Hallo,
vor kurzem habe ich mich schonmal ans Forum gewandt, weil wir mit unserem Sohn meinen Vater in Kalifornien besuchen wollen, da dieser ziemlich krank ist und gerne seinen Enkel kennenlernen will. Wir werden nun im August mit Lufthansa hinfliegen, unser Sohn wird dann ca. 17 Monate alt sein. Wir haben einen eigenen Sitzplatz für ihn gebucht, da wir ihn aus Sicherheits- und Nervengründen nicht die ganze Zeit auf den Schoß nehmen wollen. Im Reisebüro sagte man uns, wir können einen fürs Flugzeug zugelassenen Kindersitz mitnehmen, der würde auch nicht als Extra-Gepäckstück berechnet. Mittlerweile haben wir festgestellt, dass in Bezug auf Kindersitze im Flugzeug und speziell bei LH viele z.T. widersprüchliche Infos kursieren. Im Reiseüro hatten wir den Eindruck, es sei ganz easy - Sitz besorgen, und im Flugzeug verwenden. Die Infos, die wir bisher gefunden haben, reichen von „nur ca. 2 Sitze zugelassen“ über „muss von FAA zugelassen sein“ bis zu "alle Sitze okay, die fürs Auto verwendet werden können. Letztere Aussage Originalton Lufthansa per Telefon (haben vorhin angerufen), was mir recht dubios vorkam. Daraufhin surfte ich weiter durchs Netz und fand einen Beitrag von jemandem, der genau dieselbe telefonische Auskunft von LH bekam, das aber schriftlich haben wollte und daraufhin wieder eine ganz andere Aussage erhielt (diese aber erst nach vielen Wochen - solange wollen wir aber nicht warten, weil wir dann schon fliegen). Fazit: Verwirrung komplett… Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Lufthansa und Kindersitzen (unser Sohn wiegt ca. 12 kg), die uns weiterhelfen können?
Gruß
Donaldina
Hello again,
also grundsätzlich reicht ein 5-Punkt-Gurtsystem für die Benutzung im Flugzeug vollkommen aus.
Allerdings habe ich mehrfach gelesen, daß die Lufthansa sich da ganz besonders blöd anstellt und teilweise nur Rückhaltesysteme mit dem Siegel FAA (For use at aircraft) zuläßt.
Laß Dir doch von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen, daß es Dir erlaubt ist, einen 5-Punkt-Sitz zur Benutzung an Bord mitzunehmen.
Kontakt Luftfahrtbundesamt
Hallo,
normalerweise gilt: Wenn der Autositz ein TÜV Rheinland-Siegel mit „for use in aircraft“ trägt, darf Baby darin auch fliegen.
Aber um sicher zu gehen, wende Dich doch am besten gleich eine Stelle höher an das Luftfahrtbundesamt.
Hier das letzte Rundschreiben, das ich zu diesem Thema gefunden haben.
[http://www.lba.de/cln_009/nn_57316/SharedDocs/downlo…](http://www.lba.de/cln_009/nn_57316/SharedDocs/download/B/B2 Flugbetrieb/B2 Allgemein/Rundschreiben_2014-2008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben%252014-2008.pdf)
Darin findest Du auch die Telefonnummer der Ansprechpartnerin.
Liebe Grüße
Stefanie
P.S.: Das sind auch noch ganz interessante Artikel:
http://www.fliegen-sparen.de/cms/service/lesertipps/…
http://dieluftfahrt.blogspot.com/2006/07/mit-tv-kind…