Kinderwagen im Flur

Hallo zusammen,

seit 5 Jahren wird vom Vermieter das Abstellen von Kinderwagen im Hauseingangsbereich unter den Briefkästen geduldet. Könnte der Vermieter nun von jetzt auf gleich diese Nutzung untersagen?
Es handelt sich jeweils nur um einen Kinderwagen. Und der Kinderwagen behindert weder den Zugang zum Keller noch zu den Briefkästen.
Was wäre, wenn der Vermieter eine Abstellmöglichkeit in einem seiner anderen Häuser anbietet? Diese Abstellmöglichkeit wäre 200 Meter entfernt. Wäre dies eine zumutbare Abstellmöglichkeit, die vom Mieter zu akzeptieren wäre, so dass dann zukünftig das Abstellen im eigentlichen Haus untersagt werden könnte?
Vielen Dank für Antworten und ggf. auch entsprechende Links.
jm

Hallo,

wenn für etwas keine miete bezahlt wird, wieso sollte man es nutzen dürfen? Auch kann es gut sein, das allein schon aufgrund des Brandschutzes da nichts stehen darf.

hth

Hallo?

Wie keine Miete zahlt? Den Zusammenhang müsste man mal herstellen. Dann dürfte man ja auch nicht durch den Hausflur gehen, wenn man dafür keine Miete zahlt…

Und diverse Urteile (auch höchstrichterlich) haben entschieden, dass die Brandschutzverordnung hier nicht greift.

jm

Hallo,

Und diverse Urteile (auch höchstrichterlich) haben
entschieden, dass die Brandschutzverordnung hier nicht greift.

Kannst Du das bitte näher erläutern?

In welchen Fällen greift hier die Brandschutzverordnung nicht?

Nebenbei dürfte es einem Feuer zeimlich egal sein, ob im Fluchtweg der Kinderwagen einer gestressten Mami, der Rollstuhl des gehbehinderten Großvaters, oder die unnützen Kartons eines arbeitsscheuen Jugendlichen rumstehen.

Gruß
Jörg Zabel

Moin,

Kinderwagen dürfen trotz Brandschutzverordnung im Hausflur stehen. Und es gibt auch genügend Urteile die es einer „gestressten“ Mami erlauben, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen? - Das hat nämlich nix mit „gestressten“ Mamis zu tun! Meine Güte, geht’s auch ohne Adjektiv? Könnte man es so halten wie in einem anderen Zweig dieses Forums: Einfach Fragen beantworten ohne zu werten?

Und wäre es möglich meine Fragen zu beantworten?

  1. Kann der VM plötzlich eine jahrelange Duldung aufheben?

  2. Ist ein Abstellraum in einem anderen Haus zumutbar?

Hilfreiche Tipps und Links sind willkommen.

Es dankt
jm

3 Like

da du ja scheinbar nur diese Antworten willst

1: ja
2: ja

Wenns einem nicht passt, kann man ja klagen, wobei man drauf hoffen sollte, das der Richter das dann so sieht wie man es gern hätte, den dieser ist nur an ganz wenige Urteil gebunden und die werden nicht von Amtsgerichten erlassen…

und ja, die Urteil beziehen sich auf gestresste Muttis, da sie fast alle nur eine kurzes Abstellen erlauben.

Ja?

der Unterschied ist doch relativ klar, wenn man durch einen Flur geht, nutzt man den als Zugang zur Wohnung. Schrott hat man aber in dem gemieteten Wohnraum unter zu stellen, wenn dieser zu klein ist muss man halt was größeres mieten. Die gemeinschaftsflächen sind für alle da und nicht dafür, das andere ihren Kram aus bequemlichkeit da abladen und zusätzlich weiter Feuerquellen schaffen, die Fluchtweg zustellen.

und NEIN, kein Kinderwagenabstellplatz steht über der Brandschutzverordnung, wenn diese nicht eingehalten wird, darf da nichts stehen.

Und wenn wir schon dabei sind, was steht den im Mietvertrag was vermietet wurde, mit sicherheit nicht, das der Kinderwagen einen bequemen Stellplatz außerhalt der Wohnung haben darf.

armes Deutschland
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.

Keinerlei Rücksicht auf Andere. Verständnis oder Nächstenliebe am Arsch.
Urteile über Kinderwagenstellplätze und Kindergeschrei findet man zu Hauf in Deutschland.
Das unterzeichnet mal wieder jegliche Vorurteile.
Hauptssache die Paragraphen und Verordnungen stimmen alle.

Ja, stimmt! Armes Deutschland! Da stellt man eine Frage oder auch zwei und erwartet in einem Forum, welches sich damit brüstet, ach so toll zu sein, vernünftige Antworten - ja, auch solche, die einem nicht nicht wirklich gefallen. Und nun muss man sich rechtfertige, solche Fragen zu stellen.

Es wundert mich nicht, dass die guten Leute sich in diesem Forum abgemeldet haben.

Ist es nicht möglich meine Fragen zu beantworten? Ohne Wertung? Ohne Interpretation? Und wäre es möglich eure Antworten wenigstens mit Quellen zu belegen?

