Kinderunterhalt

Hallo,

ich brauche Rat fuer die folgende Situation. Ich bin seit 15 Jahren geschieden, habe einen Sohn aus dieser Ehe und bin seit 13 Jahren wider verheiratet mit 3 kindern. Mein Sohn lebt bei seiner inzwischen wieder verheirateten Mutter.

Dieses jahr hat mein Sohn (jetzt 20) die Schule abgebrochen und sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet, wird Angang Januar 2011 einberufen.

Ich zahle seit all den Jahren den festgelegten Unterhalt. Da mein Sohn jetzt fuer 4 Wochen bei mir lebt (wie jedes Jahr nach der Scheidung) habe ich jetzt das erstemal die Ueberweisung fuer November ausgesetzt.

Mein Ex Frau hat mir daraufhin eine boese email geschrieben mit informationen dass sie seit jahren monatliche Krankenversicherung zahlt und hat andere Dinge (Zahnspange, Konfirmation, Fuehrerschein etc) aufgefuehrt mit dem Hinweis das ich das alles haette bezahlen muessen…bis zu diesem Zeitpunkt habe ich nie eine Info von ihr bekommen ob zusaetzlich irgendwas bezahlt werden musste/muss damit ich eine Chance gehabt haette mich entsprechend zu beteiligen.

Meine Fragen sind jetzt: a) muss ich Unterhalt bezahlen obwohl mein Sohn 4 Wochen bei mir lebt?
b) muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn er im Januar seinen Beruf als Soldat antritt?

(da ich in den USA lebe habe ich jedes Jahr seinen Fluege und seinen Urlaub bezahlt).

Besten Dank im voraus

Marc

Hallo,
vorab, dass ist schon eher ein Sonderfall. Somit würde ich einen Anwalt einschalten.

Kurz zu Deinen Fragen:
Ich denke, dass Du trotz des 4wöchigen Aufenthaltes den Unterhalt weiter zahlen musst. Ausser dies wurde gerichtlich oder schriftlich fixiert, dass Du in diesem Fall nicht zahlen musst.

An Kosten für Konfirmation, Zahnspangen, etc. musst Du Dich nicht beteiligen. Dafür zahlst Du ja Deinen monatlichen Unterhalt.

Wenn Dein Sohn berufstätig ist, wird sein Gehalt/Sold dem Unterhalt angerechnet. Es kann sogar sein, dass Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst. Aber wie gesagt, dies würde ich über einen Anwalt berechnen.

Hoffe ein wenig geholfen zu haben. VIEL GLÜCK!

sorry kann ich leider nicht helfen
Hallo,

ich brauche Rat fuer die folgende Situation. Ich bin seit 15
Jahren geschieden, habe einen Sohn aus dieser Ehe und bin seit
13 Jahren wider verheiratet mit 3 kindern. Mein Sohn lebt bei
seiner inzwischen wieder verheirateten Mutter.

Dieses jahr hat mein Sohn (jetzt 20) die Schule abgebrochen
und sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet, wird
Angang Januar 2011 einberufen.

Ich zahle seit all den Jahren den festgelegten Unterhalt. Da
mein Sohn jetzt fuer 4 Wochen bei mir lebt (wie jedes Jahr
nach der Scheidung) habe ich jetzt das erstemal die
Ueberweisung fuer November ausgesetzt.

Mein Ex Frau hat mir daraufhin eine boese email geschrieben
mit informationen dass sie seit jahren monatliche
Krankenversicherung zahlt und hat andere Dinge (Zahnspange,
Konfirmation, Fuehrerschein etc) aufgefuehrt mit dem Hinweis
das ich das alles haette bezahlen muessen…bis zu diesem
Zeitpunkt habe ich nie eine Info von ihr bekommen ob
zusaetzlich irgendwas bezahlt werden musste/muss damit ich
eine Chance gehabt haette mich entsprechend zu beteiligen.

Meine Fragen sind jetzt: a) muss ich Unterhalt bezahlen obwohl
mein Sohn 4 Wochen bei mir lebt?
b) muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn er im Januar seinen
Beruf als Soldat antritt?

(da ich in den USA lebe habe ich jedes Jahr seinen Fluege und
seinen Urlaub bezahlt).

