Hallo!
Ich besitze seit 2006 ein Mittelreihenhaus in Kiel.
Stadtteil Poppenbrügge.
Die Reihenhaussiedlung wurde 1990 gebaut.
Zu dieser Zeit mußte angeblich gemäß Bebauungsplan ein Kinderspielplatz errichtet werden.
Dieser wurde auch eingerichtet. Nun wurde er aufgrund Verwitterung abgebaut.
In der Siedlung wohnen nur noch sehr wenige Kinder und eigentlich brauchen wir keinen Spielplatz mehr.
Folgende Fragen:
1)Sind wir verpflichtet nach 20 Jahren weiterhin einen Spielplatz vezuhalten oder kann man den Platz umwidmen in z.B. einen Park?
2)In unmittelbarer Nähe ist ein christlicher Kindergarten mit öffentlichem Spielplatz und Basketballkorb. Greift hier §8 (2) Landesbauordnung SH?
3)Wie groß muß die Mehrheit in der Eignergemeinschaft sein, um ein solches Projekt zu stoppen? Wir haben nämlich 2 Opis, die jetzt für die Enkelkinder am Liebsten einen „Mercedes“ hinbauen möchten.
4)Wie wird ein Kinderspielplatz definiert? Mindesanforderung? Tüv-Abnahme???
Vielen Dank für die Antworten im Voraus,
mit freundlichen Grüßen aus Kiel