Kinderwagen und Fahhradanhänger einer Familie

… im Hausflur

Hallo ihr Wissenden, ich erbitte euren Ratschlag:

in unserer Wohneinheit wohnt u.a. eine Familie mit vier Kindern. Die zwei Kleinsten sind ca 2 und 3 Jahre alt.
Seit einiger Zeit belässt die Familie außer dem täglich genutzten Kinderwagen einen größeren Fahrradanhänger im Hausflur. Der Fahrradanhänger wird nicht täglich, sondern nur ausnahmsweise benutzt, eigentlich ist er dort hauptsächlich abgestellt.
Die Familie argumentiert, es handle sich sozusagen um einen zweiter Kinderwagen. Kinderwagen und Anhänger nehmen insgesamt 2 qm ein, der Durchgang ist nicht verengt, da der Flur groß genug ist.

Allerdings ärgert es mich trotzdem, denn es ist zB meiner Tochter (12) strickt verboten, dass sie ihren Roller oder ein Fahrrad auch nur ganz kurz im Flur abstellt. (Dann ruft sofort der Hauspolizist an der auf dem anderen Auge blind ist :wink:). Das Abstellen von Gegenständen im Hausflur ist lt. Hausordnung verboten - Kinderwagen sind natürlich erlaubt.

Einen Platz für Fahrräder, Roller, Anhänger und dergleichen gibt es im Keller und unter der Treppe.
Der Familie etwas zu sagen, gestaltet sich schwierig, keiner traut sich so recht, da besonders der Mann (stammt aus FYR-Mazedonien) sich stets persönlich beleidigt fühlt und meint, man hätte was gegen ihn. Er wird sofort laut, agressiv und droht mit irgendwelchen ominösen Konsequenzen. Gegen mich als ehemalige Beirätin und Katzenbesitzerin, außerdem alleinstehend mit Kind und trotzdem mit genug Geld zum Wohnungskauf … (ich weiß nicht, was wirklich der Grund ist) hegt er ohnehin einen speziellen Groll… Das alles zu berichten ginge hier zu weit. Fakt ist: ich mag ihn auch nicht besonders seit er mich einmal im Hausflur angeschrien hat.

Alles hat also Geschichte - aber: mich interessiert momentan ganz faktisch: darf eine Familie mit vier Kindern zwei Kinderwagen bzw einen KiWa und einen Fahrradanhänger im Flur aufstellen? Dass ein Kiwa OK ist ist ja klar, aber der Anhänger?

Vielen Dank im Vorraus, wobi

Meines Erachtens ist ein Fahrradanhänger kein Kinderwagen. Und wenn sowieso Platz im Keller und unter der Treppe ist, sollte die Familie diesen Platz nutzen. Auf der anderen Seite sagen Sie selbst, dass der Anhänger niemanden behindert. Vielleicht sollte man es dann einfach auf sich beruhen lassen. Oder Ihre Tochter stellt mal wieder ihr Rad oder ihren Roller ab, und wenn dann der „Hauspolizist“ kommt, sprechen Sie das Thema direkt an.

Vielen Dank für Ihre Antwort, wahrscheinlich sollte ich es wirklich einfach lassen…

Hallo Wobi,
deine Anfrage ist klar u. eindeutig zu beantworten.
Kinderwagen ja - Fahrradanhänger nein.
Liebe Grüße
Heike

Vielen Dank Heike, langer Rede kurze Antwort…:wink:
Viele Grüße Wobi

Hallo,
was sagt der Vewalter dazu!
Zu seinen Aufgaben gehört die Unmsetzung der Hausordnung. Dazu mussen ihm solche Sachen am besten schriftlich mitgeteilt werden.
Bitte aber die persönlichen Sachen weglassen, er soll neutral und ohne Vorurteile die Hausordnung umsetzen.
Gruss Hermann

hallo hermann47, danke, ich glauube du hast Recht, ich bin etwas emotional und werde erstmal „runterkommen“, danke für deinen Tipp! VG wobi

Wenn ich die Ausführungen rund um die Frage richtig verstehe, dann ist in der Hausordnung relativ klar aufgelistet, was im Flur stehen darf und was nicht. Das heißt, am Roller-Verbot wird man nichts machen können, aber auf den Anhänger kann man die Hausverwaltung - sofern dieser in der Hausordnung nicht als erlaubter Gegenstand aufgelistet ist - ansprechen.