Hallo
werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt. …
Hallo
werden die Überstundenzuschläge oder zuschläge die nicht dauernd bezogen werden bei der berechnung des Unterhaltes mit einbezogen oder zählt nur das reine Netto vom Gehalt. …
Guten morgen Michael
Ja, Überstundenzuschläge werden mit einbezogen in das Jahresnetto; ebenso wie eine etwaiges Urlaubs-oder Weihnachtsgeld, eine Jahressonderzahlung, ein 13. Gehalt, eine Tantieme etc. = Alle Einkünfte. Sogar der geldwerte Vorteil eines Dienst-Pkw, der auch Privat genutzt wird.
Siehe u.a.:
http://http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Pr…
http://http://www.scheidung-online.de/
Viele Grüße
wolla61