Hallo,
ich brauche Rat fuer die folgende Situation. Ich bin seit 15
Jahren geschieden, habe einen Sohn aus dieser Ehe und bin seit
13 Jahren wider verheiratet mit 3 kindern. Mein Sohn lebt bei
seiner inzwischen wieder verheirateten Mutter.
Dieses jahr hat mein Sohn (jetzt 20) die Schule abgebrochen
und sich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr verpflichtet, wird
Angang Januar 2011 einberufen.
Bis dahin muss er sich - evtl. durch Teilzeitjobs oder Aushilfstätigkeiten - seinen Lebensunterhalt selber verdienen.
Eltern schulden ihren volljährigen Kindern den Unterhalt während einer Ausbildung und die macht er z. Zt. ja nicht.
Ich zahle seit all den Jahren den festgelegten Unterhalt. Da
mein Sohn jetzt fuer 4 Wochen bei mir lebt (wie jedes Jahr
nach der Scheidung) habe ich jetzt das erstemal die
Ueberweisung fuer November ausgesetzt.
Die vier Wochen zählen im Normalfall nicht um den Unterhalt reduzieren zu können. Normalfall bedeutet: wenn das Kind minderjährig (unter 18 Jahre alt) oder einem minderjährigem gleichgestellt ist.
Mein Ex Frau hat mir daraufhin eine boese email geschrieben
mit informationen dass sie seit jahren monatliche
Krankenversicherung zahlt und hat andere Dinge (Zahnspange,
Konfirmation, Fuehrerschein etc) aufgefuehrt mit dem Hinweis
das ich das alles haette bezahlen muessen…
Du kannst jetzt eine „böse“ e-mail zurückschicken: ab dem 18. Geburtstag hätte sie nämlich auch Barunterhalt bezahlen müssen und ab dem 18. Geburtstag wäre das Kindergeld, das sie ja für den Sohn bekommt, nicht nur zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet worden.
Hinzu kommt: Führerschein müssen Eltern nicht bezahlen! Krankenversicherung normalerweise auch nicht, weil ein Kind ohne Einkommen bei den Eltern (evtl. sogar beim Stiefelternteil) in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist.
Konfirmation muss vom Barunterhalt gespart und dann bezahlt werden - weiß man ja schließlich schon lange vorher, dass das kommt.
Und ganz wichtig: Die Mutter hat hier gar nichts mehr - aber absolut nichts mehr - zu sagen. Das Kind ist volljährig und somit der einzigste Ansprechpartner von Dir.
bis zu diesem
Zeitpunkt habe ich nie eine Info von ihr bekommen ob
zusaetzlich irgendwas bezahlt werden musste/muss damit ich
eine Chance gehabt haette mich entsprechend zu beteiligen.
Alles was sie oben anführt, musste sie selber bezahlen. Sie hat seit dem 18. Geburtstag - schon alleine wegen dem Kindergeld - mehr Unterhalt bekommen, als das was ihr zusteht.
Genau genommen, steht ihr ja gar nichts zu, dem volljährigen Kind. Sie hätte sich auch an dem Barunterhalt beteiligen müssen.
Bis zur Volljährigkeit leistet sie ihren Unterhalt durch die Betreuung. Ein volljähriges Kind muss nicht mehr betreut werden. Wenn es weiter bei einem Elternteil lebt, kann es ja vom Barunterhalt (BEIDER Eltern) Kostgeld abgeben.
Meine Fragen sind jetzt: a) muss ich Unterhalt bezahlen obwohl
mein Sohn 4 Wochen bei mir lebt?
Siehe oben. Die 4 Wochen sind nebensächlich, Du musst gar keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Unterhaltsempfänger ist Dein Sohn und nicht mehr die Mutter.
Er macht keine Ausbildung, also entfällt der Unterhalt.
b) muss ich weiter Unterhalt zahlen wenn er im Januar seinen
Beruf als Soldat antritt?
Natürlich NICHT! Selbst wenn er nur wenig Geld beim gesetzlichen Wehrdienst bekommt, ist er dort versorgt (Taschengeld, Unterkunft, Fahrtmöglichkeiten, Verpflegung, Wäsche) und es ist nach Deutschem Gesetz kein Unterhalt mehr fällig.
(da ich in den USA lebe habe ich jedes Jahr seinen Fluege und
seinen Urlaub bezahlt).
Das ist sowas wie ein Geschenk von Dir, seit er volljährig ist. Für minderjährige Kinder muss der Umgangselternteil die Umgangskosten tragen.
Abklären, ob der Titel (wo der Unterhalt festgelegt wurde) in den USA gepfändet werden kann. Wenn ja eine Abänderungsklage machen.
Ob vor Deutschen oder Amerikanischen Gerichten weiß ich nicht.
Solltest Du noch Vermögen in Deutschland haben, kann hier hineingepfändet werden, solange der Titel gilt.
Titel gilt über die Volljährigkeit hinaus, wenn er nicht schon von vornherein bis zum 18. Geburtstag begrenzt wurde.
Die Abänderungsklage ist bei solchen Fällen in Deutschland eine sichere Sache. Nur, wie gesagt, weiß ich nicht, ob hier noch Deutsche Gerichte zuständig sind.
Unterhaltspflich ist auf jeden Fall ab Abbruch der Schule beendet.
Gruß