Kinderspielplatz in einer Reihenhaussiedlung?

Hallo!

Ich besitze seit 2006 ein Mittelreihenhaus in Kiel.
Stadtteil Poppenbrügge.
Die Reihenhaussiedlung wurde 1990 gebaut.

Zu dieser Zeit mußte angeblich gemäß Bebauungsplan ein Kinderspielplatz errichtet werden.

Dieser wurde auch eingerichtet. Nun wurde er aufgrund Verwitterung abgebaut.

In der Siedlung wohnen nur noch sehr wenige Kinder und eigentlich brauchen wir keinen Spielplatz mehr.

Folgende Fragen:
1)Sind wir verpflichtet nach 20 Jahren weiterhin einen Spielplatz vezuhalten oder kann man den Platz umwidmen in z.B. einen Park?
2)In unmittelbarer Nähe ist ein christlicher Kindergarten mit öffentlichem Spielplatz und Basketballkorb. Greift hier §8 (2) Landesbauordnung SH?
3)Wie groß muß die Mehrheit in der Eignergemeinschaft sein, um ein solches Projekt zu stoppen? Wir haben nämlich 2 Opis, die jetzt für die Enkelkinder am Liebsten einen „Mercedes“ hinbauen möchten.
4)Wie wird ein Kinderspielplatz definiert? Mindesanforderung? Tüv-Abnahme???

Vielen Dank für die Antworten im Voraus,

mit freundlichen Grüßen aus Kiel

Hallo und Grüße, leider kann ich zu den Bestimmungen , ob ein Spielplatz, der einst mal gebaut wurde und dann mit der Zeit verwittert ist, überhaupt noch instand gehalten werden muss oder abgebaut werden darf, nichts sagen. Ich weiß auch nicht, wie viele Stimmen man in der Eingnergemeinschaft braucht, dazu gibt es Satuten, die man einsehen kann. Ich kann mir aber vorstellen, das es dazu Fachabteilungen in der Gemeinde gibt, die einem diesbezüglich als Anwohner auch Auskunft erteilen müssen !

Dort würde ich vielleicht am Besten mal unter anderem als erstes anrufen - Rathaus- Gemeindeverwaltung
viele Grüße