Hallo,
ich bin mir gar nicht sicher ob meine Frage hier richtig ist, aber da sie ja doch was mit Verkehr und Auto zu tun hat, versuche ich es mal.
Also es geht um die Isofixhalterung für Kindersitze. Wie sieht es rechtlich aus, muss man wenn man ein Auto hat was für die isofixhalterung vorbereitet ist (wie fast jeder Neuwagen heutzutage) diese dann auch benutzen? Oder kann man weiterhin auch die Übliche Gurtbefestigung wählen.
Es geht jetzt nicht um die Allgemeine Sicherheit, dafür ist das hier ja nicht das richtige Brett.
Sondern, bekommt man im nachhinein vieleicht Probleme mit Polizei oder Versicherung, wenn mal was passiert und der Kindersitz nur mit Gurt befestigt ist obwohl man auch eine Isofixhalterung hätte anschaffen können. Nach dem Motto: hätten sie doch die vom Autohersteller eingebaute Sitzvorbereitung genutzt, würde die Versicherung zahlen, oder sie müssten keine Strafe zahlen…
magret