habe aus erster ehe eine 14 jahre alte tochter und einen 12 jahre alten sohn.jetzt bin ich wieder verheiratet und habe eine tochter bekommen .also habe ich 3 kinder ,aber wieß nicht wie viel ich an meine ersten zwei zahlen soll die anwälte schreiben nur hin und her .
Antwort:
Eigentlich, dürfte das für die Anwälte kein Problem sein, die Sache zu berechnen. Die Anwälte können jedoch, dadurch mehr Geld verdienen- z.B. durch unnötige Schreiben.
Der Kinderunterhalt, der vormals unter zwei kindern aufgeteilt wurde, wird nun unter drei Kindern anteilig dem Alter nach aufgeteilt. Hilfestellung gibt die Düsseldorfer Tabelle.
Alles Geld, was über ihr Existensminimum (der Satz lag mal bei 890 Euro, könnte aber geringfügig angehoben worden sein)an Einkommen vorhanden ist, wird auf die nun drei Kinder altersabhängig aufgeteilt.
MfG
Hallöchen,in erster Linie zahlst du das was in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist.Abzüglich der Hälfte des Kindergeldes,- dann mußt du auch noch deinen Selbstbehalt berücksichtiegen.Ferner ist es so wenn du wieder verheiratet bist,das es durchaus sein kann das Unterhaltstechnisch auch deine neue Frau mit ins Boot genommen wird.Das soll der Anwalt klären.
Bis zu deinem Selbstbehalt mußt du zahlen…und du bist ja auch Unterhaltspflichtig gegenüber deinem 3. Kind,auch da frag den Anwalt.Meines wissens wird dann der Unterhalt bis zum deinem Selbstbehalt unter den drei Kids aufgeteilt.
habe aus erster ehe eine 14 jahre alte tochter und einen 12
jahre alten sohn.jetzt bin ich wieder verheiratet und habe
eine tochter bekommen .also habe ich 3 kinder ,aber wieß nicht
wie viel ich an meine ersten zwei zahlen soll die anwälte
schreiben nur hin und her .
Bei einer „neuen“ Ehe werden meines Wissens alle Kinder (also 3) gleich zum Unterhalt behandelt. Diese bekommen Ihren Unterhalt direkt abzüglich deines Selbstbehaltes. Sollte deine neue Ehefrau auch Erwerbsuntätig sein wird Sie zur 4. Unterhaltsberechtigten. Also Abzüglich deines Selbstbehaltes werden zuerst alle DREI Kinder gerechnet. erst dann deine neue und alte Ehefrau gleicher maßen. Zur Berechnung hilft hier die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Such über google oder eine andere Suchmaschine nach der Düsseldorfer Tabelle. Auch hier gibts Internetseiten dei den Unterhalt mit Hilfe der Tabelle berechnen. Allerdings sollte dein Anwalt auch einen Unterhaltsbeitrag berechnen können. Also schau auf die Tabelle oder frag deinen Anwalt welchen Betrag du bezahlen musst. er sollte Dir weiterhelfen können. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Mitfühlende Grüße
Marcus
Hallo, sorry aber das weiss ich auch nicht 100%, bin ja im Bereich Kindesunterhalt selbst nur Anfänger. Aber ich denke das ist immer so eine Streitsache. Weiss nur das zuerst die Bedürfnisse der Kinder abgedeckt werden müssen. Also ich geb die Frage somit an die Experten zurück. Gruß Terry