Hallo zusammen,
seit 5 Jahren wird vom Vermieter das Abstellen von Kinderwagen im Hauseingangsbereich unter den Briefkästen geduldet. Könnte der Vermieter nun von jetzt auf gleich diese Nutzung untersagen?
Es handelt sich jeweils nur um einen Kinderwagen. Und der Kinderwagen behindert weder den Zugang zum Keller noch zu den Briefkästen.
Was wäre, wenn der Vermieter eine Abstellmöglichkeit in einem seiner anderen Häuser anbietet? Diese Abstellmöglichkeit wäre 200 Meter entfernt. Wäre dies eine zumutbare Abstellmöglichkeit, die vom Mieter zu akzeptieren wäre, so dass dann zukünftig das Abstellen im eigentlichen Haus untersagt werden könnte?
Vielen Dank für Antworten und ggf. auch entsprechende Links.
jm