Hallo,
wenn nicht mal alle Kinder satt werden, bekommt die Mutter nix mehr vom Kuchen. Ist so. Steht auch so im seit dem 01.01.2008 geltenden http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html des Unterhaltsgesetzes.
Allerdings ist es wirklich sehr großer Unsinn, dass die bei ihm lebenden Kinder nur eine Pauschale von 150 Euro bekommen. Die 987 Euro sind zwar auch eigenartig, aber ich denke, dass dort Arbeitskosten oder ähnliches mit eingerechnet wurde.
Laut C. (Seite 4) der DüTa:
Mangelfälle
Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten
nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des
Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen
Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen.
Beispiel: Einkommen 2.000 Euro. Der Papa bekommt sein Stückchen von 987 Euro somit können ALLE Kinder 1.013 Euro aufessen.
Jetzt mal was er zahlen müsste (ich berücksichtige gleich das Kindergeld (KiGe):
14-Jähriges Kind 365,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 288,–
11-Jähriges Kind 322,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 245,–
09-Jähriges Kind 322,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 245,–
07-Jähriges Kind 322,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 245,–
02-Jähriges Kind 279,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 202,–
01-Jähriges Kind 279,-- abzügl. 1/2 KiGe 77,-- = 202,–
Gesamtunterhalt 1.889,–abzügl. 1/2 KiGe 462,-- = 1.427,-- Zahlbetrag
Verteilungsmasse ist 1.013 Euro benötigt wird 1.427 Euro. Also müssen alle Kinder einen Abschlag hinnehmen.
Die Unterdeckung beträgt 1.889,-- abügl. 1.427,-- = 462,-- Euro
Die Rechnung ist laut Düsseldorfer Tabelle dann so:
14-Jähriges Kind 288,-- x 1.013 : 1.427 = 204,45
11-Jähriges Kind 245,-- x 1.013 : 1.427 = 173,90
09-Jähriges Kind 245,-- x 1.013 : 1.427 = 173,90
07-Jähriges Kind 245,-- x 1.013 : 1.427 = 173,90
02-Jähriges Kind 202,-- x 1.013 : 1.427 = 143,40
01-Jähriges Kind 202,-- x 1.013 : 1.427 = 143,40
In der Praxis werden nicht volle Euro auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Ich habe es aber jetzt so stehen lassen.
Ab dem 4. Kind gibt es erhöhtes Kindergeld.
Laut § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
(1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
- zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
- in allen anderen Fällen in voller Höhe.
In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.
(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.
Punkt (2) hatte ich bisher noch nicht. Aber ich interpretiere das so, dass beim vierten, fünften und sechsten Kind die Erhöhung generell unberücksichtigt bleibt. Sonst würde es ja den Zahlbetrag für dieses Kind mindern und somit würden die Kinder eins bis drei doch davon profitieren. Also habe ich bei allen Kindern den gleichen Kindergeldbetrag angerechnet. Wenn ich falsch denke, bitte mich mit Quelle korrigieren.
Jetzt wenn wir hier genau rechnen, kommt zufällig das Jugendamt auf einen ähnlichen Betrag, wie wir mit der genauen Berechnung.
Die Mutter im angefragten Fall, bekommt tatsächlich keinerlei Unterhalt und wird auch nicht mit einberechnet. Da es viele Unterhaltsberechtigte gibt, habe ich die günstigste Gruppe 1 genommen - weiter günstiger geht nicht.
Die Mutter sollte mal eine „Sozialhilfeberechnung“ machen lassen. Beim Nachfolgeamt des früheren Sozialamtes mit allen Unterlagen, incl. der Unterhaltsberechnung, Mietunterlagen usw. eine FIKTIVE Berechnung machen lassen. Dann kann man sehen, ob in diesem Fall aufstockendes Hartz IV (oder wie sich das auch immer nennt) in Frage kommt.
Vorab schon mal im Internet EINIGE Hartz IV (bzw. ALG II) Rechner aufsuchen und dort mit den Zahlen rechnen lassen. Die sind zwar nicht hundertprozentig, aber man hat doch mal einen Anhaltspunkt.
Egal wie, sie bekommt vom Einkommen des Mannes nichts ab. Es müssen also andere Quellen (z. B. Heimarbeit oder Jobs wenn Abends die Kinder durch den Mann versorgt werden) gefunden werden.
Sollte der Mann sich einen Zweitjob zulegen, wird das Mehreinkommen wieder auf alle Kinder verteilt - nur so als Info.
Gruß
Ingrid