Besten Dank im voraus

Marc

Hallihallo. ich hoffe ich kann dir helfen. meiner meinung nach ist sie doch selbst daran schuld wenn sie dich nie eingeweiht hat bder dich gebeten hat wenn etwas ansteht, zwecks führerschein etc. wenn dein sohn 4 wochen bei dir lebt warum sollst du da unterhalt zahlen denn in der zeit finanzierst du das doch. ich kann deine frau nicht verstehen. aber vielleicht hilft dir das jugendamt weiter, wenn es sowas bei euch gibt. ich kenne das problem selbst in irgendeiner art. die ex frau von meinem freund will auch ständig extra geld haben außer den unterhalt. ich sage immer nur wenn anton (so heißt sein sohn) etwas braucht kaufen wir das und geld bekommt sie dafür nicht, denn wer weiß wofür sie es ausgibt. ich selbst habe einen sohn mit in die beziehnung gebracht, wo der kindsvater sich nicht darum kümmert, und zusammen haben wir einen sohn von nicht ganz 2 jahren. lasse dich bitte nicht ausnutzen denn das kann eine beziehung kaputt machen. zur not wende dich an einen anwalt der dir weiter helfen kann.
gruß yvi

Hallo

da er 20 Jahre alt ist, wären beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.

Da er seine Ausbildung abgebrochen hat, wäre er ab dem Zeitpunkt des Abruchs verpflichtet, selber für sein Leben zu sorgen. Eltern müssen nur die Erstausbildung finanzieren. Ab Januar hat er sowieso keinen Anspruch mehr (Ich denke er wird weit mehr als 640€ bekommen).

Was früher gewesen ist, ist egal. Ansprüche die als Sonderbedarf angemeldet dürfen nicht älter als 1 Jahr sein (Datum der Entstehung)

Konformation, Führerschein gehören defintiv nicht dazu. War er PKV versichert, hättest du dies bezahlen müssen. Zahnspange usw. wird sehr unterschiedlich bewertet.

Abr auch deine Flüge sind private Sache

Sicherlich kann es persönliche Gründe geben, warum man freiwillig zahlt. Das möchte ich euch überlassen.

Fakt ist, soweit wäre dein Verhalten rein rechtlich ok.

Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen.

Gruß

hallo

  1. warum hat der sohn die schule abgebrochen?
  2. ohne abschluss zur bundeswehr??
  3. wegen den zusatzkosten hätte ihre ex vorher mit ihnen reden sollen
  4. wenn der sohn zu besuch ist…muss immer weiter unterhalt gezahlt werden

würde anwalt fragen

lisa

Meine Fragen sind jetzt: a) muss ich Unterhalt bezahlen obwohl
mein Sohn 4 Wochen bei mir lebt?
b) muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn er im Januar seinen
Beruf als Soldat antritt?

Als erstes zu b Nein ab diesem Zeitraum brauchst du nicht mehr zahlen da sein Gehalt höher liegt alls wie er brauch.Die Wohnung bezahlt auch der Bund.
a Ist ein wenig schwerer da du im Urlaub finanziert hast und du ihn in den 4 Wochen ernährst wohnen lässt brauchst du normaler Weise nichts bezahlen.Das steckt ja alles im Unterhalt drin.Sie hat in diesem Zeitraum keine Kosten,außer Versicherung.

Hallo,

ich brauche Rat fuer die folgende Situation. Ich bin seit 15
Jahren geschieden, habe einen Sohn aus dieser Ehe und bin seit
13 Jahren wider verheiratet mit 3 kindern. Mein Sohn lebt bei
seiner inzwischen wieder verheirateten Mutter.

Dieses jahr hat mein Sohn (jetzt 20) die Schule abgebrochen
und sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet, wird
Angang Januar 2011 einberufen.

Bis dahin muss er sich - evtl. durch Teilzeitjobs oder Aushilfstätigkeiten - seinen Lebensunterhalt selber verdienen.

Eltern schulden ihren volljährigen Kindern den Unterhalt während einer Ausbildung und die macht er z. Zt. ja nicht.

Ich zahle seit all den Jahren den festgelegten Unterhalt. Da
mein Sohn jetzt fuer 4 Wochen bei mir lebt (wie jedes Jahr
nach der Scheidung) habe ich jetzt das erstemal die
Ueberweisung fuer November ausgesetzt.

Die vier Wochen zählen im Normalfall nicht um den Unterhalt reduzieren zu können. Normalfall bedeutet: wenn das Kind minderjährig (unter 18 Jahre alt) oder einem minderjährigem gleichgestellt ist.

Mein Ex Frau hat mir daraufhin eine boese email geschrieben
mit informationen dass sie seit jahren monatliche
Krankenversicherung zahlt und hat andere Dinge (Zahnspange,
Konfirmation, Fuehrerschein etc) aufgefuehrt mit dem Hinweis
das ich das alles haette bezahlen muessen…

Du kannst jetzt eine „böse“ e-mail zurückschicken: ab dem 18. Geburtstag hätte sie nämlich auch Barunterhalt bezahlen müssen und ab dem 18. Geburtstag wäre das Kindergeld, das sie ja für den Sohn bekommt, nicht nur zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet worden.

