Hallo allerseits,
ein Fall aus der Verbrauchersendung Mex von gestern:
Zwei jähriges Kind trinkt bei kurzer Unbeaufsichtigkeit aus orginal verschlossener Frostschutzmittelflasche. Kind konnte gerettet werden.
Test von Kindersicherungen verläuft unbefriedigend.
Fragen:
Kann aus mangelnder Kindersicherheit des Verschlußes gefährlicher Flüssigkeiten ein Schadenersatz gegen den Hersteller hergeleitet werden?
Gibt es eine Strafvorschrift für den Tatbestand?
Vielen Dank für Eure Meinung.
Hallo,
Kann aus mangelnder Kindersicherheit des Verschlußes
gefährlicher Flüssigkeiten ein Schadenersatz gegen den
Hersteller hergeleitet werden?
Gibt es eine Strafvorschrift für den Tatbestand?
eine Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt, ich weiß aber, dass es eine Vielzahl von Flüssigkeiten gibt, die überhaupt nicht mit einer Kindersicherung versehen sind. Ob das nun Feuerzeuggas oder -benzin, Motoröl, Essigessenz oder sonstwas ist, was sich im Haushalt befindet und wenig bekömmlich für Kinder ist.
Ich denke, das machen die Hersteller, wenn überhaupt, nur freiwillig.
Gruß
S.J.
Die Eltern des Kindes wollen die Flasche doch auch öffnen oder? Also muss sie ja irgendwie aufgehen, und da Kindersicherungen immer darauf offen, dass die Kinder nicht in der Lage sind sie zu öffnen, gibt es nunmal auch Kinder die inteliegenter sind als andere und in diesem Fall die Flasche öffnen können.
Ich musste mit 4 oder 5 mal einem Elektriker (!) zeigen wie man die Kindersicherung einer Steckdose umgeht. Daran erkennt man mal, das denn Eltern da nur scheinsicherheit verkauft wird, und irgentwer Geld für nichts bekommt.
Ich weis zwar nicht, was das mit der juristischen Fragestellung zu tun hat, aber trotzdem danke.