Hallo Markus
Ein fiktiver Fall.
Ein Ehepaar hat 3 Kinder, das älteste Kind ist 16 Jahre, das
jüngste 4 Jahre alt. Die Eltern lassen sich scheiden.
Der Vater muss Unterhalt zahlen.
Ist doch gar nicht so fiktiv
Da er vor Gericht angibt,
gaaaanz wenig zu verdienen, wurde festgelegt, dass er sogar
weniger als den Mindestbetrag pro Kind leisten muss.
Das Gericht stützt sich in der Festlegung des Unterhaltes nicht auf Angaben sondern auf Tatsachen die durch EkSt-Erklärungen, Verdienstbescheinigungen etc. zu belegen sind.
Für das
älteste Kind am meisten, für das jüngste am wenigsten.
Klar, die Staffelungen liegen in der Düsseldorfer Tabelle.
Zwischendurch versucht die Mutter via Gericht mehr einzuklagen
– ohne Erfolg.
Dann hat der Vater anscheinend immer noch das gleiche Gehalt wie zu dem Zeitpunkt als der Unterhalt erstmals festgelegt wurde. Die Mutter muss sich den Differenzbetrag beim Sozialamt holen, soweit Sie nicht selbst über ausreichendes Einkommen verfügt.
Wie stehen die Chancen in einigen Jahren trotzdem mehr Geld
für die jüngsten Kinder einzuklagen???
Einklagen kann man immer. Wenn jedoch keine Gehaltsveränderungen stattfinden sind die Erfolgschancen gering und der finanzielle Aufwand für entsprechende Verfahren und Rechtsanwälte ziemlich hoch. Ein kostenloser Weg in dieser Hinsicht wäre das Jugendamt an das sich die Mutter wenden kann. Die übernehmen dann den ganzen Papierkram.
Hintergrund: Die unterschiedlich hohen Beträge hingen mit dem
jeweiligen Alter des Kindes zusammen. So verursacht ein
16-jähriges Kind mehr Ausgaben ald ein 4-jähriges. Aber im
Laufe der Zeit wird ja auch das jüngste Kind einmal 16 sein,
und mehr verursachen. Müsste da nicht der Betrag angepasst
werden??
Klar aber wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Weiteres Argument: Wenn eines Tages für das älteste Kind kein
Unterhalt mehr fällig ist (Kind hat eigenen Beruf &
Verdienst), könnten dann die Beträge für die verbleibenden
Kinder nicht angepasst werden (um zumindest auf den
Mindestbetrag zu kommen; dabei könnte die Gesamtbelastung des
Vaters unverändert bleiben)???
Die Beträge werden nicht „angepasst“. Vielmehr steht dem Vater fortan mehr Geld zur Verfügung das für die anderen Kinder bis zur Höhe des festgelegten Unterhaltes verwendet werden kann. Im übrigen rutschen die Kinder (zumindest bei zwei Kindern) innerhalb der DT eine Etage höher.
Danke für fachkundige Auskunft!
Markuss
Viele Grüße
der Ratlose