Kindertagespflege in einem Neubauprojekt

Hallo,

ich bitte hier um Eure Hilfe oder Tipps, an wen ich mich im folgenden Fall wenden kann.

Ich bin eine Tagesmutter und beabsichtige, eine Neubauwohnung im Erdgeschoß zu kaufen. Es werden bis zu drei Kindern von 8 bis 17 Uhr betreut.

Das Problem ist - die Wohnung wird erst gebaut, sie ist noch nicht da, folglich gibt es noch keine Miteigentümer und noch keinen Verwalter. Der Bauträger weiß auch nichts von gewerblicher Nutzung dieser Art und kann mir keine Auskunft geben, ob ich es machen darf.

Was würden Sie mir raten? Die Bank wäre zwar bereit zu finanzieren, jedoch weiß niemand, wie man noch vor dem Kauf der Wohnung sich absichern könnte bzgl. der „gewerblichen“ Nutzung der Wohnung.

Vielen Dank für jedes Feedback.

hallo, mal bei der Stadt, Bauaufsicht und Landschaftsverband fragen, ob hier Genehmigung für Kita notwendig ist - sicherheitshalber.

Vielleicht würde es Sinn machen, ob ein Bebauungsplan existiert, aus dem hervorgeht ob eine gewerbliche Nutzung möglich ist? Ggf. müsste das ja sonst von der Stadt überhaupt erstmal genehmigt werden. Und wenn das kein Problem darstellt, würde ich auf jeden Fall vor der Unterschrift einen Anwalt hinzuziehen, der einem die Rechtslage erklärt und ebenso darstellt, wie man sich gegenüber dem Verkäufer (und späteren Mitbesitzern) absichern kann. Das kostet zwar, aber bei Investitionen dieser Art ist das Geld glaube ich gut angelegt.

Hallo,
wird die Wohnung grundsätzlich von der Tagesmutter bewohnt oder soll sie ausschließlich zur Kinderbetreuung benutzt werden? Letzteres ist eine reine gewerbliche Nutzung und wird mit Sicherheit ein Problem, spätestens mit den Nachbarn. Man sollte sich hier intensiv vom Bauordnungsamt, dem Jugendamt und ggf. von Hilfsorganisationen wie dem DPWV oder Berufsstart-Einrichtungen wie Wirtschaftsförderung o.ä. beraten lassen.

Dass die Bank sowas finanziert, sollte da eigentlich eher weniger aussagekräftig sein. Eine ETW in guter Lage bleibt das auch, wenn die Tagesmutter pleite ist :wink:

Eine Zusicherung oder Garantie würde eher in den Kaufvertrag gehören, aber ob das ein Bauträger macht, wage ich zu bezweifeln.

Gruß vom
Schnabel

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Die Wohnung wird von mir auch bewohnt.
Mein zuständiger Fachdienst hat ebenfalls „OK“ gegeben, zumal äußere Voraussetzungen erfüllt sind (Erdgeschoß, viel Platz, 4 Zimmer, Spielecke direkt vor der Terasse etc.).

Ein großes Fragezeichen sind eben die Miteigentümer und hier endet die Zuständigkeit meines Fachdienstes.

Wenn die Miteigentümer nach dem Einzug irgendwann mal gegen meine Tätigkeit entscheiden dürfen/können, bedeutet das für mich folglich den Kauf einer Katze im Sack.
Zumal die Wohnung durch diese Kindertagespflege finanziert wird.

Grüße,
Amber

Hallo,

da gibt es drei Baustellen. Geklärt hast Du offenbar bislang nur, dass vom Fachdienst nichts gegen die Betreuung in dieser Wohnung spricht. Das sagt aber noch nichts darüber aus, ob das auch baurechtlich zulässig ist. Dazu wäre zunächst mal das Bauamt bzgl. B-Plan, … zu befragen.

Letzte Baustelle ist dann die Teilungserklärung des Objektes. Die muss ebenfalls die geplante Nutzung zulassen. Wie sieht diese aktuell aus? Wie sind die aktuellen Mehrheitsverhältnisse zu deren Änderung? Kann der Verkäufer ggf. eine von Dir gewünschte Änderung noch als Mehrheitseigentümer durchdrücken? Wenn Du Dich da jetzt schon mit einer Vielzahl von Miteigentümern rumschlagen musst, viel Spaß. Direkte Anlieger an deiner Wohnung von so einem Vorhaben zu überzeugen, dürfte schon „herausfordernd“ sein.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

so nach dem Motto: „Deutschland braucht mehr Kinder!.. mehr Betreuung!.. Aber bitte bloß nicht bei mir um die Ecke …“

ist mir schon klar… :wink:

Solange es hier nicht um eine KiTa handelt, interessiert das Bauamt meine mini Kinderbetreuung nicht die Bohne.

Solange es hier nicht um eine KiTa handelt, interessiert das Bauamt meine mini Kinderbetreuung nicht die Bohne.

und wenn doch, weil es z.B. als gewerbliche Nutzung gesehen wird die an dieser Stelle nicht zulässig ist, oder sich aufgrund von Schadensfällen (Gott behüte uns davor) die Gesetzeslage ändert, dann machst du halt einfach zu. Ok.

vnA

Hallo,

kürzlich gab es ein Urteil des BGH (13.07.2012, Az.: V ZR 204/11) zum Thema Tagesmutter in einer WEG. Dort war die TaMu Mieterin einer Wohnung und betreute dort 5 Kinder, aber der Tenor dürfte auch für dich hilfreich sein.

LG
sine

Hallo,
es gibt ein recht neues BGH-Urteil dazu (13.07.2012, Az.: V ZR 204/11). Der Fall liegt zwar wie immer etwas anders, aber die Tendenz geht dahin, dass eine ETW-Gemeinschaft eine derartige gewerbliche Nutzung untersagen darf (mit ungewissem Ausgang auf Erfolg). Man müsste dann wohl dagegen klagen, wenn einem das passiert :wink: Also doch lieber ein Einfamilienhaus mit viel Platz drum rum kaufen :wink:

Gruß vom
Schnabel