Kinderunterhaltszahlungen

Ich bin geschieden, meine 2 Kinder leben bei meiner geschiedenen Ehefrau und ich bezahle über 1000,-- DM Kinderunterhalt.
Wer kann mir sagen ob ich, wenn ich meine Kinder bei mir im Haushalt dauerhaft für 2-3 Wochen habe, den Unterhalt für diesen Zeitraum kürzen kann und um wieviel.
Irgendwie brauch ich das auch schriftlich (Gesetzestext, Urteil) zur Vorlage bei meiner Geschiedenen!?!
Vielen Dank Pit

Hallo Peter,
ich kenne die Internet-Seite:
www.vaeterseiten.de
vielleicht kann die Dir weiterhelfen, dort gibt es auch Gesetzestexte.
Viel Glück
Gruß Pia

http://www.isuv.de

Das ist die Homepage des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht.

Gruß abi

Dein zuständiges Jugendamt kann und MUSS diese Fragen beantworten, es besteht Beratungspflicht, ansonsten melde Dich noch einmal!:smile:
Gruß, Renate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]