eine meiner Mieterinnen erwartet in den nächsten Tagen ihr erstes Kind.
Ihrer Bitte, ob sie den Kinderwagen dann im Hausflur abstellen darf, bin ich natürlich nachgekommen, unter der Voraussetzung, dass die anderen Mieter (insgesamt 5 Parteien) ebenfalls damit einverstanden sind.
Meine Frage dazu:
geschieht nun aufgrund des abgestellten Ki-Wagens ein Unfall, wer haftet dann?
Ist dies dann durch meine Haftpflicht gedeckt oder muß die Mieterin für den entstandenen Schaden aufkommen?
mal eine Gegegnfrage - was soll denn für ein Unfall geschehen ?
Der Kinderwagen gehört der Mieterin und nicht Dir und damit ist die Mieterin die Unfallverursacherin und nicht Du. Schreibe ihr noch einen Dreizeiler und weise sie darauf schriftlich hin.
erstmal ganz herzlichen Dank für Deine Antwort!
Den „Dreizeiler“ werde ich gleich aufsetzen.
Zu Deiner Gegenfrage:
der Hausflur ist nicht extra breit und zusätzlich müssen die Mieter ihre Fahrräder aus dem Radlkeller hochtragen (war leider nicht anders machbar), naja, und da kann dann doch schnell mal was passieren.
Bis heute war das Verhältnis der Mieter untereinander sehr harmonisch (und von ihnen zu mir auch ). Das möchte ich gerne weiter erhalten und Situationen, die mir unklar sind, lieber im Vorfeld abklären. Dann gibts hinterher keinen Ärger.
Nochmals Danke für den „Dreizeiler-Tipp“. Hätte ich doch eigentlich selber drauf kommen können, Tsztsztsz…
Liebe Grüße
Lea
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du solltest nur darauf achten, dass durch den KiWa kein Fluchtweg auf unter 1m Breite verengt wird - dafür bist du als Eigentümer imho verantwortlich. Im Zweifel mal bei der Feuerwehr nachfragen.
danke für den Hinweis!
Die Mieterin wohnt in der Erdgeschoßwhg…Gegenüber befindet sich die zweite Wohnung. Beide Wohnungen haben einen Terrassenausgang.
Jedoch führt von unten der Kellerabgang nach oben, und zwar genau da, wo der KiWa. stehen soll.
Hmmh, da wirds im Notfall wirklich eng.
Werde wohl doch mal bei der Feuerwehr nachfragen.