Hinzu kommt: Führerschein müssen Eltern nicht bezahlen! Krankenversicherung normalerweise auch nicht, weil ein Kind ohne Einkommen bei den Eltern (evtl. sogar beim Stiefelternteil) in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist.

Konfirmation muss vom Barunterhalt gespart und dann bezahlt werden - weiß man ja schließlich schon lange vorher, dass das kommt.

Und ganz wichtig: Die Mutter hat hier gar nichts mehr - aber absolut nichts mehr - zu sagen. Das Kind ist volljährig und somit der einzigste Ansprechpartner von Dir.

bis zu diesem
Zeitpunkt habe ich nie eine Info von ihr bekommen ob
zusaetzlich irgendwas bezahlt werden musste/muss damit ich
eine Chance gehabt haette mich entsprechend zu beteiligen.

Alles was sie oben anführt, musste sie selber bezahlen. Sie hat seit dem 18. Geburtstag - schon alleine wegen dem Kindergeld - mehr Unterhalt bekommen, als das was ihr zusteht.

Genau genommen, steht ihr ja gar nichts zu, dem volljährigen Kind. Sie hätte sich auch an dem Barunterhalt beteiligen müssen.

Bis zur Volljährigkeit leistet sie ihren Unterhalt durch die Betreuung. Ein volljähriges Kind muss nicht mehr betreut werden. Wenn es weiter bei einem Elternteil lebt, kann es ja vom Barunterhalt (BEIDER Eltern) Kostgeld abgeben.

Meine Fragen sind jetzt: a) muss ich Unterhalt bezahlen obwohl
mein Sohn 4 Wochen bei mir lebt?

Siehe oben. Die 4 Wochen sind nebensächlich, Du musst gar keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Unterhaltsempfänger ist Dein Sohn und nicht mehr die Mutter.

Er macht keine Ausbildung, also entfällt der Unterhalt.

b) muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn er im Januar seinen
Beruf als Soldat antritt?

Natürlich NICHT! Selbst wenn er nur wenig Geld beim gesetzlichen Wehrdienst bekommt, ist er dort versorgt (Taschengeld, Unterkunft, Fahrtmöglichkeiten, Verpflegung, Wäsche) und es ist nach Deutschem Gesetz kein Unterhalt mehr fällig.

(da ich in den USA lebe habe ich jedes Jahr seinen Fluege und
seinen Urlaub bezahlt).

Das ist sowas wie ein Geschenk von Dir, seit er volljährig ist. Für minderjährige Kinder muss der Umgangselternteil die Umgangskosten tragen.

Abklären, ob der Titel (wo der Unterhalt festgelegt wurde) in den USA gepfändet werden kann. Wenn ja eine Abänderungsklage machen.
Ob vor Deutschen oder Amerikanischen Gerichten weiß ich nicht.

Solltest Du noch Vermögen in Deutschland haben, kann hier hineingepfändet werden, solange der Titel gilt.

Titel gilt über die Volljährigkeit hinaus, wenn er nicht schon von vornherein bis zum 18. Geburtstag begrenzt wurde.

Die Abänderungsklage ist bei solchen Fällen in Deutschland eine sichere Sache. Nur, wie gesagt, weiß ich nicht, ob hier noch Deutsche Gerichte zuständig sind.

Unterhaltspflich ist auf jeden Fall ab Abbruch der Schule beendet.

Gruß

hallo marc,

erst einmal: dein sohn ist volljährig. damit hat nur noch er direkt einen-gegebenenfalls- unterhaltsanspruch an dich!
krankenkasse?nun ja, das läuft ja ohne zusätzliche kosten über die familienversicherung bei kindern. auch bei volljährigen, ohne eigenes einkommen!
zahnspange-für den eigenanteil muß zwar vorkasse geleistet werden, nach erfolgreichem behandlungsabschluß wird dieser aber erstattet(ich gehe davon aus, dass dein sohn schon länger zahnspangenfrei ist, die gesetzeslage hat sich da vor ca. 2 jahren etwas geändert)

klar, eine mutter hat-fast- immer für ihre kinder höhere ausgaben, als von der höhe des unterhalts bezahlbar. das mag ungerecht sein, ist aber schlicht so. zumindest, sofern nur der mindestunterhalt gezahlt wird.
was eltern freiwillig zahlen, flüge, urlaub, führerschein liegt im ermessen der eltern! die mutter deines sohnes hätte dich ja um beteiligung bitten können.

