Kindertagesstätten - Parkplatzbedarf

Wer kann mir sagen wo der PKW-Einstellplatzbedarf für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt definiert ist. In der Satzung der Stadt Burg z. B. über notwendige Einstellplätze werden 1 Stellplatz je 20-30 Kinder gefordert (habe ich im Internet gefunden); dies können ja nur Stellplätze für die Mitarbeiter sein; z. B. bei einer Kita mit 100 Kindern müssen ca. 80 Kinder mit PKW gebracht werden - innerhalb einer Stunde werden alle Kinder gebracht, pro Kind dauert das 10 Minuten (Kind vom Sitz abschnallen, rein bringen, ausziehen, verabschieden, zum Auto zurückgehen)= 100Kinder*10Minuten=1000Minuten /60Minuten=16,666 es würden also 17 Parkplätze in dieser Bringe-Stunde dauernd belegt sein;
habe ich einen Fehler in meiner Rechnung? Wie breit muss so ein Parkplatz sein? Um das Kind aus dem Kindersitz zu nehmen, muss die Tür ganz geöffnet werden können.
Vielleicht gibt es Erfahrungswerte oder Empfehlungen? Wo kann ich sie finden? Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

Hallo,
grundsätzlich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich.
In Sachsen-Anhalt gab es dazu bis 2005 eine Verwaltungsvorschrift
http://www.sidiblume.de/info-rom/bau_re/z_bl/lsa/vv_…
In dieser wird der erwähnte Wert als Richtwert gesetzt - dieser wurde dann vermutlich in die örtlichen Satzungen übernommen.

In der Bauordnung ab 2006 scheint es keine Vorgaben mehr zu geben, dort steht nur, dass die Anzahl durch örtliche Satzungen festgelegt werden kann.

Beatrix

Moin, Elanor,

wie Du selbst schon sagst: Einstellplätze sind dazu gedacht, dass die Mitarbeiter ihre Fahrzeuge einstellen, nicht für den „Anliefer“-Verkehr. Die Kalkulation ist deshalb sinnlos.

Um das Kind aus dem Kindersitz zu nehmen, muss die Tür ganz
geöffnet werden können.

Kein Problem, die Tür darf über den Gehweg aufschwingen, so weit sie mag.

Gruß Ralf

Nachtrag:
Stellplätze sind für längeres Parken bestimmt, was wohl für Eltern, die mal 5 Minuten „halten“, nicht zutrifft.
Bei uns kenne ich in der Praxis auch keine Stellplätze für Eltern, zumal Laufen auch gesünder ist :wink:

Beatrix

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Vielen Dank für eure Antworten.
Ich denke auch, dass zwischen Mitarbeiter-Parkplätzen und den „Halteplätzen“ der Eltern planerisch unterschieden werden sollte.
Es geht um eine Einrichtung mit zur Zeit 100 Kindern, die um eine Krippe mit ca 40-50 Kindern erweitert werden soll. Die Einrichtung liegt innerörtlich direkt an einer Bundesstraße, die jetzt durch eine Ortsumgehung heruntergestuft wurde. Die wenigen PKW-Einstellplätze führen dazu, dass die Eltern oft morgens um 7°° (zur Zeit dunkel) auf der doch stark befahrenen Straße parken. Viele Eltern sind berufstätig und können darum ihre Kinder nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Einrichtung bringen. Letztens gab es erst wieder einen Unfall, zum Glück nur Sachschaden.
Die Einrichtung (ein ehemaliger 3-gesch. Wohnblock der schon vor langer Zeit umgebaut wurde) hat einen sehr großzügigen Außenbereich - das ist ihr Image, allerdings nur eine ganz normal breite Einfahrt direkt an der Straße (Feuerwehrzufahrt). Dem steht die Sicherheit der Kinder beim Bringen entgegen.
Eine Herabstufung der Geschwindigkeit auf 30 geht angeblich nicht - was noch zu prüfen wäre.
Die Erzieher und der Elternrat möchte den Spielplatz behalten und keine Flächen für Parkplätze hergeben.
Wie sollte ein Planungsansatz für die Entschärfung der Situation aussehen.

Moin!

Wie sollte ein Planungsansatz für die Entschärfung der
Situation aussehen.

Ein totales Halteverbot 2.000 m vor und nach der Einrichtung auf beiden Seiten einrichten. Dann würden vielleicht mehr Eltern mit dem Fahrrad anreisen…

Gruß,
M. (hat in einem Radius von 500m einen Kinderharten und eine Grundschule. Zwischen 7:50 und 8:15 ist hier alles verstopft.)