Kinderspielplatz

Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?

Hallo Stempfle, [alter Gruß der Germanen]

Mag zwar im Einzelfall ärgerlich sein, aber wer sollte das sonst tun?

Gruß! [alter Gruß der Kelten]

Horst [alte Gepflogenheit bei den Türken]

Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz
plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?

Hallo,
was verstehst du unter „ausgewiesen“? Ein Schild auf dem Rasen?
Wenn baurechtlich nichts entgegen steht (z.B. Festsetzung in einem Bebauungsplan), ist es egal, ob da derzeit ein Spielplatz oder ein Garten ist.
Ob die Gemeinde an einem Spielplatz festhalten möchte oder ein Baugrundstück ausweisen will, ist eine politische Entscheidung im Gemeinderat.
Grüße
Ulf

Kann eine Gemeinde einen ausgewiesenen Kinderspielplatz
plötzlich in ein Baugrundstück umwandeln?

Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.

Gruss
Schorsch

Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.

Hallo Schorsch,
was soll denn das sein? (es gibt Landesbauordnungen, die Zulässigkeit regelt sich aber nach BauGB und BauNVO)
Grüße
Ulf

Die Antwort gibt dir die Bauordnung dieser Gemeinde.

was soll denn das sein? (es gibt Landesbauordnungen, die
Zulässigkeit regelt sich aber nach BauGB und BauNVO)
Grüße

Soll die Satzung der Gemeinde sein, soweit dieser durch Landesbauordnung entspr. Kompetenzen zugewiesen sind.

Wieder mal unscharf
Schorsch

Hallo,

Du meinst den Bebauungsplan? Der hat aber nichts mit der Landesbauordnung zu tun, sondern ist allein § 10 BauGB genannt, die Kompetenz der Gemeinde zu Erlass ergibt sich aber bereits aus der gemeindlichen Selbstverwaltung.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In
welchem Wohnumfeld (Straße, Quartier, Siedlung)
welcher Spielwert ( Spielpunkt, Kleinfeld, Spielplatz)
anzubieten ist legt die DIN EN 18034 fest.

Wie das Konzept ausgestaltet wird unterliegt der Kommunalsatzung