Nein? Nein! Richtig dazu seid ihr nicht fähig. Hauptsache mal euren Senf dazugeben! Mahlzeit!

7 Like

Ja, und du bist ein ganz toller Kerl!

1 Like

Hallo,

hier mal ein recht informativer Link dazu: http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/kinderwagen

Ich befürchte wenn der VM einen alternativen Stellplatz anbietet ist das rechtens - wenn auch (aus eigener Erfahrung, meiner muss in einem Abstellraum ca. 50m weit weg stehen, das geht aber noch) nicht gerade praktikabel (man denke auch an Einkäufe und dass das Kind nicht gerade leichter wird). Wie im Link beschrieben fehlt da (wie ich finde leider) eine gesetzliche Regelung.

Grüße
Jessica

Das kann der VM sehr wohl,da der Hausflur zu den sogenannten
Gemeinschaftsräumlichkeiten zählt und hier kein Mieter einen
Anspruch auf ausschließliche Nutzung hat.
Außerdem dürfte sich ein entsprechender Passus auch in der Hausordnung finden,wenn man die Standard-Mietverträge des HG-Vereins
benutzt.

Guten Tag,

ich empfehle die Lektüre der nachfolgenden Urteile:

LG Berlin, Urteil v. 15.09.2009, 63 S 487/08 und
AG Aachen, Urteil v. 30.11.2007 - 84 C 512/07

LG Autschbaby

Vielleicht solltest du Dir diesen Artikel mal durchlesen:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/kre…
Dergleichen passiert jede Woche…

Hallo,

auf Hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand…

Zu deinen Gerichtsurteilen kann ich dir genausoviele gegenteilige
Entscheidungen aufführen…

Denn entgegen der Bauchmeinung (vor allem der weiblichen Vertreter der Gattung Homo Sapiens) kommt es nicht darauf an,
ob es sich um einen Kinderwagen oder einen Rollator handelt…
sondern darum, ob ein abgestelltes Fahrzeug die Ordnungsgemäße Nutzung
des Gemeinschaftseingetumes (Hier Flur/Treppenhaus) beeinträchtigt.

Schließlich ist Kinderwagen nicht gleich Kinderwagen…es gibt die
Smart -Modelle,die „fast“ keinen Platz beanspruchen und somit niemand stören…es gibt aber auch die Scania-Lkw -Modelle,
wo der ganze Flur mit blockiert wird.

Außerdem sollte man auch nicht vergessen,das so ein Kinderwagen auch eine Brandlast darstellt,wie man aus den Einsatzberichten der Feuerwehren leicht ersehen kann.Es werden immer wieder Kinderwagen,die sich in Treppenhäusern unbeaufsichtigt befinden,
angesteckt.
http://www.abendblatt.de/hamburg/polizeimeldungen/ar…
http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1825603/…

um nur 2 Beispiele zu nennen…

Insoweit sollten sich die Mütter,die meinen,es müsse unbedingt der Kinderwagen im Hausflur stehen,mal Gedanken darüber machen…

1 Like

Off topic: und die Väter?
Hallo,

Insoweit sollten sich die Mütter,die meinen,es müsse unbedingt
der Kinderwagen im Hausflur stehen,mal Gedanken darüber
machen…

Das ist jetzt zwar „off topic“, dennoch scheint es mir erwähnenswert, dass Väter ebenso ungern wie Mütter Kinderwägen die Treppen hinaufschleppen. Und auch wahlweise 200 m entfernt zu „parken“ und Kind plus Einkäufe und sonstige Ausrüstung jedesmal hin- und herzutragen dürfte weder bei Müttern noch bei Vätern Begeisterungsstürme hervorrufen.

Aber mit dem Spruch von „Gericht und hoher See“ hast Du sicher recht. Vermutlich wird das Urteil hauptsächlich davon gesteuert, ob der Richter/ die Richterin bereits eine Kleinkindphase in einem Wohnhaus im höheren Stockwerk wohnend durchgemacht hat. Das Sein bestimmt nun mal das Bewusstsein …

Viele Grüsse, Walkuerax

1 Like

Aber mit dem Spruch von „Gericht und hoher See“ hast Du sicher
recht.

Lass das nicht cmd.dea lesen, dann setzt es einen Rüffel, aber so etwas von …
Das Recht ist immer gleich und immer richtig. Es sind wir blöden Laien, die es einfach nicht verstehen - oder so.

vnA

Hallo,

Kinderwagen dürfen trotz Brandschutzverordnung im Hausflur
stehen.

Das kannst du sicherlich belegen? Würde mich interesieren.
Und es gibt auch genügend Urteile die es einer

Und wäre es möglich meine Fragen zu beantworten?

Ich will es versuchen

  1. Kann der VM plötzlich eine jahrelange Duldung aufheben?

ja

  1. Ist ein Abstellraum in einem anderen Haus zumutbar?

wahrscheinlich ja

Gruß
Jörg Zabel

genau,

und dann bekommt man noch nicht mal die Antwort die man hören will, irgendwie sind immer alle gegen einen obwohl man immer recht hat…

das stimmt! deine erste richtige aussage hier! da muss ich auch mal loben!

scnr