Kinderteilzeit

Hallo,

gibt es in Deutschland für Angestellte/Arbeiter/Beamte sowas wie ein Recht auf Weiterbeschäftigung unter Rückstufung auf Teilzeitbeschäftigung aus Gründen des Mutterschutzes bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat?
Ich habe hier keinen Einzelfall vorliegen sondern eine Anfrage aus dem Ausland.

Ich habe hier keinen Einzelfall vorliegen sondern eine Anfrage
aus dem Ausland.

Und Du glaubst, dass in diesem Land die gleichen Rechte gelten wie in Deutschland ?

Ist eher eine akademische Frage.
Eine japanische Autorin soll was darüber schreiben und hat mich gefragt. Ich weiß garnix über deutsches Arbeits- und Sozialrecht, kann aber gut Deutsch und gebe die Frage hier mal so weiter.

Es gibt in Deutschland

  • Kündigungsschutz für Mütter nach der Geburt während der Dauer des Mutterschutzes und der Elternzeit.

  • das Teilzeitgesetz - Teilzeitarbeit prinzipiell möglich ohne Angaben von Gründen, wenn nicht dienstliche Gründe dagegen sprechen.

Beatrix