Hallo,
was ist wenn ein Kind in einen Verkehrsunfall verwickelt ist.
Muss man die Polizei holen wenn das Kind schmerzen hat, oder reicht es das Kind nach hause zu schicken. Desweiteren wenn ein Kind in einer Spielstrasse angefahren worde, es hätte aber die Vorfahrt achten müssen . Gilt dies auch in einer Spielstrasse ?
Gruß Achim
Hallo,
was ist wenn ein Kind in einen Verkehrsunfall verwickelt ist.
Muss man die Polizei holen wenn das Kind schmerzen hat, oder
reicht es das Kind nach hause zu schicken.
Mal nur so von mir als Vater: Würde zumindest eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nach sich ziehen. Ob ich damit durch komme oder nicht, ist eine andere Frage. Aber da werde ich stinksauer.
Desweiteren wenn
ein Kind in einer Spielstrasse angefahren worde, es hätte aber
die Vorfahrt achten müssen . Gilt dies auch in einer
Spielstrasse ?
Kinder haben in einer Spielstrasse, glaube ich, immer Vorfahrt. Sie sagt nichts anderes aus, als daß der Fahrer eines Fahrzeugs mit dem plötzlichen Auftauchen von Kidnern auf der Strasse zu rechnen hat.
Gruß Achim
Beste Grüße zurück, in der Hoffnung, daß du nicht für dich gefragt hast.
HomerJ
Hiho
Grundsätlich würde ich raten bei jedem Verkehrsunfall, insbesondere mit Kindern die Polizei hinzuzuziehen. Schon alleine deswegen weil ich denke das bei einem Unfall das Kind unter Schock stehen kann und dann besser nicht alleine nach Hause gehen sollte. In der Spielstraße haben nicht nur Kinder " Vorfahrt " sondern auch alle anderen Fußgänger.
Wer bei solch einem Unfall nicht die Polizei hinzuzieht hat entweder Angst vor den Konsequenzen und will sich vor der Verantwortung drücken.
MfG
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Hallo,
Muss man die Polizei holen wenn das Kind schmerzen hat, oder
reicht es das Kind nach hause zu schicken.
Es wundert mich, das das ueberhaupt zur Debatte steht. Natuerlich immer die Polizei, bei jedem Unfall mit potentiellem Personenschaden.
Desweiteren wenn
ein Kind in einer Spielstrasse angefahren worde, es hätte aber
die Vorfahrt achten müssen . Gilt dies auch in einer
Spielstrasse ?
Es gibt keine „Spielstrassen“. Was du meinst, sind verkehrsberuhigte Bereiche und dort sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Fahrzeuge duerfen sich nur mit Schrittgeschwindigkeit bewegen (6 km/h). Als Autofahrer hat man als „Fachmann“ eine besondere Pflicht zur Ruecksichtnahme, zumal in diesen Bereichen mit dem Vorhandensein von spielenden Kindern zu rechnen ist.
Der Autofahrer duerfte in diesem Fall wohl immer schuld sein.
Gruss, Niels