Kinderverkauf - Bußgeld?

Hallo zusammen,

ja, ich geb’s zu, der Titel ist zweideutig (aber was tut man nicht alles für die Klickzahlen und den Spass *fg*).

Es geht natürlich nicht um den Verkauf von Kindern. Sondern es geht um die 12-jährige Susi und ihre drei 12- bis 14-jährigen Freundinnen. Die vier Mädels haben grade Sommerferien und sind schwer erschüttert über die aktuell in allen Medien präsenten Berichte über die Hungerkatastrophe in Afrika. Sie beschliessen sofort, zu helfen.

Die Hilfe ist schnell organisiert: sie rühren daheim Waffelteig an (Mama stellt alles bereit, wir reden also hier nicht von einer Nacht- und Nebelaktion), stellen in der Fussgängerzone ihres kleinen Wohnorts eine Bierbank samt Sonnenschirm auf - und backen mit Mamas Waffeleisen Waffeln, die sie an die Leute in der Fussgängerzone verkaufen.

Das machen sie richtig prima, die Leute finden das super (und bezahlen freiwillig mehr als verlangt), die Mädels freuen sich, die Mamas platzen vor Stolz. Und natürlich wollen die Mädels den Erlös (ich nehme mal an, dass die solzen Mamas die Zutaten spendieren) für die hungernden Kinder in Afrika spenden.

Nur: was könnte ein wirrer Spinner den Mädchen missgünstig eingestellter Mensch, der daherkommt den Mädels böses tun? Denn letzten Endes gibt’s doch für den öffentlichen Verkauf von Lebensmitteln recht enge gesetzliche Richtlinien (Hygieneverordnung).

Müssen sich Susi und ihre Freundinnen denn auch daran halten?
Denn eigentlich ist’s ja keine so viel andere Situation als wenn die Feuerwehr / Gesangverein / Karnickelzüchter / sonstige Vereine an irgendwelchen Festivitäten ihre selbstgebackenen Kuchen verkaufen. Und die dürfen ja auch :wink:

Was müssten Susi und ihre Freundinnen (bzw. da minderjährig eventuell auch die stolzen Eltern) da tun, damit ihr Waffelverkauf rechtlich auf sicheren Beinen steht und der zufällig des Weges kommende Bösewicht in die Röhre guckt? Oder dürfen die das „einfach so“ tun? Getreu dem Motto „wer viel fragt geht viel irr“?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi.

Der Titel ist in der Tat zweideutig, klärt sich allerdings sehr bald auf.

Nun, als Imbissverkäufer muss man auch für die Entsorgung dieser Imbisse dienen. In Restaurants übernehmen das die örtlichen Toiletten, auf dem Jahrmarkt die Stadt mit ihren Klohäuschen, die man mit den Standgebühren mit bezahlt.

Weil hier bekanntlich nur heisse Speisen verkauft werden dürfen entfällt auch die Angst, dass sich Keime auf die Schnelle ausbreiten könnten. Auf dem Jahrmarkt wirst du niemals einen Eisverkäufer finden.

Also lass die Kids vorher vom Gesundheitsamt untersuchen (ansteckende Keime) und dann munter drauf los bruzeln.

Wem schmeckts, dem bekommt es auch, den Rest kotzt man vorher aus und dann gibt es ein paar ‚blaue‘ Augen.

Gruß

Hallo

Was müssten Susi und ihre Freundinnen (bzw. da minderjährig
eventuell auch die stolzen Eltern) da tun, damit ihr
Waffelverkauf rechtlich auf sicheren Beinen steht und der
zufällig des Weges kommende Bösewicht in die Röhre guckt? Oder
dürfen die das „einfach so“ tun? Getreu dem Motto „wer viel
fragt geht viel irr“?

Die lieben Kleinen brauchen eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes, um öffentliches Straßenland (hier: Fußgängerzone) mit ihrem Waffelstand blockieren zu dürfen. Sofern der Waffelstand nicht gerade ein größeres Verkehrshindernis darstellt, dürfte eine zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnung des Ordnungsamtes hingegen entbehrlich sein.

Ein Dixi wird eher nicht erforderlich sein. Sonst müsste das jeder Lebensmitteleinzelhändler in der Stadt vor seiner Ladentür stehen haben…

Und bevor sich jemand über den schrecklichen deutschen Ordnungsfimmel mokiert: Jede Medaille hat ihre zwei Seiten. Diese Dinge sind der Preis dafür, in einem Land zu leben, das organisiert genug ist, dass niemand verhungern und sich niemand vor marodierenden Bürgerkriegsmilizen fürchten muss.

Gruß
smalbop