Eine Mieterin hat zwei Kinderwagen im Treppenhaus,
obwohl Sie sie nicht mehr für den Transport für
ihre Kinder benutzt.Sie macht keinen Treppen-und Haus
dienst nimmt sich aber die Freiheit alles zu benutzen.
Es stören keine Kinderwägen,wenn man sie auch für Kinder nimmt,und nicht nur manchmal für den transport für Schulränzen.Die Kinder sind 10. und 8 Jahre alt.Danke an alle die eine Antwort habe.
Hallo,
wenn die Kinderwagen stören, spricht nichts dagegen den Eigentümer darauf anzusprechen und freundlich zu bitten sie woanders zu lagern als im Gemeinschaftsraum.
Sollte das nicht fruchten, dann über die Hausverwaltung.
Beovor ein Rechtsanwalt bemüht wird, wäre ein Blick in den Mietvertrag hilfreich - dort steht, was geht und was nicht (Hausordnung).
Viele Grüße
Hallo Vedo,
die „Schulränzen“ werden vermutlich deshalb mit den „Kinderwägen“ transportiert, damit die Kinder mal „Schulranzen“ und „Kinderwagen“ schreiben können.
Was stört dich daran? Die fehlenden Pünktchen auf dem „a“?
Gruß!
Horst
Moin,
Es stören keine Kinderwägen,wenn man sie auch für Kinder
nimmt,und nicht nur manchmal für den transport für
Schulränzen.
Das verstehe ich nicht. Wie kann das Stören der Kinderwagen davon abhängen, wofür sie benutzt werden?
-Efchen
Hi, Vermieter und/oder Hausverwaltung auffordern diesen Zustand abzustellen.
Das für 8 und 10 jährige Kinder noch Kinderwagen erforderlich sein sollen, wenn diese nicht gerade gehbehindert sind, lässt sich in keiner Weise nachvollziehen.
MfG ramses90
Es gibt Regelungen im Mietrecht, dass der Flur von Anwohnern genutzt werden darf. Ob für Schuhe, Rollator, genutzte oder ungenutzte Kinderwagen ist egal. Natürlich müssen Brandschutzbestimmungen etc. eingehalten werden. Hier findet ihr eine Übersicht: https://kautionsfrei.de/blog/abstellfläche-hausflur-was-ist-erlaubt