Erachtens einen
mindestens gleichwertigen Schutz bietet, da vorne sowohl
Front- Seiten- und Kopfairbags zur Verfügung stehen, während
hinten nur ein Kopfairbag besteht.

Das scheint der Gestzgeber so aber nicht zu sehen.

Wieso? Du sagtest doch selber, dass man ein Kind >1,50m vorne oder hinten hinsetzen darf.
Insofern besteht ja grundsätzlich keine Unterscheidung mehr zwischen vorne/hinten, sondern nur noch zwischen kleiner und größer 1,50m.
Darum ging es mir.

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als
150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden,
wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden“
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21.html

Es ginge hier um ein Kind >1,50m.

Hallo!

Wieso? Du sagtest doch selber, dass man ein Kind >1,50m
vorne oder hinten hinsetzen darf.
Insofern besteht ja grundsätzlich keine Unterscheidung mehr
zwischen vorne/hinten, sondern nur noch zwischen kleiner und
größer 1,50m. Darum ging es mir.

Das kam so nicht raus daher mein Hinweis. Für mich waren die
Fragen unabhängig voneinander.

Es ginge hier um ein Kind >1,50m.

Dann darf es auf jedem Sitz mit Sicherheitsgurt sitzen,
außer Fahrersitz. :smile:

Gruß
Stefan

OT: Re^4: Kindersicherung

Es ginge hier um ein Kind >1,50m.

Dann darf es auf jedem Sitz mit Sicherheitsgurt sitzen,
außer Fahrersitz. :smile:

Erinnert mich an die Frage in einem Auto-Forum:
F:„Wo ist die Sitzbelegungserkennung des Fahrersitzes eingebaut“

A:„Die gibts nicht“

F:„Wieso?“

A:„Weil VW davon ausgeht, dass bei einem fahrenden Auto der Fahrersitz in den meisten anzunehmenden Situationen belegt ist.“