Kinderunterhalt

Hallo

werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt. …

Guten morgen Michael

Ja, Überstundenzuschläge werden mit einbezogen in das Jahresnetto; ebenso wie eine etwaiges Urlaubs-oder Weihnachtsgeld, eine Jahressonderzahlung, ein 13. Gehalt, eine Tantieme etc. = Alle Einkünfte. Sogar der geldwerte Vorteil eines Dienst-Pkw, der auch Privat genutzt wird.

Siehe u.a.:

http://http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pr…

http://http://www.scheidung-online.de/

Viele Grüße

wolla61

sorry, Link falsch
http://www.scheidung-online.de/

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