Kinderunterhalt bei Verschuldung

Hallo zusammen!

Ich bin unterhaltspflichtig für meine Tochter und habe diesen auch stets bezahlt, Ehrensache… Ich kann mich noch erinnern, dass ich bei der letzten Beurkundung auf dem Jugendamt auch Auskünfte über meine Verpflichtungen und nicht nur über meine Einkünfte machen musste.
Da ich ziemlich gut in nkündbarer stellung verdiene bezahle ich im moment 149% des Regelsatzes. Angenommen, ich kaufe jetzt ein Haus und nehme einen Kredit auf, bei dem ich einen nicht unerheblichen monatlichen Abtrag habe, wir dann der Unterhaltssatz neu angepasst oder bleibt es bei 149%? 100% bezahle ich gern und im Moment auch gern mehr, ich bin auch sicher, dass es nicht zum Schaden meinde Tochter wäre, immerhin bezahle ich neben den 149% auch noch eine Ausbildungsversicherung für sie. Nicht, dass hier der Eindruck entsteht, ich will auf Kosten meiner Tocher bauen. Für Antworten wäre ich dankbar.

Gruß
Thorino

Hey,

Soweit ich weiss, wäre eine VORHER Verschuldung
berechnet worden.
Alles was nun kommt wird nicht nachberechnet
und du musst so oder so den vollen betrag zahlen.
Ohne Gewähr
Gruss
Frank

Hallo,

ganz einfach: dann würden sich ja alle zahlungsunwilligen barunterhaltspflichtigen Väter und Mütter ein Häuschen oder Auto kaufen und den Unterhalt drücken - das kann ja wohl nicht der Sinn der Sache sein, oder?

Im Übrigen ist die Unterhaltstabelle etwas irreführend in Bezug auf die %-Regelungen: Der angesetzte Betrag für das Existenzminimum liegt bei 135% des Regelbetrages - deshalb auch erst ab diesem Betrag die komplette Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. Somit sind die 135% die eigentlichen 100% :wink:

Damit liegst Du nur knapp drüber, was je nach Alter des Kindes so ca. 20 Euro ausmacht(bei 142% - 149 % sieht die Tabelle nicht vor, da bist du offenbar anders berechnet worden). Damit kannst Du auch kein Haus abbezahlen… Wenn Du den Unterhalt drücken willst, könntest Du mit der Mutter vielleicht die Regelung finden, die Beiträge für die Ausbildungsversicherung vom Unterhalt abzuziehen - oder eben den Vertrag zu kündigen, aber das wäre letztlich auf Kosten Deiner Tochter, was Du ja nicht wolltest.

Bei bestehenden Schulden gilt Unterhalt vor Schuldentilgung (notfalls per Privatinsolvenz).

Gruß anna