zu a)
unterhalt - das mußt du mit deinem sohn klären, da er den direkten anspruch an dich hat!
zu b)
grundsätzlich müssen eltern ihren kindern für die dauer einer ausbildung, sie haben die möglichkeit sich dabei einmal umzuorientieren, unterhalt an die kinder zahlen.
ist zeitsoldat eine berufsausbildung?
da kann ich dir leider keine konkrete antwort geben,
bundeswehr hat ja immernoch einen sonderstatus!

was sagt denn dein sohn zu der ganzen sache?
schließlich ist er ja auch schon 20. da kann er ja auch ruhig mal selbst etwas für seinen lebensbedarf tun/beitragen. heißt, gegebenenfalls seiner mutter etwas von seinem künftigen einkommen abgeben, sofern er weiter bei ihr lebt?
dies sind unangenehme themen, ich kenne all dies selbst und wünsche euch offene herzen und geister bei der klärung!

wenn ich dir auch deine frage nicht final beantworten kann, dein sohn kann hier in deutschland sich bei der unterhaltsstelle der jugendämter hilfe holen oder zur öffentlichen rechtsauskunft(öra/in den bezirksämtern)- ohne einkommen kostenlos.
die informationen, die er dort erhält, kann er dir dann ja in kopie weitergeben.

wichtig ist, alle wissen klar woran sie, rein rechtlich, sind!
dein sohn, seine mutter(fällt auf einmal unterhalt weg, kann das natürlich sehr schmerzhaft sein) und natürlich du.

welche (übergangs-) regelungen ihr dann untereinander vielleicht vereinbaren wollt, steht euch ja frei.

herbstlich, frohen gruß aus hamburg

natalie

Hallo
also so einfach ne Zahlung auslassen geht nicht!!!
Das ist ein festgelegter monatlicher Unterhalt der bezahlt werden muss!!!
Das wird auch aufs Jahr und auf sonder Kosten umgerechnet!!!
Wenn man guten Kontakt hat hätte man dies besprechen können!!
Beispiel Meine Tochter ist Hörgeschädigt und besucht eine Spezielle Schule.Aufgrund der Entfernung besucht Sie ein Schulinternat und trotzdem muss mein Mann den Unterhalt an mich bezahlen!!!
Weil es hier um laufende Kosten geht die nicht nur monatlich gesehen werden!!!
Hoffe ich konnte helfen !!!
LG Sandy

Hallo Marc,

den Unterhalt darfst du nicht ohne weiteres einbehalten da die Kindsmutter ja weiter laufende Kosten hat.Du bist aber nach der Zahlung des ihr zustehenden Unterhalts zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet,mit dem Unterhalt ist alles abgedeckt.Ob du weiter Unterhalt zahlen mußt und wieviel wenn dein Sohn einberufen wird sagt dir das Jugendamt.
Lass dich also nicht „ausnehmen“…
LG Janine

Hallo Marc,

Unterhalt musst Du leider übers Jugendamt klären. Auf jeden Fall bist Du ab Januar raus, da er als Zeitsoldat ein eigenes vollwertiges Gehalt bezieht.

Gruß Chris

hallo,

um es mal ganz genau zu sagen, hat dich ja wohl niemand gezwungen in den usa zu leben!
zum anderen, wärst du rein rechtlich in der pflicht dein kind in den jeweils hälftigen ferienzeiten zu betreuen und dich auch sonst an speziellen sonderausgaben zu beteiligen… für diese 4 wochen die unterhaltszahlungen einstellen zu wollen finde ich in dieser situation kleinlich.
braucht man(n) für alles zusatzinformationen…du hast doch sicherlich mitbekommen, das dein kind eine zahnspange bekommen hat und trägt und dinge wie konfirmation und führerschein sind ja wohl vom zeitlichen ablauf so festgelegt, das einem das auf keinem fall entgehen kann… sorry, aber dazu fällt mir echt nichts mehr ein!
deine frau ist wahrscheinlich ganz gut zurecht gekommen (da hast du glück gehabt).
um deine fragen speziell zu beantworten: ob du den unterhallt zahlen m u s s t weiss ich nicht, aber von der moralischen seite hab ich dir ja grad meinen standpunkt beschrieben! und während der bw zeit kannst du dich entweder beim jugendamt oder bei einem anwalt schlau machen lassen!
sorry, aber ich bin in einer ähnlichen situation und manchmal hab ich das gefühl nur noch mit dem kopf schütteln zu können: es geht um unsere kinder!!!
ich wünsch dir alles gute
papsch

Hallo,
bin der meinung . das Du genug getan hast . Aber bitte rede noch mal mit einem Deutschen Rechtsanwalt.
Z b. gibt es hier kein absolutes Recht auf einen Führerschein ect…
Gruß Renate

der unterhalt bleibt glaube trotzdem da er ja nicht bei dir gemeldet ist. wie es dann mit unterhalt weiter geht, sorry