Kinderspielplatz im Garten

Nehmen wir an eine junge Familie hat Haus und ein großes Grundstück erworben. Da kleine Kinder zur Familie gehören, möchte sie einen „üblichen“ Kinderspielplatz in den Garten setzen: Also ein höheres Holzhäuschen mit Rutsche und anliegender Schaukel.

Gibt es dabei etwas zu beachten, außer dass er gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 3 m zum Nachbarn eingehalten wird? Evtl. weil der Spielplatz zu hoch ist und man von dem Holzhaus aus in den Garten der Nachbarn sehen kann?

Muss ggf. sogar das Bauamt gefragt werden???

Vielen Dank für Antworten.

Mensch Missylina,

mach mir mal keine Angst hier. Genau so ein Ding habe ich bei uns im Garten. Abstand zur Grundstücksgrenze ca. 30 cm (den Nachbar stört es nicht), das Bauamt weiss von nix und die anderen Nachbarn haben sich auch noch nie beschwert, weil meine Monster jetzt in deren Küche schauen können (was auch von unserer Terrasse aus geht).

Mal auf Holz klopfen,

Ralph

`möchte nicht der Bedenkenträger sein, aber ich musste neulich für einen Auftraggeber eine Gartenhütte „nachlegalisieren“, weil sie nicht in der nach Bebauungsplan „überbaubaren Fläche“ stand. :-[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja so etwas hatte ich schon gedacht. Potentielles Bundesland wäre Niedersachsen und als „nur“ Verwaltungsbeamtin wurde ich aus der Landesbauordnung leider nicht sonderlich schlau.

Ich habe von einem Fall gehört, in dem sich Eltern 3 solcher Spielplätze in den Garten gebaut haben (da kann man sich natürlich drüber streiten, ob das wirklich Not getan hätte) und dann wirklich Ärger mit dem Nachbarn hatten.

Spielplatz in unserem hypothetischen Fall ist eine „gedachte Windmühle“. Also ein Türmchen mit Windrädern, einer Treppe zum hinaufgehen, einer Rutsche zum hinunterrutschen und einer Schaukel. 0815 - nur ein bisschen anders.

Lieben Dank erstmal.